Beiträge von Thygra im Thema „Boardgame Diggers Brettspiel - Unfinished Business“

    Das ist doch irrelevant, abgesehen von deiner subjektiven Position. Ob nun das (Nutzungs-)Recht eines Verlags oder das (Urheber-)Recht einer Person verletzt wird... Es steht doch erstmal die Frage im Raum, ob hier überhaupt ein Recht verletzt wird.

    In meinem von dir zitierten Beitrag ging es aber darum, WESSEN Rechte möglicherweise verletzt werden. Kontext und so, you know?

    Und ja, sie hätten es anders präsentieren können/müssen, es wird mir hier dennoch zu heiß gekocht.

    Es würde hier bei jedem anderen Verlag genauso heiß gekocht werden, das kann ich dir nach vielen Jahren hier im Forum versichern. Das hat nix mit dem Digger zu tun, auch wenn durch ihn vielleicht noch 1 oder 2 Köche mehr am Herd drehen.

    Der Vergleich mit Wizard und Skull King hinkt im Übrigen. Schon Wizard hatte keine große Schöpfungshöhe, weil der Autor Ken Fisher das Prinzip mit dem Tippen der Stich-Anzahl nicht erfunden hat, sondern er hat ein schon vorher bekanntes Prinzip mit ein paar frischen Ideen ergänzt. (Man könnte das mit UNO vergleichen, welches das schon vorher bekannte Mau-Mau-Prinzip mit ein paar frischen Ideen ergänzt hat.) Skull King macht genau dasselbe, es nimmt das schon vor Wizard bekannte Prinzip mit dem Tippen der Stich-Anzahl und ergänzt es mit ein paar anderen (!) frischen Ideen, als Wizard es tat. Das ist genauso in Ordnung wie es in Ordnung ist, neue Varianten des Mau-Mau-Prinzips auf den Markt zu bringen.

    Der aktuelle Fall, um den es hier geht, ist damit nicht vergleichbar.

    Das kann aber zum Beispiel schon das Finanzamt ganz anders sehen, und plötzlich 7% veranschlagen - dann ist es in den Augen des Finanzamts eine künstlerische Leistung, und damit vom Urheberrecht gedeckt, selbst wenn Autor und Verlag das ganz anders sehen.

    Die Künstersozialkasse betrachtet das Schreiben von Anleitungen durchaus als künstlerische Leistung. Aber das nur am Rande.

    Mal ein ganz anderer Gedanke: Falls letztendlich wirklich eine sehr hohe Übereinstimmung zwischen Big Deal und dem neuen Spiel besteht, ohne dass die Autoren von Big Deal bzw. Grandpa Beck's Games mit einbezogen werden, könnte dies dazu führen, dass der Digger von einigen Verlagen nicht mehr unterstützt wird.

    Reine Spekulation natürlich, es sind viel zu viele "wenn" und "falls" hier unterwegs. Man sollte auf das finale Produkt warten, bevor man urteilt.

    Puh, hier wird gerade ziemlich viel Halbwissen durcheinandergeworfen ...

    Also zumindest Regeltexte sind sehr sicher geschützt.

    Die Person, die die Anleitung geschrieben hat, besitzt grundsätzlich das Urheberrecht für ihre eigene Formulierung.

    Etwas komplizierter ist es, falls diese Person die Anleitung in einem Angestelltenverhältnis eines Verlags geschrieben hat. Dann könnte das Urheberrecht auch bei der Firma liegen. Dies weiß ich nicht genau. So oder so gibt es aber immer jemanden, der das Urheberrecht besitzt.

    Viel entscheidender als die Frage, wer das Urheberrecht besitzt, ist aber die Frage wer aktuell die Nutzungsrechte besitzt.

    Und da haben sie sich ja ganz klar bei der deutschen Big Deal Anleitung von Schmidt bedient.

    Somit könnten sie evtl. rechtlichen Ärger bekommen, falls sie bei Schmidt kein Okay eingeholt haben und Schmidt sie verklagen sollte.

    Wenn die Formulierung nahezu komplett übernommen wurde, dann dürfte dies rechtlich problematisch sein. Allerdings weiß niemand von uns, bei wem die Nutzungsrechte liegen. Sie könnten noch bei Schmidt liegen, wahrscheinlicher ist es aber, dass sie bei Grandpa Beck's Games liegen.

    Bei Regeln ist es immer noch schwierig ob und wenn ja wann sie unter das Urheberrecht fallen. Ich tippe, dass die Regeln zu Big Deal nicht unter das Urheberrecht fallen.

    Wie gesagt, die genaue Formulierung fällt auf jeden Fall unter das Urheberrecht. Hier geht es aber darum, wer aktuell die Nutzungsrechte besitzt.

    Alles sehr theoretisch. Ich bin mir sehr sicher, dass da niemand Klage einreicht, selbst wenn(!) sie gerechtfertigt sein sollte. Wie Thygra sagt, dass Spiel ist nicht Mal mehr im Programm.

    Bei Schmidt nicht, aber bei Grandpa Beck's ist es durchaus noch im Programm.