Klaus_Knechtskern Natürlich muss aber dieses Einkommen in der jährlichen Einkommenssteuererklärung als Einnahmen aufgeführt und gegen die Kosten gerechnet werden. Auch das mache ich seit Jahren und da ist noch nie was in Frage gestellt worden.
keine Frage, wenn Du das angibst ist es kein Problem; klang für mich eben nicht so. Deine anderen Ausführungen waren mir bekannt; Du must übrigens nicht in einer Gesellschaftform organisiert sein um regulär zu versteuern. Als aufwendig und teuer habe ich die Umsatzsteuererklärung/bzw. -voranmeldung nie empfunden.