Kant, oder?
Soviel ich mich erinnere ist das die juristische Auslegung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz aber klar, Kants kategorischer Imperativ steckt da durchaus mit drinnen, wie in vielen deutschen Gesetzen
Kant, oder?
Soviel ich mich erinnere ist das die juristische Auslegung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz aber klar, Kants kategorischer Imperativ steckt da durchaus mit drinnen, wie in vielen deutschen Gesetzen
@Boardgamedigger Für diese Entschuldigung gibt es ein aufrichtiges Like von mir. Ob sie angenommen wird muss natürlich jeder für sich entscheiden.
Es gibt nicht umsonst den Tatbestand der Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede.Zumindest weißt du, wovon du sprichst. ;>
?
Geil, wenn man alles rechtfertigen kann mit "der ist eigentlich gar nicht so", "der meint das alles gar nicht so", "das ist halt seine Art". Man stelle sich vor, so könnte man vor Gericht argumentieren. Mir fallen bei diesen Rechtfertigungsstrategien Vergleiche ein, die ich nicht Mal denken möchte.
Es gibt nicht umsonst den Tatbestand der Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede. Manche sollten sich da wirklich Mal Gedanken machen und rein rechtlich haftet nach meinem Wissen der Betreiber des Kanals für die Inhalte auf diesem.