Beiträge von Tesigma im Thema „Betrugsversuche bei Ebay kleinanzeigen“

    Stimmt, aber das lässt sich aushebeln, indem der Überweisende im Verwendungszweck die Versandadresse mit „send to“ angibt.

    Insofern sehe ich da für den Fragesteller kein Risiko, an die falsche Person zu schicken.

    Als Bankangestellter kann ich das als die sicherste Methode bestätigen :

    In dem Moment wo du den Geldeingang auf dem Konto festgestellt hast darf die Bank ohne deine Genehmigung das nicht mehr stornieren.

    Doch, darf sie, wenn es irrtümlich gutgeschrieben wurde.

    Aber auch da gibt es Fristen.

    Wenn derjenige dann schon darüber verfügt hat, rutscht er im Zweifel auch ins Minus.


    Nein, das geht (zumindest in unserem System) nur bei Lastschriften (wobei auch das ausgehebelt werden kann, wenn der Empfängername leicht abgewandelt wird).

    Hängt von der Bank ab. Bei uns geht das...

    Richtig. Das geht bei uns auch und habe ich selbst eingerichtet, da ich selbst schonmal in den Genuss bekommen bin.

    Allerdings wird bei uns JEDE beleghafte Überweisung geprüft, also mit der Unterschrift abgeglichen.