Und übrigens gilt mein Argument genauso für Rubbellose wie für die Überraschungsboxen. Wenn eine absichtlich überzogene Erwartungshaltung generiert wird um Leute zum Kauf zu locken, dann sollte man als Verbraucher von seinem Recht Gebrauch machen. Nur ist der unterschied das Rubbellose vom Umtausch ausgeschlossen sind. Da hat der Verbraucher auch rechtlich Pech gehabt. Man sieht wie einigermaßen faire Aktionen ablaufen können (Siehe SO Aktion).
Ich will auch keine Grundsatzdiskussion anfangen, die nicht in diesen thread gehört. Mir geht es nur darum, dass jeder machen kann was er will, solange es rechtlich okay ist. Überraschungsboxen sind schon lange rechtlich fragwürdig und bewegen sich zumindest im online gaming in der Grauzone. Anbieten Unternehmen dieser Boxen profitieren von der Laschen Rechtslage. Da ist es fair wenn der Verbraucher ebenfalls von seinem Recht Gebrauch macht.
Natürlich stimmt das und jeder Verbraucher kann von seinem Recht gebrauch machen die Ware zurück zu schicken. Allerdings sollte man sich mal selbst hinterfragen ob man dann an solchen Aktionen unbedingt teilnehmen muss. Es kann halt nicht jeder den Hauptgewinn ziehen.