Tunierbridge als gemeinnützig anerkannt

  • Liebe Leute,


    wer einen Verein führt und auf die Idee gekommen ist, diesen als gemeinnützig anerkennen zu lassen, bzw. an dem Verfahren gescheitert ist, wird dies Urteil sicherlich interessieren:


    Das Finanzgericht Köln hat Turnierbridge als gemeinnützig anerkannt, aber nur als Turnierbridge, da es in dieser Form erhebliche Ähnlichkeiten zum Schachsport (der vom Gesetzgeber ausnahmsweise als Sport anerkannt ist) und andere dem Sport nahestehende Elemente aufweist. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…9_09_Urteil_20131017.html


    Wenn das keine Vorlage für Turnierbrettspielverein ist....

  • Hallo,


    kennst Du denn einen entsprechenden Turnierverein mit einem solchen Problem?


    Man kann mit dem Gesellschaftsspielen recht viel Gutes leisten.
    Wo ist da das Problem wegen der gemeinnützige Anerkennung?


    Liebe Grüße


    Nils

  • Bislang wurde Sport, aber kein Denksport als gemeinnützig anerkannt - mit der Ausnahme von Schach. Das war / ist das Problem. Und ohne gemeinnützige Anerkennung, kann kein Verein Spendenbescheinigungen erstellen, kommt er kaum in den Genuß öffentlicher Fördermittel und ist auch voll Umsatzsteuerpflichtig. Allerdings dürfen gemeinnützige Vereine auch keine "Kaufgemeinschaften" bilden oder ihren Mitgliedern groß geldlichen Vorteil durch die Mitgliedschaft erbringen (derr ADAC ist in seinem Mitgliederbereich schon lange nicht mehr gemeinnützig).


    Die Spielvereine, die ich kenne, sind keine exquisiten Golfclubs mit hohem Mitgliederbeitrag, sondern sehr engagiert und zumeist ehrenamtlich getragene Gruppen. Warum ein Golfclub (=Sport) pauschal als gemeinnützig gilt und solche Spielegruppen (=unsportlich, reines Spiel) nicht, ist mir nicht nachvollziehbar. Wenn ein Spielverein aber gerne gemeinnützig anerkannt wäre, ermöglicht das Urteil einen Fuß in diese Tür.

  • Die Spielvereine, die ich kenne, sind keine exquisiten Golfclubs mit hohem Mitgliederbeitrag, sondern sehr engagiert und zumeist ehrenamtlich getragene Gruppen. Warum ein Golfclub (=Sport) pauschal als gemeinnützig gilt und solche Spielegruppen (=unsportlich, reines Spiel) nicht, ist mir nicht nachvollziehbar. Wenn ein Spielverein aber gerne gemeinnützig anerkannt wäre, ermöglicht das Urteil einen Fuß in diese Tür.


    Es ist ein Haufen Überzeugungsarbeit einen Spieleverein als Gemeinnützig durchzubringen, aber es ist möglich... Einfach in den Antrag viele, viele positive Dinge (Jugendarbeit, Integration durch Spiel, etc.) mit aufführen, das klappte auch bisher...
    Meines Erachtens bringt ein Verein jedoch einen Haufen Arbeit und Papierkram mit sich... Wenn ich das Erlebnis nochmals haben wollen würde, dann nur als loser Club...

  • kann kein Verein Spendenbescheinigungen erstellen, kommt er kaum in den Genuß öffentlicher Fördermittel und ist auch voll Umsatzsteuerpflichtig. Allerdings dürfen gemeinnützige Vereine auch keine "Kaufgemeinschaften" bilden oder ihren Mitgliedern groß geldlichen Vorteil durch die Mitgliedschaft erbringen


    In wie weit sind die zuvor genannten Punkte Sinn und Zweck einer Bevorteiligung durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für "Turniervereine"?


    Ich kenne einige Brettspielgruppen, die sich schon sehr hart tun, allein sich nur einer Kinderbetreuung zu widmen.
    Obwohl das sehr kurzfristig gedacht ist.


    Läge Dir eine Aktion wie im Anhang beschrieben am Herzen?


    Lasse Dich nicht aufhalten. :D


    Liebe Grüße
    Nils (meidet lieber den Anspruch auf Gemeinnützigkeit zu fordern)

  • In wie weit sind die zuvor genannten Punkte Sinn und Zweck einer Bevorteiligung durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für "Turniervereine"?
    ...
    Läge Dir eine Aktion wie im Anhang beschrieben am Herzen?


    Die genannten Vorzüge sind nicht Sinn und Zweck der Gemeinnützigkeit, sondern Privilegien aufgrund der Gemeinnützigkeit. Sinn und Zweck sind die Maßgaben zum Erhalt der Gemeinntzigkeit. Das ganze Prozedere ist zu recht kein formloser Akt, sondern wie Njoltis anscheinend es auch kennt, mit Nachweisen verbunden.
    Die Aktion im Anhang finde ich gut. Ob dafür eine Gemeinnützigkeit notwendig ist - kein Anhnung, müsst ihr entscheiden. Wichtig ist Versicherungsschutz, aber nicht die Gemeinnützigkeit.


    So, Punkt aus. Ich dachte nur, dass jemanden dieses Urteil ebenfalls interessieren könnte, da üblicherweise in den Spielforen Markenrecht / Urheberrecht u.ä. im Fokus ist, aber nicht die Abgabenordnung und Gemeinnützigkeit für Vereine.

  • Das ganze Prozedere ist zu recht kein formloser Akt, sondern wie Njoltis anscheinend es auch kennt, mit Nachweisen verbunden.


    Das ist jedoch jeder Verein. Ob gemeinnützig oder nicht. Man muss ständig gewisse regularien erfüllen. Und mit der Anzahl Mitglieder wächst leider auch die Anzahl derjenigen, die zwar alles Kritisieren, aber selber keine funktionellen Vorschläge, noch sich selbst und ihre Arbeitskraft einbringen.


    Okay, wir haben dann irgendwann auch Magic Spieler direkt akquiriert... Das war vielleicht noch ein großer Fehler... Denn dann gingen Diebstähle und der ganze Scheiß los... Mannomann...


    Man muss halt wissen, ob man bereit ist das machen zu wollen. Mir war das dann irgendwann zuviel, ich habe die Vorstandschaft zur Abgabe gestellt, doch niemand wollte. Also wurde der Verein aufgelöst... Da muss man dann noch nachweisen, was mit dem ganzen Geld passiert ist...


    Deswegen lieber ein Formloser Club. Eine kleine Satzung, kleinerer Rahmen, eine Spielekasse, wie auch immer...

    Zitat

    So, Punkt aus. Ich dachte nur, dass jemanden dieses Urteil ebenfalls interessieren könnte, da üblicherweise in den Spielforen Markenrecht / Urheberrecht u.ä. im Fokus ist, aber nicht die Abgabenordnung und Gemeinnützigkeit für Vereine.


    Die Info an sich ist auf jeden Fall interessant. Nur sollte sich jeder, der einen Verein gründen will wirklich ALLER Konsequenzen bewusst sein. Und das Bedeutet eben auch Arbeit, Diplomatie und nochmals Arbeit...

  • Hallo,


    ich habe an dem Erwirken der Gemeinnützigkeit zweier Vereine teilgehabt.


    Und beide Male stellte sich mir im Nachhinein die Motivationsfrage:


    Gemeinnützigkeit - wegen der sich daraus ergebenen Vorteile (z.B. Spendenquittungen)
    Gemeinnützigkeit - als Belohnung für selbstloses Handeln


    Für mich gabt es da eine gewisse Scheinheiligkeit. :D


    Meiner Erfahrung nach sollte es für einen Verein mit dem Anliegen Gesellschaftsspiel keine Probleme mit dem Erlangen der Gemeinnützigkeit geben.


    Aber Du greifst das Thema Turnier und Sport auf.


    Der Bridge-Verband hat 500 Vereine und 29.000 Mitglieder


    Etwas ähnliches wie einen Verband gibt es bei uns nur für die Ludotheken. Der Verein Thule (Karlsruhe) soll ca. 2000 Mitglieder haben, Ali Baba hat über die Regional-Gruppen mehrere Hundert. Und was kommt dann...


    Unsere Turnierszene sind reine Promotionprojekte der Verlagen zwecks der Produktförderung. Deren Abwicklung wohl bezahlt wird (Herne-Spielezentrum, Ali Baba, Udo Schmitz und Umfeld). Selbst die Mannschaftsmeisterschaft hängt doch an dem Tropf der Verlage. Ansonsten kommt da nicht viel zustande. (Es gab mal ein Privatprojekt für Turniere, das meiner Meinung nach wieder versandet ist). Ich würde schon meinen, dass sich Promotionprojekte für Produkte nur bedingt als gemeinnützig-würdig erweisen.


    Um einen Nutzen aus dem Gerichtsurteil ziehen zu können, bedürfte es erst mal das passende Umfeld und davon sehe ich uns ganz weit entfernt.


    Liebe Grüße
    Nils ( der den Bridge Verband um die Strukturen beneidet)

  • Unsere Turnierszene sind reine Promotionprojekte der Verlagen zwecks der Produktförderung.
    ...
    Um einen Nutzen aus dem Gerichtsurteil ziehen zu können, bedürfte es erst mal das passende Umfeld und davon sehe ich uns ganz weit entfernt.


    Das wäre dann wohl einen eigenen Thread wert, wie die Vereinsszene eingeschätzt wird. Und ich gebe zu, dass ich diese nicht genug kenne. Meine Expertise und Erfahrung bezieht sich auf Vereine als Organisationsform gemeinschaftlicher und gemeinsinniger Interessen, häufig mit Gemeinwohlorientierung, aber nicht als Distributions- und Werbeplattform von Unternehmen.