Beiträge von m4xx im Thema „Sammelbestellung: Verbotene Welten - Galaxy in Flames (Fan-Erweiterung)“

    Das ist tatsächlich bedenklich. Das verharmlost ja auch keiner.

    Sich jetzt nur an Melhilion abzuarbeiten bringt die Sachen genauso wenig an den Start.

    Würde mir wünschen, dass jetzt hier kein neues "Feindbild" entsteht, nur weil man Daniel nicht erreichen kann bzw. keine Rückmeldung bekommt:/

    Also wenn ich in dieser Sammelbestellung wäre und mir jetzt das Video angesehen hätte, da wären mir schon die Aussagen "defensiv zu sein hat wohl geholfen" und "die Pakete werden versendet werden" dermaßen bitter aufgestoßen... wie soll denn sowas de-eskalieren? Das finde ich sogar irritierend, ohne mitgemacht zu haben. Was das mit Feindbild aufbauen zu tun hat, das mal kritisch zu äußern, ist mir nicht ganz klar. Und dass der "nette Gruß" im Paket doch vielen wie blanker Hohn vorkommen muss, drauf kann man doch eigentlich auch nach kurzen Nachdenken kommen...

    Ich bin doch bei weitem nicht der erste, der hier sein Paket erhalten hat. Weiter oben haben sich bereits mehrere gemeldet und ich weiß auch von anderen, dass sie ihre Lieferung erhalten haben. Ich wollte mit meinem Beitrag einfach nur zeigen, dass die Drucke existieren und wie die Qualität ist. Nicht mehr nicht weniger. Wem das nicht weiterhilft, der darf meinen oben geschriebenen Beitrag ignorieren. Das habe ich ja reingeschrieben. Aber natürlich sind auch andere Reaktionen ok.

    Verstehe den Sinn dieses Beitrags nicht, egal wie oft Du Deine guten Absichten betonst oder welche Intention Du benennst. Dass es Drucke gibt oder jedenfalls mal gab, steht doch im Grundsatz nicht außer Zweifel. Wie die Qualität bei Dir ist, hilft niemandem weiter, der schlechtere Drucke oder noch gar nichts bekommen hat. Ob Dein Druck vor 24 Monaten, 12 Wochen oder 3 Tagen entstanden ist, kann niemand sagen. Ob die anderen tatsächlich fertig sind, und in welchem Zustand, kann man daraus nicht ableiten. Ob Du Deine Drucke vielleicht nur in der Hoffnung bekommen hast, dass Du ein nettes Video darüber drehst und sich Leute dadurch vielleicht sogar von juristischen Schritten abbringen lassen, weißt Du nicht.

    Finde das eine ziemlich naive Herangehensweise, mit der Du (ob nun unabsichtlich oder nicht) die gesamten Umstände dieser Sammelbestellung relativierst und in ein beschönigendes Licht rückst.

    Fozzybear Der Fall eines Betrügers bei Kleinanzeigen, der eine Fake-Auktion startet und das Geld einbehält, ist deutlich einfacher gelagert, weil eindeutig ist, dass es nur darauf angelegt war, das Geld zu erhalten.

    Bei der Situation hier musst Du zB erstmal nachweisen, dass von Anfang an geplant war, nicht zu liefern bzw. dass eine Lieferung nicht doch noch stattfindet (wenn gemahnt wird, liefert er ja anscheinend noch). Überspitzt gesagt: faul und unzuverlässig zu sein oder vertragliche Verpflichtungen nur schlecht zu erfüllen ist für sich genommen erstmal nicht strafbar. Es geht beim Strafrecht eben vorrangig nicht darum, zivilrechtliche Forderungen (wie zB eine termingerechte Lieferung oder redliches Verhalten im Geschäftsverkehr) durchzusetzen.

    Selbstverständlich kannst Du Anzeige erstatten, aber Du persönlich hast davon erst mal nur wenig außer der Genugtuung (und ggf. noch zusätzlichem Frust, falls es dann doch eingestellt werden sollte). Dann ermittelt die Polizei und ggf. erhebt die StA Anklage oder beantragt einen Strafbefehl, kann aber wie gesagt genauso passieren, dass das Verfahren eingestellt wird (ob jetzt mit oder ohne Auflage sei mal dahingestellt). Im Zweifel bekommst Du das nicht einmal mit.

    Ich bin kein Jurist und kenne mich da auch nicht aus, aber selbst bei einem Privatkauf greift ja das BGB und ja dann ist es in erster Linie Zivilrecht. Wenn aber die Ware trotz mehrfacher Aufforderung nicht geliefert wird ist dann der Betrugsverdacht im Raum, wo ich eine Starfanzeige stellen kann oder?

    Ja, das stimmt im Grundsatz alles... nur ob dann wirklich der Beweis für einen Betrug zu führen ist bzw. ob die StA das überhaupt anklagt, steht halt in den Sternen.

    Wir hatten das Thema schonmal sehr weit oben:

    Post #1097 ff.

    Post #1256

    Wäre ein Grund endlich meine Rechtsanwaltszulassung zu beantragen und zum anderen genug Motivation, auch endlich zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen. Denn momentan ist meine persönliche 'Kosten-Nutzen-Schwelle' noch nicht überschritten. Dann aber schon.

    Eigentlich macht man das ja dann so, dass man einen Kollegen dafür beauftragt, damit man auch die Anwaltskosten ggf. einklagen kann... ;)

    Aber du musst Zeit und Aufwand betreiben und du gibst zusätzlich Gebühren und Porto aus welches dir niemand erstattet. Und dann kommen die Sachen unvollständig und defekt und du läufst nochmal 2 Monate hinterher. Das ist einfach nur nervig und versaut einem die ganze Freude am Spiel.

    Wenn man sich alte Beiträge anschaut ... im Dezember 21 (!) hatte er angeblich 20 Sets fertig. Laut seiner Excelliste sind 19 ausgeliefert.

    Ja, ich finde das Verhalten auch das letzte, aber: Du kannst sowohl die Gebühren als auch das Porto genauso einfordern/mahnen, wie die Ware selbst. Und wenn alle Betroffenen diesen Weg gehen würden, dann glaube ich auch nicht, dass er diese Nummer noch so weiter laufen lassen würde/könnte.

    Mir geht es aber im Endeffekt um "dass man für solche 'kleinen' Beträge nicht zu seinem Recht kommt." -- das stimmt halt nun mal so nicht. Und wie sollte es denn sonst laufen? Man berühmt sich einer Forderung und wer auch immer der behauptete Schuldner ist, wird dann sofort der Zwangsvollstreckung unterworfen? Irgendwie muss auch die Gefahr eines Missbrauchs oder zu Unrecht erhobener Forderungen ausgeschlossen werden.

    Nun, er kann Widerspruch einlegen. Damit er die Kosten tragen muss, musst du vor Gericht ziehen und deinen Anspruch durchsetzen.

    Das ist klar, aber dann drohte ihm ja eine streitige Verhandlung bei Gericht, die dürfte anders ausgehen als das Ermittlungsverfahren. Ich bezweifle, dass er sich darauf einlassen möchte, insbesondere wenn er unterliegt und sich das rumspricht. Insofern stehen m.E. die Chancen auch ganz gut, die Kosten für das Mahnverfahren erstattet zu bekommen...

    Und noch ne traurige Wahrheit: Ihr müsst für ein Mahnverfahren auch wieder Geld vorlegen, dass ihr wohl nicht zurück bekommt, es sei denn ihr zieht es durch.

    Nein, das stimmt so nicht. Die Kosten für das Mahnverfahren hat der Schuldner zu tragen, es sei denn es kommt zum Gerichtsverfahren und der Gläubiger unterliegt (weil zB der im Mahnverfahren berühmte Anspruch nicht bestand):

    Dem Antragsteller/ der Antragstellerin wird mit der Nachricht über den Erlass des Mahnbescheides, eine Rechnung über die Gerichtskosten zugeschickt. Die Kosten muss der Antragsteller/ die Antragstellerin zunächst selbst bezahlen. Dieser Kostenbetrag wird aber automatisch zusätzlich zu denen vom Antragsteller/der Antragstellerin im Antrag genannten Forderungen in den Mahnbescheid aufgenommen. Der Antragsgegner/ die Antragsgegnerin weiß daher, dass die Antragstellerpartei auch die verauslagten Gerichtskosten erstattet verlangt. Die Mahnverfahrensgebühr deckt das gesamte Verfahren bis zum Erlass des Vollstreckungsbescheides ab.

    Wenn Sie einen Mahnbescheid beantragen wollen, aber die Kosten nicht bezahlen können, können Sie eventuell Prozesskostenhilfe beantragen.

    Für den Fall, dass nach einem Widerspruch oder Einspruch ein streitiges Verfahren vor dem Richter durchzuführen ist, können weitere Gerichtskosten entstehen, die in der Regel letztlich von der unterlegenen Partei zu tragen sind.

    Auf der Gebühr sitzen bliebe man sonst nur, wenn der Schuldner komplett ausfällt -- dann hast Du aber immerhin 30 Jahre lang den Titel, kannst also theoretisch noch vollstrecken, wenn er irgendwann wieder zu Geld kommen sollte.

    Verstehe. Es irritiert mich einfach nur, dass man mit sowas durchkommt und dem kein Riegel vorgeschoben wird. Es steckt ja definitiv Methode dahinter. Warum wird es Geschädigten so sehr verkompliziert, zu ihrem Recht zu kommen? Allein diese eine Aktion von Daniel hat dafür gesorgt, dass ich nie mehr auf so ein Angebot eingehen werde. Was schade ist, denn ein Großteil der Menschen, die sowas anbieten, liefert ja gute Arbeit.

    Also eigentlich ist das gar nicht so schwer mit dem "zu seinem Recht kommen", es ist nur eben ein anderes Verfahren, nämlich Mahnung und ggf. Vollstreckung, die Beweislage ist eindeutig und das Verfahren als solches nicht sonderlich schwer zu betreiben.

    Cylonidas

    Achtung, Du verwechselst da gerade was... es ist nicht Aufgabe der Strafjustiz, dafür zu sorgen, dass Du an bestellte Ware kommst oder Ersatz für kaputte Ware erhältst, das ist eine zivilrechtliche Frage. Und das hat auch nichts mit "Onlineangelegenheiten" zu tun. Die StA müsste ihm erstmal beweisen, dass er von vorneherein geplant hatte, Besteller mit minderwertiger Ware zu prellen. Nicht jedes miese Geschäftsgebahren ist auch eindeutig als strafrechtlich relevanter Betrug einzuordnen, geschweige denn als solcher beweisbar. Das Strafrecht ist das "schärfste Schwert" des Staats gegen seine Bürger und soll eigentlich ultima ratio sein, nicht Wundermittel zur Lösung sämtlicher Konflikte.

    Wenn Du Dein Zeug und/oder Geld möchtest, musst Du Dich schon zivilrechtlich mit ihm auseinandersetzen, sprich Mahnverfahren etc.

    Was ist denn mit den ganzen anhängigen Mahnverfahren?

    Die erledigen sich nicht von jetzt auf gleich, man muss schon die Fristen abwarten. Ich melde mich diesbezüglich erst wieder, wenn das abgeschlossen ist. Ich kann nur sagen, das darauf bislang keinerlei Reaktion kam.

    Sorry, ich habe was den Thread hier angeht kein so klares Zeitgefühl... dachte aber, dass Du nicht der erste gewesen seist, der rechtliche Schritte ergriffen hat.

    Ein Betrug muss doch nicht von Anfang an geplant sein. Ich bin jedoch kein Jurist und möchte auch nicht über Definitionen diskutieren. Es ist doch völlig irrelevant. Wichtig ist, dass Daniel seinen Pflichten nachkommt, bzw. für sein Verhalten zur Rechenschaft gezogen wird und wir alle damit abschließen können.

    Ne, es ist nicht irrelevant, am Ende stellt die Staatsanwaltschaft das Ganze ein, nach 8 Monaten, was bringt das dann an Abschluss? Und sorry, aber über Definitionen diskutieren ist so ziemlich genau das, was Juristen machen... es ist eben nicht so einfach, ob wir hier im strafrechtlichen Sinne von Betrug reden, und das war ja Deine Aussage oben. Kann nur dringend raten, sich nicht darauf zu verlassen, dass eine Anzeige da irgendeine Genugtuung bringen wird.

    Die Sachen einzufordern, mit Klageandrohung, dürfte da einfach deutlich schneller Ergebnisse und eben auch einen Abschluss liefern können.

    Alles gut, das habe ich schon verstanden. Ich sagte ja lediglich, dass man ruhig Anzeige erstatten soll, da dies, anders als ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid, keinerlei Kosten nach sich zieht. Und aus erster Hand kann ich sagen, dass Anzeigen wichtig sind, auch wenn man sich gar nichts davon erhofft. Und viele Anzeigen sind besser als wenige. Niemand hat ja gesagt, dass eine Anzeige DIE Lösung schlechthin ist oder dass man all seine Hoffnung da reinsetzten sollte. Aber sie ist die einzig richtige Vorgehensweise, wenn man kein Geld in die Hand nehmen möchte. Und sind wir mal ehrlich, inzwischen sprechen wir hier von Betrug.

    Ob das wirklich § 263 erfüllt, da wäre ich mal sehr vorsichtig in der Bewertung. Das bloße Hinhalten von Gläubigern auch durch falsche Versprechungen ist für sich genommen noch nicht ausreichend. Dass das von Anfang an so geplant war, dürfte kaum nachzuweisen sein.

    Meine Studenten behaupten ja immer, es gäbe nichts schlimmeres als das Jurastudium... :/

    Aber nur, weil sie nach 10 Semestern Tiefschlaf auf einmal mit Prüfungen konfrontiert werden. Das kann einen schon einmal aus der Bahn werfen.

    Will nicht zu sehr offtopic gehen, aber das stimmt so nicht unbedingt... und die Panik vorm Examen setzt immer früher ein, und das ganze wird immer mehr dramatisiert. Aber dafür sind unsere Fristen auch ziemlich fest, anders als die hier in Rede stehenden offenbar.