Hat nichts mit Gewährleistung zu tun, das Gerät ist ja nicht defekt. Wenn er aber bewusst falsche Angaben macht, ist das für mich eher Betrug - insofern liegst du mit deiner Anzeige bei der Polizei wohl richtig. Du hast hoffentlich einen Screenshot der Kleinanzeige gemacht?
Wieso das nicht?
„So versteht man unter Gewährleistung die gesetzliche Sach- und Rechtsmängelhaftung jedes Verkäufers, also auch des Privatverkäufers.“ - IT-Recht Kanzlei München.
Und in meinem Fall handelt es sich sehr wohl um einen Sachmangel.
Weiter:
„Wer hingegen unklar oder missverständlich formuliert, trägt die volle gesetzliche Sachmangelhaftung. Das bedeutet: Er steht als Verkäufer zwei Jahre ab Lieferung dafür ein, dass die Ware genauso gut ist wie es der Käufer aufgrund der Artikelbeschreibung erwarten darf“ - Stiftung Warentest.
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Ist ja nicht "unklar oder missverständlich formuliert", es ist eine klare falsche Aussage (128 GB anstatt 64 GB). Wenn man ihm Vorsatz, sich zu bereichern, nachweisen kann, dann ist es Betrug:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aber ich bin kein Jurist, deswegen kann ich mich hier auch irren.