Ja, dass Pegasus den Vertrag ihrerseits wohl anfechten könnte, habe ich nie bestritten. Im Endeffekt wird es auf Geld zurück hinauslaufen, falls schon bezahlt. Ich wollte damit nur sagen, eine Mail schadet nie und man weiß, woran man ist.
Beiträge von Hobgoblin im Thema „ Thunderstone Quest - Reprint und Erweiterung“
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Nein, also rechtliche Schritte würde ich dir bei dem Betrag auch nicht empfehlen, aber ne Mail kann man schon riskieren.
Denke Pegasus zeigt sich da sowieso kooperativ. Deutet sich jetzt durch die Kommunikation ja schon an.
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Ich für meinen Teil werde die Bestellung stornieren.
Aber nach meinem Verständnis könnte es durchaus sein, dass Pegasus hier den Vertrag erfüllen müsste, da er bereits verbindlich zustande gekommen ist. Es sei denn, Sie fechten den Vertrag dem Kunden gegenüber "unverzüglich" wegen eines Preisirrtums an. Aber was gilt als unverzüglich? Unverzüglich ab jetzt, da sie den höheren Preis kennen? Oder gilt das hier gar nicht, da man gewissermaßen "leichtsinnig" vor Monaten ein Produkt verbindlich angeboten hat, ohne den Inh
Grundsätzlich meint unverzüglich "ohne schuldhaftes Zögern".
Dh hier wohl, sobald Pegasus von dem anderen Preis wusste. Im Einzelfall ist das natürlich sehr schwer zu beweisen und müsste im schlimmsten Fall ein Gericht klären.
Habe in den AGB von Pegasus jetzt auf die schnelle nichts gefunden, was etwas zu einer Vorbestellung sagt, aber ganz grundsätzlich kannst du schon auf deinen Kaufvertrag pochen. Passieren kann ja nichts und ist spannend, was Pegasus dazu sagt 😉