In der online-Ausgabe der Süddt. Zeitung wird von einer Auseinandersetzung zwischen einem App-Entwickler und dem Schmidt-Spieleverlag berichtet.
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In der online-Ausgabe der Süddt. Zeitung wird von einer Auseinandersetzung zwischen einem App-Entwickler und dem Schmidt-Spieleverlag berichtet.
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Da stand gestern auch etwas dazu in der Print-Ausgabe der SZ
Nach dem Motto, man kanns ja mal probieren... ![]()
Glaub ich nicht, dass dies die Grundlage der Entscheidung für die Unterlassungsklage war. Wenn Du eine Marke hast, musst Du sie von Anfang an schützen, ansonsten nutzt das nichts mehr. Und das hat Schmidt, in meinen Augen getan
Hi,
Naja ... ich sehe das auch unter dem Motto "der Versuch ist ja nicht strafbar".
Atti
Hi,
Was mich aber was wundert: Die Story ist über 1 Jahr alt ... (das Urteil ist vom 4.4., das Urteil in der Berufung vom 1.11). ...
Kalter Kaffee ...
Atti
ZitatDas interessierte die Richter am Oberlandesgericht Berlin aber wenig. Sie argumentierten, dass praktisch jeder das Spiel unabhängig von Schmidt kenne.
Na dann werde ich mich mal an eine App für "Die Siedler von Catan" setzen. Verbindet auch keiner mit einem Autor oder Verlag und wurde mir auch mündlich überliefert.
Ich frage mich bei der Begründung dann aber ernsthaft, wie Schmidt jemals eine Marke eintragen konnte. Hätte ja gar nicht möglich sein dürfen - oder?
Hi,
Interessant ist finde ich das Schmidt es bestreitet das "Stadt, Land, Fluß" ein Spieleklassiker ist.
Ich meine das Spiel wurde schon gespielt bevor es Schmidt überhaupt gab. Wenn das nicht dreist ist ...
Eine Marke eintragen lassen ist erstmal nicht schwer. Sie wird sicherlich in Zusammenhang mit einem Logo geschützt sein.
Atti
Ich kann eine Marke ungeprüft eintragen? Also irgendetwas was in der Gesellschaft schon ewig und selbstverständlich ge-/ benutzt wird? Kann ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein.
Hi,
Im Grund ja. Es wird imo nur geprüft ob diese Marke bereits von jemand anderen eingetragen ist (oder beantragt wurde). Nicht mehr und nicht weniger.
Atti
Und im Ernstfall kommt dann das Landgericht und erklärt deine Marke für wertlos. Super System...
Und im Ernstfall kommt dann das Landgericht und erklärt deine Marke für wertlos. Super System...
Lies dir doch mal wenigstens ansatzweise das entsprechende Urteil durch. Dann wirst du feststellen, dass Schmidt in diesem speziellen Fall schlicht und ergreifend auf tönernen Füßen stand. ["Die Marke wurde [...] für die Begriffe "Computerspiele" und "Spiele" im Jahre 2000 gelöscht."]
Aus einem Einzelfall derart allgemeingültig zu schlussfolgern, halte ich für nahezu grotesk.
OT: Was mich hingegen wundert, ist die enorme Schlampigkeit, mit der das Urteil getippt wurde.
Das Stichwort ist "Schutzhindernis". Alles andere hätte mich auch gewundert.