Interessante Auseinandersetzung um STADT LAND FLUSS

  • Hi,

    Naja ... ich sehe das auch unter dem Motto "der Versuch ist ja nicht strafbar".


    Atti

  • Hi,

    Was mich aber was wundert: Die Story ist über 1 Jahr alt ... (das Urteil ist vom 4.4., das Urteil in der Berufung vom 1.11). ...

    Kalter Kaffee ...

    Atti

  • Zitat

    Das interessierte die Richter am Oberlandesgericht Berlin aber wenig. Sie argumentierten, dass praktisch jeder das Spiel unabhängig von Schmidt kenne.

    Na dann werde ich mich mal an eine App für "Die Siedler von Catan" setzen. Verbindet auch keiner mit einem Autor oder Verlag und wurde mir auch mündlich überliefert.

    Ich frage mich bei der Begründung dann aber ernsthaft, wie Schmidt jemals eine Marke eintragen konnte. Hätte ja gar nicht möglich sein dürfen - oder?

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."

    Meine Spiele: Klick mich

  • Hi,

    Interessant ist finde ich das Schmidt es bestreitet das "Stadt, Land, Fluß" ein Spieleklassiker ist.

    Ich meine das Spiel wurde schon gespielt bevor es Schmidt überhaupt gab. Wenn das nicht dreist ist ...

    Eine Marke eintragen lassen ist erstmal nicht schwer. Sie wird sicherlich in Zusammenhang mit einem Logo geschützt sein.

    Atti

  • Ich kann eine Marke ungeprüft eintragen? Also irgendetwas was in der Gesellschaft schon ewig und selbstverständlich ge-/ benutzt wird? Kann ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein.

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."

    Meine Spiele: Klick mich

  • Hi,

    Im Grund ja. Es wird imo nur geprüft ob diese Marke bereits von jemand anderen eingetragen ist (oder beantragt wurde). Nicht mehr und nicht weniger.

    Atti

  • Und im Ernstfall kommt dann das Landgericht und erklärt deine Marke für wertlos. Super System...

    Lies dir doch mal wenigstens ansatzweise das entsprechende Urteil durch. Dann wirst du feststellen, dass Schmidt in diesem speziellen Fall schlicht und ergreifend auf tönernen Füßen stand. ["Die Marke wurde [...] für die Begriffe "Computerspiele" und "Spiele" im Jahre 2000 gelöscht."]
    Aus einem Einzelfall derart allgemeingültig zu schlussfolgern, halte ich für nahezu grotesk.

    OT: Was mich hingegen wundert, ist die enorme Schlampigkeit, mit der das Urteil getippt wurde.

    »Remember to look up at the stars …

    … and not down at your feet. Try to make sense of what you see and wonder about what makes the universe exist. Be curious. And however difficult life may seem, there is always something you can do and succeed at. It matters that you don't just give up.«
    Stephen Hawking