Ich dachte ja immer, dass bei einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft bzw. eben die evtl. private und nicht die KK relevant ist.
Das trifft auch solange zu, wie es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, bei dem der Arbeitgeber die Beiträge für den zu versichernden Arbeitnehmer übernimmt. Bei einer Honorarkraft besteht allerdings kein Beschäftigungsverhältnis, sondern ein reines Dienstleistungsverhältnis.
Eben. Da gibt's dann ohne priv. Unfallversicherung auch nix groß zum Thema Arbeitsunfall zu sagen.