Macht Pegasus das denn?
Hmmm - "wenn" ich mich als Vertriebler verstehe, und über verwertbare Kenntnisse des Online-Handel verfüge. Dann wäre halt die Frage zu stellen, ob man die Kenntnisse als Dienstleistung unter einer Vergütung denen anbietet, die diese Kenntnisse gerade in dem Moment händeringend brauchen, oder, ob ich diese Kenntnisse für mich selbst anwenden und den anderen damit das Grab aushebe.
Begünstigung des Einzelhändlers bei Direktkauf - halte ich für einen ganz dünnen Lack
Wie gesagt - unter der Prämisse, dass man sich als Vertriebler versteht. Es können inzwischen ja auch andere Aspekte gelten.