ZitatOriginal von thooomas
Wenn ein ganz normaler Kaufvertrag zustande käme, könnte jeder Käufer seinen Kaufvertrag bis zu 14 Tage nach Erhalt der Ware widerrufen (siehe Fernabsatzverträge im BGB). Damit wäre die Finanzierung eines Projekts aber auf sehr wackeligen Beinen.
Bei Crowdfunding gebe ich mein Geld eben nicht in erster Linie, um eine Ware zu erwerben, sondern um ein Projekt zu fördern. Das ist für mich einer der wesentlichen Unterschiede von Crowdfunding zu einer normalen Vorbestellung, bei der der Kauf einer Ware im Vordergrund steht.
Richtig, ich kann das Spiel nach Erhalt zurückgeben.
Es spricht nichts dagegen. Ich denke, ein Crowdfunding Projekt unterscheidet sich hier in deutscher Rechtsprechung nicht von einer anderen Form einer Internet-Vorbestellung. Der Unterschied liegt doch einzig und allein darin, dass man hier evtl. bei der Zahlung nicht weiss, ob das Projekt zu Stande kommt oder nicht.
Kommt es zu Stande, liegt ein normaler Kaufvertrag vor. Der Verkäufer bietet eine Ware zum Preis X an, ich habe bezahlt, bekomme die Ware und habe ein Rückgaberecht.
Ich behaupte mal, dass die Meisten hier nicht deinen idealistischen Ansatz verfolgen, sondern wirklich ein Spiel dafür haben wollen.
Wenn du das Projekt fördern willst und dir der Kauf der Ware nicht so wichtig ist, kannst du ja die 5 Euro Funktion nutzen. Das wäre Projekt-Förderung.
Ansonsten haben wir es hier mit einer Vorfinanzierung zu tun, wo das Risiko eher beim Käufer als beim Produzent liegt und es nicht um ein Projekt geht, sondern um den Verkauf einer Ware mit Gewinnerzielung. Was ich jetzt nicht negativ hinstellen möchte, aber so ist es einfach.
Weder Peter Eggert noch die Spiele-Offensive machen sowas, wenn dabei nichts rauskommt.