Der Grundversorger vor Ort kann Ihre Energiebelieferung nur dann ablehnen, wenn es für ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.”
Typischerweise bezieht sich das aber auf die Zahlungsunwilligkeit/Unfähigkeit des Kunden bzw. wenn dieser Zahlungsrückstände beim Grundversorger hat. Für die Grundversorgung wird doch weit im Voraus Gas/Strom beschafft. Sofern diese Menge nicht mehr ausreicht müsste am Markt Gas/Strom beschafft und die Grundversorgung erhöht werden (Ist aufwendiger als bei normalen Verträgen). Sehe deshalb keine wirtschaftlichen Gründe welche eine Ablehnung rechtfertigen, wenn man ein zahlender Kunde ist.