Alles anzeigenIch würde mal hierauf verweisen: "Alle Haushaltskund*innen haben Anspruch auf diese Grundversorgung." sagt die BNA und die sollte es wissen.
Die Versorger wollen natürlich jetzt NICHT alle Kunden in die momentan billigere Grundversorgung, da sie diese nicht ohne weiteres anpassen können.
Aber man hat ein Recht darauf und darauf würde ich verweisen.Ich hatte das auch schon mal hier verlinkt - nein, du hast eben keinen Recht auf eine Grundversorgung! Unter Punkt 3 heißt es:
“Der Grundversorger vor Ort kann Ihre Energiebelieferung nur dann ablehnen, wenn es für ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.”
Und das kann momentan durchaus der Fall sein, wie ich ebenfalls 3 Beiträge weiter oben schon schrieb…
Aber was macht der Grundversorger denn, wenn Du den Vertrag kündigst und auf Grundversorgung pochst?
Meinst Du der stellt Dir den Strom bzw. das Gas ab? Die Sperrung müsste erst mal er bezahlen und ist nicht einfach durchzuführen.
Die Marktprozess sehen es ja vor, dass bei einer Kündigung eine automatische Überführung durch EoG stattfindet. Hat das ein Versorger bereits umgestellt?
Soweit ich weiß trägt der Grundversorger ja auch das bilanzielle Risiko, dass an der Entnahmestelle etwas entnommen wird. Das heißt er muss dem Netzbetreiber auch die Netznutzungsentgelte bezahlen.
Ich glaube auch dass sich das eher auf säumige Kunden bezieht, die man dann wirklich sperrt