Ich sehe kein Problem damit eine Karte weiterzugeben, die zu erwartende Leistung ist bezahlt. Wenn ich ein Buch im Buchhandel kaufe, und das meiner Frau zum Lesen ausleihe oder nach dem Lesen Ihr schenke, ist dem Buchhandel dann auch ein Schaden entstanden? Nach der Logik hätte sie sich wohl ein eigenes Exemplar kaufen sollen?
Lieber Elektro,
du denkst wie ein normaler Mensch. Das macht dich sympathisch Dennoch handelt es sich um eine zweiseitige Willensvereinbarung (Kaufvertrag) und der sieht beim Kauf des Buches halt vor, dass du jetzt Besitzer und Eigentümer des Buches bist.Das ist klar in den AGB´S des jeweiligen Geschäfts/Unternehmens geregelt. Du kannst also damit machen, was du willst.
Bei der Messekarte kommt nur DER Kaufvertrag zustanden, wenn du mit den AGB´S des Unternehmens einverstanden bist. Durch deinen Kauf hast du dich entsprechend mit den AGB`S einverstanden erklärt. Wenn also der Messe betreiber irgendwann auf die Idee kommt, sich Personalausweise neben der Messekarte vorlegen zu lassen, dann ist das sein gutes Recht.
Gruß
Marc