(Vermeintliche) Plagiate und der Umgang damit

  • Selbst wenn in den USA jemand klagt, den Prozess gewinnt und einiges an Kohle zugesprochen bekommt... Kann er damit in Deutschland was reißen? Gilt ein Titel von einem US-Gericht auch für den deutschen Gerichtsvollzieher?


    Oder "darf" ich einfach nicht in die USA, damit ich dort nicht irgendwie gepackt werde?


    Den Gerichtsvollzieher können die nicht beauftragen.


    Man muß das amerikanische Urteil in Deutschland über einen gewissen Prozess von einem deutschen Gericht anerkennen und für vollstreckbar erklären lassen.

    Inwieweit der Richter da mitziehen würde ? Keine Ahnung. Da werden halt bestimmte rechtliche Punkte bewertet (§ 328 der deutschen Zivilprozessordnung)

    Also ja, ein amerikanisches Urteil kann durchaus auch hier Verwendung finden.


    Viel spannender ist doch aber welche Möglichkeiten sich bei einer Verurteilung mit Geldstrafe ergeben würden. Würde mich brennend interessieren wie man sowas handhabt.

  • Ich denke dies sind alles eher theoretische Gedankenspiele, da der Streitwert viel zu niedrig ist. Den ganzen Prozess durchmachen und in Vorleistung gehen um dann vielleicht eine Entschädigung zu bekommen? Ob bei der Truppe überhaupt was zu holen ist?

  • Ich denke dies sind alles eher theoretische Gedankenspiele, da der Streitwert viel zu niedrig ist. Den ganzen Prozess durchmachen und in Vorleistung gehen um dann vielleicht eine Entschädigung zu bekommen? Ob bei der Truppe überhaupt was zu holen ist?

    Vielleicht lohnt es sich aber auch einfach mal um einen Präzedenzfall zu schaffen.

    Oder auch dafür, klarzustellen, dass nicht jeder einfach tun und lassen kann was er will.

  • Ich denke dies sind alles eher theoretische Gedankenspiele, da der Streitwert viel zu niedrig ist. Den ganzen Prozess durchmachen und in Vorleistung gehen um dann vielleicht eine Entschädigung zu bekommen? Ob bei der Truppe überhaupt was zu holen ist?

    Vielleicht lohnt es sich aber auch einfach mal um einen Präzedenzfall zu schaffen.

    Oder auch dafür, klarzustellen, dass nicht jeder einfach tun und lassen kann was er will.

    Das denke ich auch. Und zumindest in Deutschland wären die Kosten ja streitwertabhängig. Sollte es sich um einen Rechtstreit in Deutschland handeln, würde sich zumindest das Kostentragungsrisiko für den Kläger in Grenzen halten und evtl auch über eine Rechtschutzversicherung gedeckt sein. Ich verstehe nicht, warum das nicht versucht wird rechtlich zu klären. Ich denke hier in der Sache wäre es für alle Seiten sinnig Klarheit zu schaffen.

  • Ich verstehe nicht, warum das nicht versucht wird rechtlich zu klären.

    Woher weißt du denn, dass es nicht versucht wird? Das ist doch zum heutigen Zeitpunkt noch gar nicht klar?

    Ja stimmt. Sorry falsch formuliert: Ich würde es nicht verstehen, wenn es nicht versucht werden würde.

  • Ich schon. Auf den, der es anstrebt, kommen ja zunächst Anwaltskosten zu, auf denen man im Zweifel immer sitzen bleibt.

    Halte eine Klage (oder auch nur Abmahnung) auch für eher unwahrscheinlich... das Spiel wird irgendwann rauskommen, dann wird sich die Aufregung nach und nach legen, bis der nächste Assimove kommt, über den sich dann wieder Leute (vermutlich zu Recht) aufregen. Würde da keine zu hohen Hoffnungen auf einen "gefühlt gerechten" Ausgang haben.

  • Sowas zur Anzeige zu bringen belastet die Gerichte unnötig. Die haben genug mit "ernsteren" Vergehen zu tun und sind selbst damit zeitlich gut überfordert. Jemand der sowas anzeigt ist nicht gerade Verantwortungsbewusst, meiner Meinung nach. Über Witze kann man gern streiten, aber doch nicht vor Gericht??


    Vielleicht wars auch nur ne leere Drohung, dann aber eine Geschmacklose.


    Zu dem Plagiatsthema rund um MPLPRN: Wenn die nun wegen den Aufregern hier im Forum ein Gerichtsverfahren an den Hals bekommen waren diese Diskussion hier in den Foren oder auf BGG wohl mitverantwortlich. Das wäre schon ne ganz andere Hausnummer und ich weiß nicht wie die Rechtslage ist, aber dann könnten sich auch einige hier nem eigenen Gerichtsverfahren stellen. Denke nicht das MPLPRN dann einfach auf den Kosten sitzen bleibt. Die werden dann schon versuchen das von einigen hier wieder rauszuquetschen.


    Das ganze ist irgendwie Kindergartenschlägerei-Niveau. Nur halt unter "eigentlich reifen" Erwachsenen und verbunden mit unnötiger Nutzung unserer Rechtssysteme. Nur meine Meinung

  • Zu dem Plagiatsthema rund um MPLPRN: Wenn die nun wegen den Aufregern hier im Forum ein Gerichtsverfahren an den Hals bekommen waren diese Diskussion hier in den Foren oder auf BGG wohl mitverantwortlich. Das wäre schon ne ganz andere Hausnummer und ich weiß nicht wie die Rechtslage ist, aber dann könnten sich auch einige hier nem eigenen Gerichtsverfahren stellen. Denke nicht das MPLPRN dann einfach auf den Kosten sitzen bleibt. Die werden dann schon versuchen das von einigen hier wieder rauszuquetschen.

    Was ist denn das für eine Logik? Welche Straftaten haben die Personen hier im Forum begangen, dass man sie auf eine Art Schadensersatz verklagen könnte?

  • sirKaleb Also wenn ich das richtig verstanden habe, geht man in unserem Rechtsstaat Anzeigen nach. Jede*r, der/die sich ungerecht behandelt fühlt, hat diese Option - und dann klären im Zweifelsfall Gerichte, was dann passiert. Raubkopien zu erstellen ist strafbar, auch wenn Kevin-Georg das ja nur für sich macht und sonst keine Kohle hätte, sich das Original-Game zu kaufen. Dinge zu plagiarisieren ebenfalls. Ob und in welchem Umfang ein Plagiat vorliegt, müsste dann ein*e Expert*in klären, der/die sich damit auseinander setzt. Von vornherein zu drohen.


    Und selbstverständlich: Wenn jemand aus dem MPLPRN-Dunstkreis sich ungerecht behandelt fühlt und meint, dass er mit einer Zivilklage gegen jemanden aus dem Forum Erfolg hätte, kann er das auch tun.

  • Warum sollte irgendjemand aus dem Forum, sich einem Verfahren stellen sollen, wenn die Jungs von MPLPRN wegen eines Plagiats angeklagt werden?


    Der Grund für ein mögliches Verfahren gegen MPLPRN, sind ja nicht die Diskussionen hier oder auf BGG, sondern die Handlungen von MPLPRN...

  • Zu dem Plagiatsthema rund um MPLPRN: Wenn die nun wegen den Aufregern hier im Forum ein Gerichtsverfahren an den Hals bekommen waren diese Diskussion hier in den Foren oder auf BGG wohl mitverantwortlich. Das wäre schon ne ganz andere Hausnummer und ich weiß nicht wie die Rechtslage ist, aber dann könnten sich auch einige hier nem eigenen Gerichtsverfahren stellen. Denke nicht das MPLPRN dann einfach auf den Kosten sitzen bleibt. Die werden dann schon versuchen das von einigen hier wieder rauszuquetschen.

    Ich bin kein Jurist, aber als jemand, der schon eine zivilrechtliche sowie strafrechtliche Auseinandersetzung wegen freier Meinungsäußerung hatte, kann ich sagen, dass in Deutschland eine Meinungsäußerung sehr hoch hängt und eine falsche Tatsachenbehauptung, auf die sich solche Abmahnungen dann meistens versuchen zu stürzen, auch nicht so einfach ist. Und zig Zivilprozesse mit dem Risiko auf den Kosten der Abmahnungen und beim Verlieren den Gerichtskosten sitzen zu bleiben, muss man sich auch erst Mal trauen.

    Recht haben und Recht bekommen, ist in vielerlei Hinsicht eine Sache der eigenen finanziellen Mittel :).

    Aber generell gilt bei solchen Diskussionen, belegt Behauptungen und macht eigene Ansichten durch die Art der Formulierung deutlich kenntlich.

    Meiner Meinung nach wird aber besonders bei Forenbeiträgen der Diskusaionscharakter sehr deutlich.

  • Zu dem Plagiatsthema rund um MPLPRN: Wenn die nun wegen den Aufregern hier im Forum ein Gerichtsverfahren an den Hals bekommen waren diese Diskussion hier in den Foren oder auf BGG wohl mitverantwortlich. Das wäre schon ne ganz andere Hausnummer und ich weiß nicht wie die Rechtslage ist, aber dann könnten sich auch einige hier nem eigenen Gerichtsverfahren stellen. Denke nicht das MPLPRN dann einfach auf den Kosten sitzen bleibt. Die werden dann schon versuchen das von einigen hier wieder rauszuquetschen.

    Ja, das Übliche: Nicht der, der etwas Falsches macht, ist böse, sondern der, der darauf hinweist 😅

  • Das "Bedrohen" ( Huutini: nur im sehr laienhaften Sinn) mit der Strafanzeige weiter oben (für den Forenbeitrag zu dem Meme) ist tatsächlich aus strafrechtlicher Sicht kompletter Unsinn gewesen. Da war nichts strafrechtlich relevantes in dem Beitrag (schon gar keine Holocaust-Leugnung, wtf?) und dann dazu noch so einen Rant zu verfassen und demjenigen schonmal "nur eine Geldstrafe" in Aussicht zu stellen, ist schon eher lächerlich bzw. zeugt von einem sehr merkwürdigen Rechtsverständnis bzw. großer Unkenntnis -- aber auch das hat nichts mit dem Thema hier zu tun.

    Nicht minder absurd wird es aber, aus der Diskussion um einen Sachverhalt in diesem Forum eine rechtliche Verantwortlichkeit für den weiteren Verlauf des diskutierten Sachverhalts konstruieren zu wollen.

    Vielleicht mal so als Anregung: Wenn der Beitrag mit "ich weiß nicht wie die Rechtslage ist" beginnt, einfach nochmal überlegen, ob man dann darüber so konkret und detailliert ("Die werden dann schon versuchen das von einigen hier wieder rauszuquetschen.") spekulieren sollte.

  • Eine bittere Ironie sehe ich übrigens darin, dass die ganze Kritik, die MPLPRN in diesem Forum und auch anderswo erhält, dazu geführt hat, dass sie die Anleitung geändert haben und somit ihr möglicher Rechtsverstoß schon mal definitiv verringert wurde.

    Dass sie reflektieren, dass sie den Kritiker*innen somit womöglich dankbar sein sollten, ist aber nicht zu erkennen und meiner Einschätzung nach auch künftig nicht zu erwarten.


    Die gehören zu der Fraktion der rücksichtslosen Macher-Menschen, die lieber nachher um Entschuldigung bitten, als vorher um Erlaubnis zu fragen … wobei nicht mal das. Um Entschuldigung bitten passiert bei denen seeeehr selten.

  • Eine bittere Ironie sehe ich übrigens darin, dass die ganze Kritik, die MPLPRN in diesem Forum und auch anderswo erhält, dazu geführt hat, dass sie die Anleitung geändert haben und somit ihr möglicher Rechtsverstoß schon mal definitiv verringert wurde.

    Dass sie reflektieren, dass sie den Kritiker*innen somit womöglich dankbar sein sollten, ist aber nicht zu erkennen und meiner Einschätzung nach auch künftig nicht zu erwarten.


    Die gehören zu der Fraktion der rücksichtslosen Macher-Menschen, die lieber nachher um Entschuldigung bitten, als vorher um Erlaubnis zu fragen … wobei nicht mal das. Um Entschuldigung bitten passiert bei denen seeeehr selten.

    Das ist ein sehr guter Gedanke. Da kann man von der Crew halten was man will. Wie zielführend die Plagiatsanschuldigungen letztlich wirklich waren, werden wir früher oder später sowieso alle erfahren.

  • Wie zielführend die Plagiatsanschuldigungen letztlich wirklich waren, werden wir früher oder später sowieso alle erfahren.

    Hat Navarre doch schon gesagt: Sie haben ein Komplettplagiat verhindert und den Jungs die Gelegenheit zum Umformulieren gegeben. 😊

    (Irgendwie wäre es aber auch witzig gewesen, wenn sie die ursprünglich fertige Anleitung gedruckt hätten. 😅)

  • naja, wie klug sie das machen wissen wir ja erst bei Veröffentlichung. ;) Vielleicht lassen sie ja alles wie gehabt und hoffen, dass das dann keinen mehr juckt...

  • Auf Basis von was? Wir haben hier noch einen Rechtsstaat. Ich würde hier auch nicht das Forum überbewerten, aber selbst wenn die Aufmerksamkeit auf das Thema (nur) von hier gekommen wäre, worauf soll ein Regress Anspruch erhoben werden? Bei einem Vorwurf, bei dem die SAZ sich genauso äußert?


    "Ohne euch hätte niemand mich mit meinem Plagiat erwischt, also müsst ihr zahlen?"

  • (...)

    Zu dem Plagiatsthema rund um MPLPRN: Wenn die nun wegen den Aufregern hier im Forum ein Gerichtsverfahren an den Hals bekommen waren diese Diskussion hier in den Foren oder auf BGG wohl mitverantwortlich. Das wäre schon ne ganz andere Hausnummer und ich weiß nicht wie die Rechtslage ist, aber dann könnten sich auch einige hier nem eigenen Gerichtsverfahren stellen. Denke nicht das MPLPRN dann einfach auf den Kosten sitzen bleibt. Die werden dann schon versuchen das von einigen hier wieder rauszuquetschen.

    Auf Basis von was? Wir haben hier noch einen Rechtsstaat. Ich würde hier auch nicht das Forum überbewerten, aber selbst wenn die Aufmerksamkeit auf das Thema (nur) von hier gekommen wäre, worauf soll ein Regress Anspruch erhoben werden? Bei einem Vorwurf, bei dem die SAZ sich genauso äußert?


    "Ohne euch hätte niemand mich mit meinem Plagiat erwischt, also müsst ihr zahlen?"

    Das Risiko bestünde ja wenn überhaupt nur für den Fall, dass rauskäme, es handele sich nicht um ein Plagiat.

  • [...]

    Die gehören zu der Fraktion der rücksichtslosen Macher-Menschen, die lieber nachher um Entschuldigung bitten, als vorher um Erlaubnis zu fragen … wobei nicht mal das. Um Entschuldigung bitten passiert bei denen seeeehr selten.

    Heutzutage scheint es sich eh eingebürgert haben, sich selbst zu entschuldigen anstatt um Entschuldigung zu bitten und zu warten, ob diese Bitte auch angenommen wird. Ist schon arg bezeichnend bis entlarvend für die gesellschaftliche Entwicklung, wenn das inzwischen als normal angesehen wird. Ein "ist halt so" lasse ich persönlich da nicht gelten. denn jeder kann für durch seine Handlungen und Äusserungen immer wieder neu sich entscheiden, ob er ein Teil davon sein will oder eben nicht.

    Content-Nachschlag gefällig? Brettspieltag.de – Das etwas andere Boulevard-Magazin der versammelten Brettspiel-Szene

  • Die eigentliche Frage ist doch, wer müsste gegen einen Verstoß vorgehen: Der aktuelle Inhaber der Nutzungsrechte oder der Inhaber der Urheberrechte?

    Keine direkte Antwort, und erst recht keine fachmännische: Aber wie wenig die reine Urheberschaft - und wenn sie gesetzlich noch so sehr geschützt sein mag - im Vergleich zum umfassenden Nutzungsrecht wert sein kann, wird dir jeder festangestellte Zeitungs-/Zeitschriftenredakteur sagen können - vor allem, wenn er ja dafür auch noch entlohnt wurde.


    Umgekehrt ist halt dementsprechend das (wirtschaftliche) Interesse an einer (Nicht-)Verletzung des Nutzungsrechtes uU viel größer als an einer reinen Verletzung des Urheberrechts. Was juckt es mich, ob mit einem 2004 von mir geschriebenen Artikelchen irgendein Unfug getrieben wird? Den Verlag, der die Nutzungsrechte daran hält, aber eventuell schon...


    Wenn es also darum geht, eine Klage aufgrund der Wahrung eigener Rechte bzw. (wirtschaftlicher) Interessen anzustreben, liegt der Ball mMn am ehesten bei Schmidt. Ob die sich das aber bei einem fast 10 Jahre alten Titel, der weder qualitativ noch kommerziell der Überflieger war, wirklich antun wollen? Da habe ich meine Zweifel.


    Verdient hätte es MPLPRN aber zweifelsohne. :)


    Bei einer Klage seitens Beck wäre das mMn eher von der Kategorie "gut fürs eigene Karma" und weil man natürlich nicht will, dass sich andere ins selbst gemachte Nest legen.

    Pragmatischer wäre allerdings der Versuch, bei Unfinished Business noch irgendwie mit die Hand aufzuhalten. Den, nie vorhandenen, Ruf haben sich der Digger doch eh schon nachhaltig versaut.


    Und der Verfasser der Schmidt'schen Big-Deal-Regel wird die Sache bestenfalls aus persönlich-privatem Interesse verfolgen - und wenn sein Recht an der Urheberschaft noch so arg gesetzlich zementiert ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Biberle ()

  • Heutzutage scheint es sich eh eingebürgert haben, sich selbst zu entschuldigen anstatt um Entschuldigung zu bitten und zu warten, ob diese Bitte auch angenommen wird. Ist schon arg bezeichnend bis entlarvend für die gesellschaftliche Entwicklung, wenn das inzwischen als normal angesehen wird.

    Ich glaube, das siehst du etwas zu dramatisch. In den meisten Fällen ist das nur ein Nichtwissen der korrekten grammatikalischen Formulierung. So wie Menschen "Sinn machen" sagen statt "Sinn ergeben", sagen sie halt "ich entschuldige mich" statt "ich bitte um Entschuldigung", ohne dass ihnen dieser Unterschied bewusst ist.

  • Wenn es also darum geht, eine Klage aufgrund der Wahrung eigener Rechte bzw. (wirtschaftlicher) Interessen anzustreben, liegt der Ball mMn am ehesten bei Schmidt.

    Nein, bei Schmidt zu 99% nicht. Da Schmidt das Spiel nicht mehr im Sortiment hat, sind üblicherweise die Nutzungsrechte des Spiels erloschen und damit auch die Nutzungsrechte der Übersetzung. Die Nutzungsrechte liegen deshalb üblicherweise entweder wieder beim Urheber oder bei Grandpa Becks. (Ausnahmen können die Regel bestätigen, deshalb nur 99%.)

  • MPLPRN haben

    • ihre vermeintlich (fast) finale Regelversion zurückgezogen
    • auf ihrer Seite alle Spuren dazu verwischt (was natürlich nicht viel nutzt 8-)) ) und
    • sich jetzt zurückgezogen, um offenbar die Regeln komplett zu überarbeiten.

    Das würde ich (und sicher auch jeder Richter) schon als sehr starkes Indiz dafür werten, dass die Plagiatsvorwürfe zum damaligen Zeitpunkt auch von MPLPRN als nicht völlig unbegründet angesehen wurden. So ein Handeln hat schon etwas von Schuldeingestädnis. Und nicht zuletzt geht der Vergleich zwischen Unfinished Business Regelversion 9.9.5 (Link; das hat jemand netterweise bei BGG hochgeladen) und den Spielregeln von Big Deal (Link) bei Rundenablauf & Co doch sehr eindeutig aus...

    Sobald es Regeln für eine komplett überarbeitete Version des Spiels gibt, dann sind die natürlich komplett neu zu bewerten. Wenn MPLPRN nicht völlig blöd sind, sollte es problemlos möglich sein, sich zumindest in eine rechtliche Grauzone zu bewegen und dann hat sich jede Diskussion über rechtliche Klärungen schnell erledigt. Ein paar Sachen ändern und Spielregeln nicht 1:1 abschreiben, das reicht eigentlich schon auf der rein rechtlichen (nicht moralischen!) Seite. Das Problem von MPLPRN ist, dass sie beim ersten Anlauf halt viel, viel zu dumm-dreist geklaut haben und dann fällt einem sowas eben auch schnell mal auf die Füße.

  • Wenn es also darum geht, eine Klage aufgrund der Wahrung eigener Rechte bzw. (wirtschaftlicher) Interessen anzustreben, liegt der Ball mMn am ehesten bei Schmidt.

    Nein, bei Schmidt zu 99% nicht. Da Schmidt das Spiel nicht mehr im Sortiment hat, sind üblicherweise die Nutzungsrechte des Spiels erloschen und damit auch die Nutzungsrechte der Übersetzung. Die Nutzungsrechte liegen deshalb üblicherweise entweder wieder beim Urheber oder bei Grandpa Becks. (Ausnahmen können die Regel bestätigen, deshalb nur 99%.)

    Das ist der Teil, wo ich dir widersprechen würde. Die Nutzungsrechte des Spiel mögen bei Schmidt erloschen sein - aber wenn die Rechte an der Übersetzung bei Schmidt liegen - und das tun sie mMn am Häufigsten (in den letzten 5 Jahren hatte das nur 1 Vertrag bei uns anders geregelt) - dann liegt eben auch das Nutzungsrecht der Übersetzung weiter bei Schmidt. Wenn die Übersetzung "gekauft" wurde dann sowieso, wenn sie in-house angefertigt wurde dann doppelt so.

    Im Normalfall kann man mit der Übersetzung nichts mehr anfangen. Außer in speziellen Fällen. Ich erinnere mal an Mage Knight Pegasus/Asmodee. Oder in einigen Fällen bei den Illustrationen - da ist es ja auch das selbe in grün. Wir haben schon für eine Illustration eines Spieles bezahlt, dessen Rechte dieser Verlag lange nicht mehr hatte. Aber natürlich sehr wohl an den von ihm angefertigten Illustrationen.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

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  • Ich glaube, das siehst du etwas zu dramatisch. In den meisten Fällen ist das nur ein Nichtwissen der korrekten grammatikalischen Formulierung. So wie Menschen "Sinn machen" sagen statt "Sinn ergeben", sagen sie halt "ich entschuldige mich" statt "ich bitte um Entschuldigung", ohne dass ihnen dieser Unterschied bewusst ist.

    Das ist in mehrfacher Hinsicht Unsinn. Hochdeutsch ist in einem gewissen Sinn eine künstliche Sprache, die relativ Wenige auf "natürliche" Art komplett beherrschen. In Deutschland sind die Dialekte verhältnismäßig stark ausgeprägt. Das geht nicht nur über Aussprache oder einzelne Wörter, sondern bis hin zum Satzbau bzw. fundamentalen grammatikalischen Unterschieden. Selbst wenn ich als Oberbayer Hochdeutsch rede, ist das bestenfalls ein süddeutsches Standarddeutsch.


    Und nicht alles glauben, was ein Bastian Sick verzapft. ;)

    Der hat sich ja an solchen Sachen aufgehängt, als würde die Welt untergehen. Wie zig andere Sprachwissenschaftler bestätigt haben, übrigens völlig zu Unrecht. Und wir Bayern z.B. sagen halt nun mal Sinn machen. Das war schon immer so, das hat nichts mit der zunehmende Verdenglisierung zu tun, die ein Herr Sick auch gerne als Verdummung gebrandmarkt hat. Und das sagen wir eben nicht, weil wir zu doof für richtige Grammtik sind, sondern weil esim eigenen Kontext einfach richtig ist. So wie wir halt auch ums Eck biegen und nicht um die Ecke. :)

  • Nein, bei Schmidt zu 99% nicht. Da Schmidt das Spiel nicht mehr im Sortiment hat, sind üblicherweise die Nutzungsrechte des Spiels erloschen und damit auch die Nutzungsrechte der Übersetzung. Die Nutzungsrechte liegen deshalb üblicherweise entweder wieder beim Urheber oder bei Grandpa Becks. (Ausnahmen können die Regel bestätigen, deshalb nur 99%.)

    Ich gehe davon aus (kenne mich da aber in den Gepflogenheiten der Branche nicht aus), dass die deutsche Regel im Auftrag von Schmidt (und nicht von Grandpa Beck) oder sogar Inhouse erstellt worden sind. Da dürfte es dann relativ irrelevant sein, wie die Nutzungsrechte am Spiel selbst geregelt wurden - die an der Anleitung sollten noch bei Schmidt liegen. Zumindest wüsste ich nicht, warum sie in Amerika liegen sollten.

  • Das ist der Teil, wo ich dir widersprechen würde. Die Nutzungsrechte des Spiel mögen bei Schmidt erloschen sein - aber wenn die Rechte an der Übersetzung bei Schmidt liegen - und das tun sie mMn am Häufigsten (in den letzten 5 Jahren hatte das nur 1 Vertrag bei uns anders geregelt) - dann liegt eben auch das Nutzungsrecht der Übersetzung weiter bei Schmidt. Wenn die Übersetzung "gekauft" wurde dann sowieso, wenn sie in-house angefertigt wurde dann doppelt so.

    Ich habe bisher überwiegend nur Verträge kennengelernt, in denen der Originalverlag nach dem Ende des Vertrags auch die Nutzungsrechte der Übersetzung erhielt. Wenn du andere Erfahrungen gemacht hast, dann ist meine Zahl von 99% natürlich zu hoch gegriffen.

    Und wir Bayern z.B. sagen halt nun mal Sinn machen. Das war schon immer so, das hat nichts mit der zunehmende Verdenglisierung zu tun, die ein Herr Sick auch gerne als Verdummung gebrandmarkt hat.

    Was Herr Sick sagt, ist mir schon lange egal. Von der reinen Wortbedeutung her halte ich "Sinn ergeben" für eine deutlich sinnvollere Konstruktion als "Sinn machen". Der Sinn "ergibt" sich aus den Umständen. Die Umstände "machen" den Sinn nicht. Aber wir werden off-topic, es ging mir ja um etwas anderes. Wenn du mein Beispiel für falsch hältst, denk dir halt ein anderes. Was ich eigentlich meinte, wirst du ja verstanden haben. :)

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    2 Mal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Heutzutage scheint es sich eh eingebürgert haben, sich selbst zu entschuldigen anstatt um Entschuldigung zu bitten und zu warten, ob diese Bitte auch angenommen wird. Ist schon arg bezeichnend bis entlarvend für die gesellschaftliche Entwicklung, wenn das inzwischen als normal angesehen wird.

    Ich glaube, das siehst du etwas zu dramatisch. In den meisten Fällen ist das nur ein Nichtwissen der korrekten grammatikalischen Formulierung. So wie Menschen "Sinn machen" sagen statt "Sinn ergeben", sagen sie halt "ich entschuldige mich" statt "ich bitte um Entschuldigung", ohne dass ihnen dieser Unterschied bewusst ist.

    Am Ende nimmt man sprachlich aber eben selbst dabei wahr, dass man sich selbst entschuldigen kann.

  • Ich glaube, das siehst du etwas zu dramatisch. In den meisten Fällen ist das nur ein Nichtwissen der korrekten grammatikalischen Formulierung. So wie Menschen "Sinn machen" sagen statt "Sinn ergeben", sagen sie halt "ich entschuldige mich" statt "ich bitte um Entschuldigung", ohne dass ihnen dieser Unterschied bewusst ist.

    Am Ende nimmt man sprachlich aber eben selbst dabei wahr, dass man sich selbst entschuldigen kann.

    Ich denke nicht, dass es so ist, sondern nur eine sprachliche „Gepflogenheit“ darstellt. Wenn ich bspw. jemanden versehentlich anremple, dann sage ich - wohlwissend, dass ich nicht derjenige bin, der entschuldigt - auch nur „Entschuldigung“ und nicht „Ich bitte um Entschuldigung“.

  • Am Ende nimmt man sprachlich aber eben selbst dabei wahr, dass man sich selbst entschuldigen kann.

    Aber doch nur, wenn man über seine eigene Aussage mal in Ruhe nachdenkt, und das macht ja kaum jemand.

  • Am Ende nimmt man sprachlich aber eben selbst dabei wahr, dass man sich selbst entschuldigen kann.

    Aber doch nur, wenn man über seine eigene Aussage mal in Ruhe nachdenkt, und das macht ja kaum jemand.

    Naja, wenn dir überall entgegengeworfen wird, dass man sich selbst entschuldigt, dann ändert das irgendwann die Wahrnehmung.

    Ist doch genauso, wenn man die unsägliche Entwicklung nimmt, dass unglaublich viele Menschen tatsächlich glauben, dass „nen“ die Abkürzung von „ein“ sei. Wir einem im Netz ja aufgedrängt.


    Genau so funktioniert ja sprachliche Transformation, auch über Slang hinaus.


    PS: Ich glaube eher, dass in jüngeren Generationen vielfach gar kein Bewusstsein mehr dafür existiert, dass (sprachlich) andere einen entschuldigen, sondern, dass das „ich entschuldige mich“ schlichtweg zu einem Synonym für „Sorry“ geworden ist, bzw. die Entwicklung ja von „entschudige bitte“ über das hingerotzte „(En)Tschuldigung“ gegangen ist und schon vor Jahrzehnten begonnen hat.