Beiträge von Spieler0815 im Thema „Betrugsversuche bei Ebay kleinanzeigen“

    Falsch, das geht daraus nicht hervor

    Spieler0815 - ich seh da nur nichts, von wegen "in Shrink" oder "Schachtel nicht geöffnet", noch nicht mal "nicht ausgepöppelt" (außer man möchte auspöppeln als bestimmungsgemäßen Gebrauch sehen), also heißt das in meiner Interpretation nur "nicht bespielt".

    ...und ja googlen kann man viel, aber "juristisch geregelt", wie du es angedeutet hast, bedeutet nicht, Google hat nen Treffer der diese These stützt. Allein die Tatsache, dass verschiedene Richter unterschiedliche Auslegungen anwenden zeigt, dass es nicht "geregelt" ist, sonst würden die alle nur die Regel anwenden.


    P.S.
    und mal noch zur Sicherheit, ich wollte dich nicht angreifen oder diskreditieren, sondern war ernsthaft an der Definition von "neu" interessiert, wenn die irgendwo zweifelsfrei existiert

    Ne, alles gut. Seh ich auch so.

    Nicht gespielt ist daher neu, was auch von meiner Definition zwischen neu und neuwertig abweicht.


    Gebe dir vollkommen recht - besonders nach weiterer Recherche meinerseits 😅

    Und „Neu“ ist keine Wortklauberei, sondern ein ganz klarer Zustand, der juristisch geregelt ist.

    Diese Definition würde ich dann doch gerne mal sehen, vor allem wenn schon z.B. "haendlerbund.de" schreibt:

    https://www.haendlerbund.de/de…ht/3976-neu-gebrauchtware

    Einfach Google benutzen.

    Da gibt es jede Menge juristische Fragen zum Thema Neuware, was auch der Definition neu bei einer Artikelbeschreibung entspricht.


    Edit: Und selbst bei deinem Link steht, was Neu ist:


    „Als neu gilt ein Artikel, der

    - noch nicht benutzt worden ist,
    - durch Lagerung keinen Schaden erlitten hat,
    - aus neuen Materialien hergestellt und
    - nach wie vor in der gleichen Ausführung hergestellt wird.“


    Und nicht benutzt ist auch eine klare Aussage…bzw wenn der Artikel noch nicht seinem bestimmungsgemäßen Zweck zugeführt wurde….

    Daher ist ungespielt auch neu.

    Und „Neu“ ist keine Wortklauberei, sondern ein ganz klarer Zustand, der juristisch geregelt ist.

    Stimmt das nicht überein, ist es auch nicht so - egal, was sich der Verkäufer darunter vorstellt.


    Wenn etwas nicht neu ist, dann von mir aus einfach sehr guter Zustand, neuwertig o.Ä. - dann passt das auch.

    Stimmt, da hast du recht.

    Nach der Annahme sieht das anders aus.

    Wenn es vor dem Versand in 1a Zustand war und beim Transport passiert sein soll, dann hat er ja auch bestimmt kein Problem damit das der Transportversicherung zu melden. :)

    Wenn ich mich recht entsinne, muss man als Empfänger zumindest bei DHL selbst aktiv werden und mit Verpackung und Inhalt in eine Filiale und das dort melden.

    Nein, gerade nicht.

    Der Verkäufer muss das, weil er den Vertrag mit dem Lieferdienst abgeschlossen hat.

    Es ist meist eher so, dass der Käufer nachforschen will, was mit seinem Paket passiert ist und dann heißt es immer, das muss der Versender machen.


    Nur so nebenbei:

    Das wird gerade dann problematisch, wenn es über mehrere Dienstleister aus dem Ausland kommt. Der hat dann auf den in Deutschland kein Zugriff und meist endet es an dieser Stelle

    Germanicus

    Wenn die anderen Top-Bewertungen abgeben, dann waren sie doch offensichtlich im Rahmen ihres Gebrauchtkaufs Top-zufrieden!?

    Werden vielleicht oftmals recht schnell abgegeben, ohne dass die Ware geprüft wurde.

    Hab ich früher auch gemacht, bis ich auf die Schnauze geflogen bin.

    Aber vielleicht geben manche auch deshalb gute Bewertungen, weil es ihnen einfach nichts ausmacht oder sie Angst haben ebenfalls eine schlechte zu bekommen, was ihnen dann später Probleme bereitet oder andere abschreckt.


    Wer weiß das schon so genau….


    Was für mich eher für den Verkäufer spricht ist die Tatsache, dass er Waren & Dienstleistungen akzeptiert hat.

    ….würde für mich aber nicht dran ändern, dass das Spiel so nicht in Ordnung ist und trotzdem den Käuferschutz in Anspruch nehmen würde.

    Also bei echten Kleinigkeiten wäre ich nicht päpstlicher als der Papst. Wir reden ja vom Gebrauchtmarkt. Fehlende Miniaturen oder kaputte Miniaturen sollten schon erwähnt werden. Aber ein paar Schönheitsfehler, da kann ich mit leben. Sonst würde ich halt neu kaufen.

    Die Person hat bei anderen auch schon öfter mit minimalen fehlenden Inhalt verkauft, aber nur Kleinigkeiten. Die haben trotzdem alle Top Bewertungen abgegeben. Hätten mehrere neutrale Bewertungen abgegeben hätte ich es von der Person nicht gekauft, da es ein teures Spiel war und ich sowas bei unzuverlässsigen Leuten ungern kaufe.

    Das meint

    Das zeigt in meinen Augen zumindest, dass er die Sachen nicht pfleglich behandelt…. da würde ich schon passen

    So weit reißen die Ecken beim normalen Transport nicht ein.

    Also das passiert bei mir schon mal Kartons, wenn ich sie nur aus dem Regal nehme. Warum sollte das also nicht beim Transport passieren können?

    Weil es kein altes Spiel ist und zwei Ecken die übereinander stecken auch deutlich stabiler sind als nur eine Ecke.

    Das passiert dadurch nicht einfach so in einem Karton.

    - erst recht nicht, wenn halbwegs geschützt eingepackt wurde.

    Und Stauchungen sind da auch wesentlich wahrscheinlicher als Risse, die meist eher kommen wenn man was in den Boden stopft ein insert aus diesem entnimmt oder den Deckel mit den Fingern unter dem Karton hebt.

    Das innerhalb eines Paketes würde ich mal als physikalisch recht unmöglich einstufen, da die Krafteinwirkung eher von außen kommt.


    Außerdem geht die Abnutzung an der Ecke noch einen Schritt weiter als es bei einem spontanen Riss möglich wäre.


    Für mich ganz klare Zeichen. Und das hat auch nichts mit neuwertig zu tun, weil das Foto vom Verkäufer auch gar keine Beweiskraft hat….immerhin kann er das sonst woher haben oder es auch schon sehr alt sein.


    Natürlich gibt es immer die Möglichkeit, dass irgendwas doch passiert, aber was ist hier wahrscheinlicher? Ein absoluter merkwürdiger Sonderfall von Transportschaden oder die Möglichkeit bei EBK bei hochpreisigen Artikeln auf einen Betrüger zu treffen?


    Wenn man schon die Möglichkeit von waren & Dienstleistungen hat, sollte man sie auch nutzen, immerhin hat man dafür bezahlt.

    Und sollte der Fall tatsächlich nichts mit Betrug zutun haben, ist es eine Sache zwischen Verkäufer und Versanddienstleister.


    Natürlich ist immer persönlich abzuwägen, ob es einen mit den Ecken stört und man die Figur klebt. Bei guter Ersparnis beim Gebrauchtkauf, könnte es mir egal sein. Knapp unter Neupreis, würde ich das auch nicht akzeptieren.

    Ja, das habe ich durch. Allerdings war es schon vorher klar und nicht nach Erhalt eines Paketes.

    Einfach bei Paypal den Fall aufmachen und alles eintragen, was die wollen.

    Am besten inkl. Beweisfotos und Komunikationsverlauf. Auch Fotos der ursprünglichen Anzeige, was angegeben wurde können helfen.

    Ggf auch die Inanspruchnahme des Käuferschutzes erwähnen.

    Ist eine langwierige Sache, aber hartnäckig bleiben.

    Ggf. wirst du das Paket natürlich zurückschicken müssen.

    Wer dann die Kosten trägt, kann ich nicht sagen. Ich würde darauf bestehen, dass er diese trägt, da die Schuld/nachweispflicht bei ihm liegt

    So weit reißen die Ecken beim normalen Transport nicht ein.

    Damit die soweit auseinander reißen, muss jemand den Karton schon sehr quetschen….wodurch auch die Minis beschwingt werden können.

    DANN sieht man das aber auch dem Karton an - was hier wohl nicht der Fall war.

    Somit ist das ganz klar eine Verarsche.

    Machen wirst du da aber nichts können, außer den Verkäufer zu melden.

    Hast du mit Paypal (Waren&D) bezahlt, ist was machbar, da dann der Verkäufer in der Beweispflicht ist -

    Damit du als Verkäufer auf der sicheren Seite bist: Entweder Banküberweisung oder Paypal-Freunde.

    Wie kommst du darauf, dass man mit Paypal-Freunde auf der sicheren Seite sei?

    Klar, es gibt keinen klassischen Käuferschutz, aber Paypal bucht auch bei Freunde-Zahlungen das Geld zurück, wenn das Absender-Konto von Dritten missbraucht wurde („nicht authorisierte Zahlung“). Ist für Betrüger vielleicht nicht ganz so einfach wie beim klassischen Käuferschutz. Aber ganz sicher ist das Geld trotzdem noch nicht.

    Und bei Überweisung sollte man, um sich ein wenig gegen Dreiecksbetrug zu schützen, vom Käufer verlangen, die Lieferanschrift bei der Überweisung in den Verwendungszweck zu schreiben.

    Wobei, auch wenn das Geld von der Bank gutgeschrieben oder zurückgebucht oder der Käuferschutzantrag entschieden wurde, bleibt dem Unterlegenen immer noch, das ganze zivilrechtlich (Mahnbescheid, Zivilklage, ...) zu verfolgen. Ist natürlich eine höhere Hürde (Aufwand, Beweise, ...) als den Käuferschutz / Verkäuferschutz von PayPal in Anspruch zu nehmen.

    Das Geld ist im Normalfall bei Paypal (Freunde) weg und

    Paypal macht gar nichts, außer dich darauf hinzuweisen,

    dass du das nächste Mal besser den Käuferschutz nehmen solltest….ist auch logisch, da ihnen das Geld bringt.