Aber das ergibt doch keinen Sinn. Entweder sie halten ihre Marke für so besonders, dass sie einen idealerweise weltweiten Schutz anstreben (über die Kosten müssten sie sich dann im Rahmen der Lizenzvereinbarung mit dem Lizenznehmer einigen), oder sie lassen es überall sein. Darauf zu setzen, dass sie mit "ihr dürft's dann aber nicht in Deutschland verkaufen!" genug Abschreckungspotenzial aufbauen, ist ... irgendwie schwach. Das doch höchstens die Ermunterung für andere, selbst in den USA zu versuchen, sich die Marke zu sichern.
Nur wenn es ihnen um das Abschreckungspotential geht und nicht primär um die Absicherung ihrer eigenen Nutzung (durch das Merchandise bei CundCo oder in Spielen) auf ihrem Kernmarkt DE/EU. Also die Absicherung, dass niemand anders das in Ländern eintragen kann, wo es ihnen wehtut. Ist halt die Frage: Was ist das Ziel der Eintragung. Und sie scheinen ihr Markenrecht ja nicht monetarisieren zu wollen und erlauben in vielen Fällen die Nutzung unentgeltlich.
aber es gibt halt auch gute Gründe, sich mit solchen juristischen Scherereien nur auf dem Kernmarkt zu beschäftigen.
Wishful thinking. So wie's aussieht, dürfen bzw. müssen sie jetzt in den USA versuchen, gegen die böswillige Eintragung einer US-Marke vorzugehen, mit der sie sonst erpresst werden können.
Wie sollte Corey Thompson bzw. seine Designerin sie denn erpressen, wenn HiG kein Interesse hat, die Marke auf dem US-Markt zu nutzen. Mal davon abgesehen, dass es in den USA bereits über ein Dutzend Eintragungen an Marken mit Bezug auf den Meeple gibt, nur keine mit der Breite der HiG-Eintragung in Europa.
Ach ja, mir hier "Wunschdenken" zu unterstellen finde ich unnötig persönlich, das kannst du besser.