Klaus_Knechtskern vermutlich hat er dies, wie viele andere auch. Die AGBs machen es möglich. Mit einem Vertragsabschluss bekommt man das Recht den Kunden mit Werbung zu bombardieren
Das kommt sicher auch auf den Vertragspartner an. AGBs dürfen so eine Einwilligung nicht überlagern.
Wenn ich dran denke was wir Kunden oder Anlegern an Papierwust überlassen😆