Spieleerklärer auf Messen: Freiberuflich oder Gewerblich? Scheinselbstständigkeit?

  • Moin, ich war bislang stummer Mitleser hier und würde nun gerne mal vom Schwarmwissen hier profitieren.

    Seit der SPIEL'23 bin ich "auf Rechnung" zwei-, dreimal im Jahr als Erklärer auf Messen tätig. Ich mache das bislang ausschließlich über die Meeplebox und schreibe denen die Rechnungen. Dazu habe ich mein Einzelunternehmen mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt angemeldet. Als Beschreibung der Tätigkeit habe ich damals "Spieleerklärer auf Messen, Beratung von Verlagen, Berichterstattung über Brettspiele" angegeben (wobei die beiden letzten Punkte perspektivisch gedacht und noch nicht umgesetzt sind). Im Antwortschreiben gab das Finanzamt die Tätigkeit aber als "Handel mit Brettspielen" an :/

    Ich habe mittlerweile gelernt, dass die Unterscheidung zwischen gewerblich und freiberuflich vom Finanzamt auf Einzelfallbasis getroffen wird. Während Tätigkeiten von Übersetzerinnen, Lektoren, Journalistinnen, Spieleerfindern und -Entwicklerinnen klar freiberuflich zu sein scheinen, ist die Lage bei Erklärer:innen uneindeutig. Es handelt sich dabei zwar um keinen Katalogberuf, er erfüllt aber mMn. das Kriterium der "selbständigen unterrichtenden Tätigkeit", setzt eine hohe fachliche Qualifikation voraus und dient der Allgemeinheit (Stichwort Kulturgut Spiel). Auf der Spielwarenmesse letzte Woche habe ich ein wenig bei den Kollegen und Kolleginnen nachgefragt, und die meisten wussten nicht Bescheid und üben die Tätigkeit nach dem Prinzip "Augen zu und durch" aus.

    Ich erwarte hier natürlich keine steuerliche Beratung, sondern bin an euren Erfahrungen interessiert. Wenn hier Erklärbären mitlesen, die auf Rechnung tätig sind (im Gegensatz zu Minijob oder geringfügiger Beschäftigung), was habt ihr für Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht? Wird eure erklärende Tätigkeit vom Finanzamt anerkannt? Habt ihr ein Gewerbe angemeldet? Behandelt ihr Spieleeinkäufe als Betriebsausgaben? Gibt es etwas was ich noch berücksichtigen muss?

    Vielen lieben Dank schon mal und Mille Grazie :danke:
    Marcin Hewelt - BoardGameCamper

  • Ich erwarte hier natürlich keine steuerliche Beratung, sondern bin an euren Erfahrungen interessiert. Wenn hier Erklärbären mitlesen, die auf Rechnung tätig sind (im Gegensatz zu Minijob oder geringfügiger Beschäftigung), was habt ihr für Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht?

    In einem anderen Kontext hat man mal versucht, mich zum Freelancer zu erklären, wohl um damit Abgaben zu sparen. Das hatte ein ziemlich lang andauerndes Clearing-Verfahren zur Folge, in dessen Verlauf ich auch Stellungnahmen usw. abgegeben musste. Am Ende wurde die freiberufliche Tätigkeit (zum Glück für mich) nicht anerkannt. Ein wesentliches Kriterium für die Ablehnung war, dass ich nur für einen einzigen Arbeitgeber tätig war. Ein weiteres bestand darin, dass ich im Rahmen der Tätigkeit Weisungen des Arbeitgebers befolgte. Daraufhin wurde ich dann als Werkstudent/Minijobber eingestellt, was für mich nur Vorteile hatte. Das Finanzamt hat dabei allerdings erstmal keine Rolle gespielt, das lief alles über den Deutschen Rentenversicherung Bund.

    Einmal editiert, zuletzt von javan05 (3. Februar 2025 um 14:58)

  • Ich habe das Ganze einmal gemacht, auf Rechnung Spiele zu erklären. Im Prinzip ist es für mich ein Cost Saving Projekt des entsprechenden Verlages mit dem Prinzip einer Scheinselbstständigkeit. Wenn ich wirklich selbstständig wäre, könnte ich meinen eigenen Lohn vorgeben. So wird einem ein Abrechnungssatz genannt, der einfach den Mindestlohn umgeht. Dazu hat man doch noch das hin und her mit eigener Steuernummer und den ganzen Abrechnungen. Einmal und nie wieder...

  • Dankeschön für deine Antwort Javan05.

    Die Arbeitgeberinnen zahlen bei selbstständigen Erklärer:innen halt keine Sozialabgaben, dafür mir aber einen höheren Stundensatz. Dein Fall klingt definitiv nach Scheinselbstständigkeit. Um das zu Vermeiden, werde ich dieses Jahr auch für andere Verlage erklären.

  • Ich dachte immer, ist aber schon länger her, dass ich auf der Essen Spiel erklärt habe, dass man bei einer "einmaligen" Tätigkeit gar nicht wirklich überhaupt etwas angeben muss. :/

    Mein Finanzamt erklärte mir, das auch einmal im Jahr, jährlich wiederkehrend sei ;) Die Sinnhaftigkeit dieser Regelung ist natürlich völlig Banane, da wegen einem niedrigen 2 stelligen Steuerbetrag diverse Formulare etc ausgefüllt werden müssen. Die Bearbeitung des Ganzen und dessen Personalkosten übersteigt die Steuereinnahmen wahrscheinlich um ein vielfaches.....