Ich hatte schon wirklich alle Erfahrungen auf ebay Kleinanzeigen.
Wenn ich etwas verkaufe, versuche ich dem Käufer Sicherheit zu geben, indem ich ihm über mein cardmarket- und bgg-Konto (zB über Eintragung bei einem Artikel) meine Identität bestätigen kann. Außerdem kann ich nachgewiesen, dass ich Beamter bin, da hat man wenig Bock auf ein Disziplinarverfahren.
Ich kann den Ansatz von
@Leinad, das Risiko besser aufzuteilen, dennoch nachvollziehen und finde das prinzipiell löblich.
Den letzten Punkt verstehe ich nicht. Wenn Paypal dein Konto wieder belastest, lässt du das bei deiner Bank zurück buchen und entziehst PayPal die Vollmacht. Paypal kann dann natürlich gerne deinen Account sperren.
Das setzt natürlich voraus, dass man kein Guthaben auf seinem Paypalkonto hat. Wenn Guthaben vorhanden ist, hat Paypal ja direkten Zugriff.
Wenn das Paypal-Konto leer ist und die Lastschrift storniert wird, hetzen die einem doch nicht gleich ein Inkasso-Unternehmen auf den Hals - das lohnt sich für paypal in Anbetracht der Transfermasse gar nicht.
Hat übrigens genau so mal ein Freund von mir praktiziert und hat sich damit Lehrgeld erspart - nach anfänglicher Sperrung konnte er seinen Standpunkt überzeugend darlegen und Belege einreichen, das war‘s dann. In dem Fall war paypal halt auch interessiert, sich mit dem Fall zu beschäftigen…