Damit du als Verkäufer auf der sicheren Seite bist: Entweder Banküberweisung oder Paypal-Freunde.
Wie kommst du darauf, dass man mit Paypal-Freunde auf der sicheren Seite sei?
Klar, es gibt keinen klassischen Käuferschutz, aber Paypal bucht auch bei Freunde-Zahlungen das Geld zurück, wenn das Absender-Konto von Dritten missbraucht wurde („nicht authorisierte Zahlung“). Ist für Betrüger vielleicht nicht ganz so einfach wie beim klassischen Käuferschutz. Aber ganz sicher ist das Geld trotzdem noch nicht.
Und bei Überweisung sollte man, um sich ein wenig gegen Dreiecksbetrug zu schützen, vom Käufer verlangen, die Lieferanschrift bei der Überweisung in den Verwendungszweck zu schreiben.
Wobei, auch wenn das Geld von der Bank gutgeschrieben oder zurückgebucht oder der Käuferschutzantrag entschieden wurde, bleibt dem Unterlegenen immer noch, das ganze zivilrechtlich (Mahnbescheid, Zivilklage, ...) zu verfolgen. Ist natürlich eine höhere Hürde (Aufwand, Beweise, ...) als den Käuferschutz / Verkäuferschutz von PayPal in Anspruch zu nehmen.