917kh Was genau sollte man vorher kommunizieren, das nicht kommuniziert wurde?
Beiträge von Thygra im Thema „SPIEL 2019: Preview-Night“
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Moment, zunächst müsste man ja mal die Frage klären, weshalb nicht mehr Verlagstische zur Verfügung standen. Du gehst offenbar davon aus, dass dies an den Kosten liegt. Davon bin ich aber noch nicht überzeugt. Ich meine im Vorfeld mal gehört zu haben, dass die Anzahl der Verlagstische von vornherein seitens des Merz-Verlags begrenzt war. Und falls diese Tische alle auch gebucht wurden, dann würde es nur an dieser Begrenzung liegen, dass für deinen Geschmack nicht ausreichend Verlage vor Ort waren.
Dass es für deinen Geschmack zu viele Familienspiele gab, ist ja dann noch mal ein ganz anderes Thema.
Unabhängig davon sollte man nicht vergessen, dass diese Preview Night ein Erstversuch ist. Natürlich läuft da noch nicht alles perfekt. Aber aus den Erfahrungen dieses Jahrs kann man sicher viel lernen, um für 2020 an den Schwächen zu arbeiten.
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Damit kommen wir auch zu dem Problem der Veranstaltung. Diese war nämlich eine gefühlte Abzocke. Der Merz-Verlag hielt also die Hände in beide Richtungen auf. Sowohl die Besucher, was nachvollziehbar ist, als auch die Verlage mussten blechen.
Und warum ist das Abzocke? Hast du eine Vorstellung davon, wie viel der Merz-Verlag für dieses Event alleine an Miete an die Messe Essen zahlen dürfte?
Je mehr sich die Verlage an den Kosten beteiligen, um so weniger müssen die Spieler an Eintritt für das Event zahlen. Das klingt für mich jetzt nach keinem schlechten Konzept ...
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Am Donnerstag gibt es eine Pegasus Game Night, diesmal im selben Saal wie am Mittwoch die Preview Night:
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Soweit mir bekannt gilt das Arbeitsschutzgesetz für das gesamte arbeitende Volk.
Nein, dieses Gesetz gilt nur für "Beschäftigte". Und das sind im Sinne dieses Gesetzes laut §2 Absatz 2:
1.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,
3.arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
4.Beamtinnen und Beamte,
5.Richterinnen und Richter,
6.Soldatinnen und Soldaten,
7.die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.Für Selbstständige gilt dieses Gesetz nicht. ABER: Es existieren andere gesetzliche Vorschriften zum Arbeit- und Gesundheitsschutz, die auch für Selbstständige gelten. Somit sind auch Selbstständige verpflichtet, z. B. alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen.
"Dazu zählen auf jeden Fall ausreichende Ruhezeiten und es gilt Arbeitszeiten so zu bemessen, dass es nicht zu erhöhten Gefährdungen für sich selbst und andere kommt. Auch private Versicherungen werden im Schadensfall stets prüfen, ob seitens des Versicherten ein grob fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Verschulden vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird die Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise verweigern."
Quelle:
Freelancer: Wie viele Stunden darf man arbeiten? | Production Partner
Auch bei einem Freiberufler sehe ich schwarz wenn man ihm nachweisen kann, dass er z.B. nach 12-13-15 Stunden übermüdet einen Unfall verursacht hat..
Dazu ein Zitat aus derselben Quelle wie oben:
"Wenn der Selbständige einen Job annimmt, der bis 2 Uhr in der Nacht geht und der Folgejob morgens um 6 Uhr beginnt, wird im Falle eines Unfalls zu prüfen sein, ob hier grob fahrlässig seitens des Versicherten gehandelt wurde. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird dann immer überprüft werden, ob die Ruhezeit des Selbständigen ausreichend bemessen war."
Ich kann also als Selbstständiger durchaus mehr als 10 Stunden arbeiten, da das ArbSchG für mich nicht gilt - solange ich hinreichend dafür Sorge trage, niemanden (inkl. mich selbst) zu gefährden. (Ansonsten wären viele Selbstständige gar nicht in der Lage, ihren Betrieb überlebensfähig zu führen.)
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Aber warum an einem Mittwoch?
Weil es ab Donnerstag keine "Preview" mehr wäre.
