ZitatOriginal von Tyrfing
Das ist doch alles rein theoretisch, in der Praxis fährt doch sowieso einer einfach und alle anderen treten auf die Bremse und fluchen!
Als Fahrradfahrer steht man eh ganz unten auf der Verkehrsteilnehmerrangliste.
ZitatOriginal von Tyrfing
Das ist doch alles rein theoretisch, in der Praxis fährt doch sowieso einer einfach und alle anderen treten auf die Bremse und fluchen!
Als Fahrradfahrer steht man eh ganz unten auf der Verkehrsteilnehmerrangliste.
ZitatOriginal von marco27
2. Ja der Fahrradfahrer hat Vorfahrt.
Wirklich, also da war ich mir ziemlich sicher, dass es nicht so ist.
zu 1.
Stimmt, in nicht eindeutigen Situationen soll man sich per Handzeichen o.ä. verständigen.
Ist bei mir auch schon ein weilchen her
Ohne Gewähr!
1. Der Fahrer zu deiner Rechten darf zuerst, weil du ihn vorlassen musst und der andere dich vorlassen muss. Äußerst verzwickte Angelegenheit, da kann man schon verstehen dass Ratlosigkeit herrscht.
P.S. Das ist ein wenig aus dem Bauch heraus interpretiert und nicht nachgeschlagen.
2. Der Radfahrer, der aus der Einbahnstraße kommt muss warten, da es sich hier um eine Einbahnstraße handelt aus der in dieser Richtung normalerweise kein Verkehr zu erwarten ist. Kurz, die Einbahnstraße ist in diesem Fall nicht gleichrangig.