Laut Medienstaatsvertrag ist Werbung wie folgt definiert:
ZitatAlles anzeigen§ 2
Begriffsbestimmungen
[...]
(2) Im Sinne dieses Staatsvertrages ist
[...]
7. Werbung jede Äußerung, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von
Waren und Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen,
oder des Erscheinungsbilds natürlicher oder juristischer Personen, die einer wirtschaftlichen
Tätigkeit nachgehen, dient und gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als
Eigenwerbung im Rundfunk oder in einem Telemedium aufgenommen ist. Werbung ist
insbesondere Rundfunkwerbung, Sponsoring, Teleshopping und Produktplatzierung; § 8 Abs. 9
und § 22 Abs. 1 Satz 3 bleiben unberührt,
Das ist so allgemein formuliert, dass ich überhaupt keine Lust habe mich näher damit auseinander zu setzen. Wahrscheinlich kommt der Rat, besser prophylaktisch alles erstmal als Werbung zu deklarieren, nicht von ungefähr. Da gibt's bestimmt auch Sportsfreunde, die Abmahnungen als Hobby haben.