Beiträge von Kinglouie im Thema „Schwarmwissen Krankenkasse Kinderkrankengeld“

    Dieser muss bei der Anmeldung bei einer Krankenkasse auch nicht explizit angeben, dass er mit Krankengeld versichert werden muss, weil der Versicherungsstatus als Angestellter hier ausreichend ist, dass die Leistung inkludiert ist.

    Hier muss auch nochmal dazu gesagt werden. Es kommt ja auch vor, dass man durch eine Gehaltserhöhung automatisch von der Pflichtversicherung in die Freiwillige Versicherung rutschen kann. Dazu kommt von der GKV überhaupt keine Information. Kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, dass Leistungen entfallen, obwohl man den Höchstsatz zahlt.