Beiträge von Ben2 im Thema „Alles rund um Klemmbausteine“

    Die Wortmarke schützt nur deren Verwendung gewerblichen Umfeld

    und dieser youtuber ist kein gewerbliches Umfeld wenn er daraus erträge erzielt?

    Ich finde das ein sehr träges Argument. Es findet kein Verkauf statt, und er labelt es nicht falsch. Er verwendet WORTE und hat keinen direkten Kauferfolg. Er bewirbt es ja auch nicht mal falsch. Wenn ein youtuber ein Video über einen BMW macht und zu du dem Auto konsequent Mercedes Benz sagt, behaupte ich mal, dass Mercedes da keinerlei rechtliche Grundlage hätte, eine Abmahnung rechtmäßig durchzubekommen.

    Man darf ja nicht vergessen: Abmahnen kann man wegen allem - das muss auf keinem rechtlichen Fuß stehen. Sich einer Abmahnung zu erwehren kostet aber Geld. Und das ist der Trick der Abmahnung.
    Tiefer: Ich vermute hier wird über § 9 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 MarkenG argumentiert und ich glaube auch, dass der Ansatzpunkt ihn als Händler trifft. Dass sie es quasi als Gedankenverbindung zur Verkaufsförderung auslegen wollen.

    Das Argument von Solmecke, dass er eine Markenlöschung verursachen will, das ist ja absurd. Er ist ja kein Mitbewerber von Lego. Es kommt einer Verlinkung durch Nennung gleich und dazu gibt es ein Urteil mit der Begründung: "Eine solche markenmäßige Verwendung fehlt, soweit das Drittzeichen nicht als Herkunftshinweis eingesetzt wird, sondern nur rein dekorativ, redaktionell, vergleichend oder unter Bezugnahme auf fremde Waren benutzt wird [...]."

    Und das ist auch ihr gutes Recht ihren Markennamen zu schützen

    Ich bin in Markenrecht nicht wirklich mehr drin, aber für mich hört sich das sehr abstrus an. Die Wortmarke ist geschützt, ja. Aber deren Verwendung ist nicht verboten oder zu lizenzieren. Sonst müsste jeder von uns jederzeit Gebühr zahlen, wenn er LEGO sagt.

    Die Wortmarke schützt nur deren Verwendung gewerblichen Umfeld oder bei irreführender oder falscher Abbildung. Ich halte das also für vollkommen hahnebüchen, hier die NENNUNG in Worten auf Abmahnung zu stellen.

    Das ist nichts als sinnloser Einschüchterung. Einen Prozess würde er locker gewinnen, würde ich meinen. Aber das kostet Geld. Und das ist der ganze Sinn der Abmahnung. Einschüchterung. SLAPP-Suits sind auch in Europa und Deutschland keine Seltenheit.