(Vermeintliche) Plagiate und der Umgang damit

  • Liebe Leute - ich glaube ihr könnt euch hier viel Energie sparen.

    Entweder glaubt Lord das hier von sich gegebene wirklich - dann wird keines der guten oder schlechten Argumente etwas daran ändern. Hier wird das Leben über die natürliche Auslese früher oder später für Erleuchtung sorgen.

    Oder er/sie sitzt in der Ecke und lacht sich einen Ast wie wir hier alle getriggert werden und mit jedem Gegenargument in die gleiche Richtung nachlegen.


    OnTopic:

    Dieser Youtube Typ macht das alles meiner Meinung nach mit Kalkül. Dieses Spiel werden sie eh nie wirklich breit am Markt los, ist doch ein Fliegensch... am Markt der niemanden interessiert. ABER in seiner Fanblase ist jede weitere Diskussion bestes Marketing und sie schaffen es 100% der eigenen Fans das Spiel anzudrehen - lauter Trotzkäufe. Die, die sich Aufregen würden es eh nie kaufen, da verlieren sie nix.

  • Es ist nett, dass du deinen Standpunkt wiederholst, aber wir kennen ihn ja schon: Es stört dich nicht, darum kannst du nicht nachvollziehen, dass es andere stört. :)
    Aber gut, für dich ändere ich "nachvollziehen" in "nachempfinden" um. :)

    Und die, die es stört sind ja nicht gewzungen sich damit zu befassen. Die können sich doch dann den Spielen widmen die Sie toll finden und nicht einem Spiel was von jemanden gemacht wurde den Sie nicht mögen :)

    Das stimmt. Aber manche Menschen haben ja einen Gerechtigkeitssinn. Ich beschwere mich ja auch, wenn sich jemand Assi im Bus oder im Zug verhält. Oder jemand an ner Schlange Leute drängelt und belästigt. Ich weiß nicht, ob "zivilcourage" jetzt zu weit gegriffen ist - aber ich verstehe jeden, der bei vermeintlichem Unrecht den Mund aufmacht. Wie sollen wir als Gesellschaft sonst zusammenleben, wenn jeder nur Vogel Strauss spielt? Ist das ernsthaft, die Welt in der DU leben willst?

    Das nächste ähnliche Argument ist ja immer "das sind nur pupselige Brettspiele, habt euch mal nicht so". Brettspiele finden wir aber hier alle geil. Sonst würden wir sie nicht spielen, kaufen, uns in einem Forum anmelden und drüber schreiben ... Unsere Freizeit damit verbringen. Und wenn man was geil findet, interessiert man sich dafür. Brennt vielleicht dafür. Ergo: Man ist interessiert was damit passiert und was sich entwickelt.

    Solche Kommentare kommen ja oft von Leuten die stundenlang die Woche Brettspielcontent auf youtube konsumieren. Also wenn ich so viel meiner Lebenszeit für etwas aufbringe, interessiert mich, was da abgeht. In jeder Hinsicht.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

  • OnTopic:

    Dieser Youtube Typ macht das alles meiner Meinung nach mit Kalkül. Dieses Spiel werden sie eh nie wirklich breit am Markt los, ist doch ein Fliegensch... am Markt der niemanden interessiert. ABER in seiner Fanblase für seine Sektenanhänger ist jede weitere Diskussion bestes Marketing und sie schaffen es 100% der eigenen Fans das Spiel anzudrehen - lauter Trotzkäufe.

    ftfy

    "There are only three forms of high art: the symphony, the illustrated children's book, and the board game."

    D. Oswald Heist

  • Dieser Youtube Typ macht das alles meiner Meinung nach mit Kalkül.

    Das glaube ich nicht. Aus Gründen ;)

  • Ich habe ganz normal meine Meinung kund getan und nur weil diese nicht eurer entspricht ist es kein Grund hier jetzt Off Topic zu spamen.

    Du weisst dass das hier ein Forum ist? In einem Forum DISKUTIERT man miteinander. Das ist kein "Ich poste euch meine Meinung"-Channel - mic-drop - und Lordi has left the building.

    Wenn man in einem Forum miteinander redet - ist es (vorsicht festhalten), wie wenn man sich IRL trifft - ein Austausch. Oder auch "Dialog" genannt. Wenn du nur deine Meinung sagen willst, empfehle ich youtube, mit ausgeschalteter Kommentarspalte.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

  • Auf jeden Fall liest Mplprn die Threads mit. Die Timeline, bei welcher das Regelwerk als 100% fertig angegeben wurde, ist auf der Website nun nicht mehr zu finden :)

    https://mplprn.shop.epages.de/
    https://web.archive.org/web/20…://mplprn.shop.epages.de/

    Da wären wir wieder bei "konkludentes Handeln" ... :)
    Herrlich!
    Ich sag ja, die nehmen die Kritik durchaus ernst und stimmen ihr zu. Ich wünschte nur, sie würden auch dazu stehen, dass sie das tun.

  • Okay, sagen wir, Stonemaier Games machen Tapestry 2 und fragen dich, was du dafür nehmen würdest, alle Häuser anzumalen. Du sagst: "Hmm, 150 Euro pro Figur."
    Am nächsten Tag verkündet Stonemaier Games im Newsletter, auf Facebook, auf der Webseite, Twitter, Insta, was weiß ich: "Hey, nächstes Jahr kommt Tapestry 2, die Häuser werden von Alfgard bemalt."

    Das wäre demnach eine konkludente Annahme deines Angebots und ein konkludenter Vertragsabschluss. :) Viel Spaß beim Malen.

    An Deinem Beispiel siehst man ja sehr gut, dass da was nicht stimmen kann (nur noch mal für alle, die das am Ende noch ernstnehmen, der Thread beinhaltet ja durchaus ein paar ... irritierende... Aussagen). Grundsätzlich muss man Willenserklärungen gegenüber dem Vertragspartner abgeben und "150/ Figur" ist eine Aufforderung an Stonemaier, ein Angebot für einen Vertragsschluss zur Kondition "150/Figur" abzugeben, dass der Bemalende dann noch selbst annehmen oder ablehnen kann.

    Sie können also das SO und Happyshop Logo hingekleistert haben, wo sie wollen, ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn SO nicht auch wirklich zugestimmt hat. Deswegen finde ich die Aussage oben (auf Grundlage der hier genannten Informationen) auch eher absurd, dass man rechtlich gebunden sei. Und das sollte nicht nur ein Jurist wissen, sondern auch ein Kaufmann.

  • Sie können also das SO und Happyshop Logo hingekleistert haben, wo sie wollen, ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn SO nicht auch wirklich zugestimmt hat. Deswegen finde ich die Aussage oben (auf Grundlage der hier genannten Informationen) auch eher absurd, dass man rechtlich gebunden sei. Und das sollte nicht nur ein Jurist wissen, sondern auch ein Kaufmann.

    Ich denke, dass ist ein Statement, um einerseits den Auftrag für das Fullfillment mitzunehmen und andererseits nicht von dem Shitstorm zu UB betroffen zu sein, indem man sagt: "wir waren leider rechtlich gebunden und konnten nicht anders...". So gesehen aus kaufmännischer Sicht schon ok ;)

  • @Lordi

    Deine Ausführungen (im Kontext) "Ich mag Russen, die sind nicht so verweichlicht wie die Deutschen" war vor ein paar Tagen/Wochen schon recht grenzwertig und das erste was mir in den Kopf kam war: Der Junge bezieht sein Wissen über Russen aus 10 Sekunden TikTok Memes. Jetzt lese ich das hier und frage mich ernsthaft ob du solche Positionen nur deshalb beziehst, um zu polarisieren oder ob du tatsächlich auch hinter diesen Aussagen stehst. Das liest sich nämlich alles wie "solange es mich nicht persönlich betrifft ist es mir egal und wenn euch es nicht persönlich betrifft hat es euch gefälligst auch egal zu sein". Und in Anbetracht deiner Äußerungen bezüglich "Kindergarten" kann das ja nun wirklich nicht dein Ernst sein.


    Denn jetzt mal im Ernst: Kannst du es wirklich nicht nachvollziehen, dass Leute, deren Hobby Brettspiele sind, öffentlich die Frage stellen ob es moralisch einwandfrei sei eine (quasi) 1:1 Kopie von einem Spiel, ungefragt vom Autor, auf den Markt bringen und stattdessen behaupten es selbst entworfen zu haben? Ist es wirklich so schwer sich vorzustellen, dass das eine Diskussion hervorruft völlig losgelöst davon ob man davon selbst betroffen ist und/oder die Person dahinter mag? Wenn du ehrlich bist ist die Antwort dazu doch recht klar, oder?

  • Die Spieleoffensive/Happyshops hat hier doch eine klassische Loose/Loose Situation. Egal wie sie sich positionieren irgendeine Kundengruppe verärgern sie damit; da finde ich so eine wachsweiche Stellungsnahme als die logische Folge

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Okay, sagen wir, Stonemaier Games machen Tapestry 2 und fragen dich, was du dafür nehmen würdest, alle Häuser anzumalen. Du sagst: "Hmm, 150 Euro pro Figur."
    Am nächsten Tag verkündet Stonemaier Games im Newsletter, auf Facebook, auf der Webseite, Twitter, Insta, was weiß ich: "Hey, nächstes Jahr kommt Tapestry 2, die Häuser werden von Alfgard bemalt."

    Das wäre demnach eine konkludente Annahme deines Angebots und ein konkludenter Vertragsabschluss. :) Viel Spaß beim Malen.

    An Deinem Beispiel siehst man ja sehr gut, dass da was nicht stimmen kann (nur noch mal für alle, die das am Ende noch ernstnehmen, der Thread beinhaltet ja durchaus ein paar ... irritierende... Aussagen). Grundsätzlich muss man Willenserklärungen gegenüber dem Vertragspartner abgeben und "150/ Figur" ist eine Aufforderung an Stonemaier, ein Angebot für einen Vertragsschluss zur Kondition "150/Figur" abzugeben, dass der Bemalende dann noch selbst annehmen oder ablehnen kann.

    Sie können also das SO und Happyshop Logo hingekleistert haben, wo sie wollen, ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn SO nicht auch wirklich zugestimmt hat. Deswegen finde ich die Aussage oben (auf Grundlage der hier genannten Informationen) auch eher absurd, dass man rechtlich gebunden sei. Und das sollte nicht nur ein Jurist wissen, sondern auch ein Kaufmann.

    Ich bin da kein Experte und gebe nur die Argumentation von Frank wieder, aber: Im Grunde ist doch alles was fehlt, die E-Mail von Stonemaier an Alfgard mit "Okay, akzeptiert" und die von Alfgard mit: "Okay, super!"
    Genau das ist ja aber dem Grundkonzept nach in den "Handlungen" (deshalb ja konkludentes HANDELN) bereits enthalten: Alfgards Willenserklärung ist in seinem (im Happyshops-Beispiel ja sogar noch als als rechtlich bindend erklärtes) Preisangebot enthalten. Stonemaiers Willenserklärung ist in der Nennung enthalten, dass Alfgard die Häuser bemalt. Damit hat er ja das Angebot 150/Figur angenommen. Warum soll Alfgard das nochmal annehmen? Er hat es mit dem Angebot doch schon akzeptiert.

    Damit haben beide ihre Willenserklärung abgegeben, der eine durch die Abgabe des Angebots, der andere durch die Erklärung, dass der andere die Arbeit macht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • An Deinem Beispiel siehst man ja sehr gut, dass da was nicht stimmen kann (nur noch mal für alle, die das am Ende noch ernstnehmen, der Thread beinhaltet ja durchaus ein paar ... irritierende... Aussagen). Grundsätzlich muss man Willenserklärungen gegenüber dem Vertragspartner abgeben und "150/ Figur" ist eine Aufforderung an Stonemaier, ein Angebot für einen Vertragsschluss zur Kondition "150/Figur" abzugeben, dass der Bemalende dann noch selbst annehmen oder ablehnen kann.

    Sie können also das SO und Happyshop Logo hingekleistert haben, wo sie wollen, ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn SO nicht auch wirklich zugestimmt hat. Deswegen finde ich die Aussage oben (auf Grundlage der hier genannten Informationen) auch eher absurd, dass man rechtlich gebunden sei. Und das sollte nicht nur ein Jurist wissen, sondern auch ein Kaufmann.

    Ich bin da kein Experte und gebe nur die Argumentation von Frank wieder, aber: Im Grunde ist doch alles was fehlt, die E-Mail von Stonemaier an Alfgard mit "Okay, akzeptiert" und die von Alfgard mit: "Okay, super!"
    Genau das ist ja aber dem Grundkonzept nach in den "Handlungen" (deshalb ja konkludentes HANDELN) bereits enthalten: Alfgards Willenserklärung ist in seinem (im Happyshops-Beispiel ja sogar noch als als rechtlich bindend erklärtes) Preisangebot enthalten. Stonemaiers Willenserklärung ist in der Nennung enthalten, dass Alfgard die Häuser bemalt. Damit hat er ja das Angebot 150/Figur angenommen. Warum soll Alfgard das nochmal annehmen? Er hat es mit dem Angebot doch schon akzeptiert.

    Damit haben beide ihre Willenserklärung abgegeben, der eine durch die Abgabe des Angebots, der andere durch die Erklärung, dass der andere die Arbeit macht.

    Weil so (soweit ich mich noch erinnere) eben nicht konkludentes Handeln definiert ist. Es ist ja eine stillschweigende Handlung. In deinem Beispiel: Wenn Stonemeier die Minis an Alfgard schickt, kann Alfgard davon ausgehen, dass sein Angebot angenommen wurde. Aber auch NUR, wenn natürlich auch Alfgard das will. Wenn Alfgard sich bei dem Angebot geirrt hat (zum Beispiel weil er sich bei den Konditionen vertan hat) dann muss er das nicht annehmen. Wenn er aber nach dem zuschicken mit dem Malen begonnen hat, hat er durch konkludentes Handeln den Vertrag abgeschlossen und Stonemaier kann auf die Erfüllung pochen.

    Oder auch Beispiel: Der Preis im Supermarkt ist noch kein verbindliches Angebot. Wenn du das in deinen Einkaufskorb packst, hast du ebenfalls noch nicht zugestimmt, diesen Preis zu zahlen.

    Wenn a) du die Ware auf das Band gelegt hast und die Ware abgescannt wurde dann muss dir der Supermarkt die Ware auch zu diesem Preis verkaufen. Sonst müsste er vorher auf den Irrtum aufmerksam machen.

    oder wenn b) der Supermarkt sagt, dass der Preis falsch war (etwa zu hoch), kannst du noch zurücktreten, indem du die Ware wieder vom Band nimmst. Wenn du die Ware aber dann hinterher in deine Tasche packst, hast du den Vertrag angenommen.

    Soweit noch meine Kenntnisse von früher. Man möge mich korrigieren. Ich bin nie fertig geworden :D Also ohne Gewähr.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

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  • Ich bin da kein Experte und gebe nur die Argumentation von Frank wieder, aber: Im Grunde ist doch alles was fehlt, die E-Mail von Stonemaier an Alfgard mit "Okay, akzeptiert" und die von Alfgard mit: "Okay, super!"
    Genau das ist ja aber dem Grundkonzept nach in den "Handlungen" (deshalb ja konkludentes HANDELN) bereits enthalten: Alfgards Willenserklärung ist in seinem (im Happyshops-Beispiel ja sogar noch als als rechtlich bindend erklärtes) Preisangebot enthalten. Stonemaiers Willenserklärung ist in der Nennung enthalten, dass Alfgard die Häuser bemalt. Damit hat er ja das Angebot 150/Figur angenommen. Warum soll Alfgard das nochmal annehmen? Er hat es mit dem Angebot doch schon akzeptiert.

    Damit haben beide ihre Willenserklärung abgegeben, der eine durch die Abgabe des Angebots, der andere durch die Erklärung, dass der andere die Arbeit macht.

    Ok, also doch nochmal BGB AT Crashkurs, obwohl ich da wirklich eine Abneigung gegen habe:

    Nein, das ist noch keine Annahme, u.a. weil sich über einen wesentlichen Umstand des Rechtsgeschäfts noch gar nicht geeinigt wurde, nämlich wie viele Figuren zu bemalen sind. Deswegen ist die Aussage "150/Figur" auch nicht rechtsverbindlich.

    Stelle es Dir so vor: Im Katalog von SO wird ein Spiel aus dem Shop beworben, wegen eines Tippfehlers für 1 statt für 10 EUR. Muss sich die SO an dem Preis von 1 EUR festhalten lassen? Nein, weil der Katalog (die Excel mit den Preisen/Vertragsbedingungen usw.) nur eine Aufforderung an die Kunden ist, dass diese der SO gegenüber ein verbindliches Angebot für einen Kaufvertrag über x Exemplare des Spiels zum Preis von y machen. Solange es also im Shop 10 EUR kostet, ist das der Preis.

    Anderes Beispiel: Preis ist rabattiert auf 1 EUR. Es gibt nur 10 Exemplare. Da kannst Du Dich 100x auf Youtube vor einen Screenshot von der Aktion setzen und rufen "Ich kaufe es für 1 EUR", der Vertrag kommt erst zustande, wenn SO Dein Angebot, es für 1 EUR zu kaufen, annimmt -- was sie nach Abverkauf aller Bestände eben nicht mehr tun werden, können und auch nicht müssen.

    Das Verkünden (mit Logo und was weiß ich was) ist eben auch nur das Angebot an die SO, zu den schon übermittelten Konditionen einen Vertrag zu schließen. Wäre auch schlimm, wenn es anders wäre, sonst müsste man ja mit jedem kontrahieren, dem man mal irgendwann Vertragskonditionen mitgeteilt hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von m4xx () aus folgendem Grund: nochmal eindeutiger formuliert

  • Ich denke, dass ist ein Statement, um einerseits den Auftrag für das Fullfillment mitzunehmen und andererseits nicht von dem Shitstorm zu UB betroffen zu sein, indem man sagt: "wir waren leider rechtlich gebunden und konnten nicht anders...". So gesehen aus kaufmännischer Sicht schon ok ;)

    Das war die zynische Version der Deutung, unrealistisch ist sie sicher nicht ^^

  • u.a. weil sich über einen wesentlichen Umstand des Rechtsgeschäfts noch gar nicht geeinigt wurde, nämlich wie viele Figuren zu bemalen sind.

    Okay, das ist im Sinne meines verkürzenden Beispiels auch komplett unnötig, weil wir ja hier keinen bis ins Detail ausgearbeiteten Fall besprechen.


    Ansonsten hängt sich dein Widerspruch ja komplett an Details auf. Das bringt hier aber nichts, weil in meinem Beispiel logischerweise keine enthalten sind, und wir im konkreten Beispiel von Frank keine Informationen darüber haben.

    Die Aussage "Stephan hat unsere Fulfillment Preisliste bekommen, was unser (rechtlich bindendes) Standardangebot ist" liefert ja keine Informationen mit. Ich unterstelle aber mal, dass die Preise korrekt und tippfehlerfrei waren. :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Wir wissen ja nicht genau, wie das abgegangen ist. Die Anfrage wird in etwa gelautet haben: Könnt ihr am Tag/in Woche X Spielmenge Y versenden. Dann gibt es die verbindliche Preisliste. Dann folgt eine Veröffentlichung, aus der deutlich wird, dass der Partner der Versender ist. heißt: Vertragskonditionen angenommen und damit eben gerade doch "stillschweigend den Auftrag erteilt". Da die Preisliste zur Anfrage verbindlich war, ist die Anfrage nun ein Auftrag, der aber wegen des besonderen Charakters der Preisliste keine Bestätigung mehr benötigt.

    So kenne ich das mit meinen Laienwissen aus Druckereigeschäften ebenfalls. Anruf, Preis abfragen, schriftliche Liste/Angebot (Die Preisliuste ist ja ein Angebot, wenn sie verbindlich ist) bekommen, zum Termin hinschicken und fertig. Wobei ich mich selbst dann immer noch eindgültig vergewissern würde. Aber prinzipiell ist das aus meiner Sicht nicht mehr schriftlich oder mündlich und damit explizit erforderlich.

    Oder ein Jurist sagt etwas anderes. Hier gibt es doch einige, wie wir durch den Berufsthread wissen.

  • Okay, das ist im Sinne meines verkürzenden Beispiels auch komplett unnötig, weil wir ja hier keinen bis ins Detail ausgearbeiteten Fall besprechen.


    Ansonsten hängt sich dein Widerspruch ja komplett an Details auf. Das bringt hier aber nichts, weil in meinem Beispiel logischerweise keine enthalten sind, und wir im konkreten Beispiel von Frank keine Informationen darüber haben.

    Die Aussage "Stephan hat unsere Fulfillment Preisliste bekommen, was unser (rechtlich bindendes) Standardangebot ist" liefert ja keine Informationen mit. Ich unterstelle aber mal, dass die Preise korrekt und tippfehlerfrei waren. :)

    Nein, das hängt sich nicht an Details auf...

    So wie es hier geschildert wird ("Übersenden der Fullfillment Preisliste") fehlt es an einer ausreichenden Konkretisierung des Vertragsgegenstandes, da können die allgemeinen Preise noch so richtig sein. Damit ist der erste Schritt eines Vertragsschlusses, das konkrete Angebot, eben noch nicht vollzogen. Die einzige Möglichkeit, dass aus dem in der Aussage geschilderten Fall ein rechtlich verbindlicher Vertragsschluss zustande gekommen ist, wäre noch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, um dazu was zu sagen, sind die Infos aber zu vage.
    Oder die Aussage zum Übersenden der Preisliste ist unvollständig / fehlerhaft.

  • zum Termin hinschicken und fertig.

    Das ist der wichtige Teil.

    Würde ja bedeuten: In dem Moment, wenn die Jungs Happyshops ihre Ware liefern, wären diese verpflichtet, sie auch auszuliefern.
    Das wäre ja im Endeffekt das, was Frank ausgesagt hat.

    Ich sehe aber auch nicht, dass sie sich jetzt mit einem: "Okay, wir ziehen unsere Preisliste zurück, wir wollen das nicht mehr für euch machen" aus der Affäre ziehen könnten, selbst wenn sie es wollten, denn dann könnten die Jungs sie halt auf das (rechtlich bindende) Angebot festnageln.

    Im Kern wäre das ja dann genau das, was Frank sagt.

  • Anruf, Preis abfragen, schriftliche Liste/Angebot (Die Preisliuste ist ja ein Angebot, wenn sie verbindlich ist) bekommen, zum Termin hinschicken und fertig. Wobei ich mich selbst dann immer noch eindgültig vergewissern würde. Aber prinzipiell ist das aus meiner Sicht nicht mehr schriftlich oder mündlich und damit explizit erforderlich.

    Denk doch mal umgekehrt: angenommen, zum Termin wird nichts hingeschickt, könnte man das Hinschicken einklagen, weil ja schon ein Vertrag zustande gekommen wäre. Das Hinschicken ist also wohl eher das konkludente (nämlich durch die Handlung des Hinschickens) erklärte Angebot, den Vertrag mit der Druckerei eingehen zu wollen... (immer vorbehaltlich irgendwelcher Sachverhaltsabweichungen).

    Würde ja bedeuten: In dem Moment, wenn die Jungs Happyshops ihre Ware liefern, wären diese verpflichtet, sie auch auszuliefern.

    Wie gesagt, wenn beide Kaufleute sind und da mehr Verhandlungen stattgefunden haben, ist es wieder was anderes. Wenn die SO einfach eine Preisliste geschickt hat und "die Jungs" nicht als Kaufleute auftreten, können sie viel behaupten, ohne dass es zu einem Vertragsschluss führt. Für mich klingt "Stephan hat unsere Fulfillment Preisliste bekommen" aber nicht nach konkretem Angebot für Stückzahl X zu Frist Y. Und selbst dann lässt sich noch bezweifeln, ob das Verkünden über Youtube, man sei Vertragspartner, schon eine Annahme ist.

    Aber vielleicht möchte ja auch noch mal einer von den juristischen Kollegen was dazu sagen, ich mache schon eine Weile kein Zivilrecht mehr und es geht mir auch sehr gut ohne...

    2 Mal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Die Diskussion ist jetzt aber grenzwertig. Wir kennen die genaue Kommunikation zwischen den beiden (potentiellen) Vertragsparteien nicht und wollen urteilen. Was ist eigentlich mit Ludo Fact - die produzieren das sogar!
    Ich finde das Vorgehen dieser Typen überhaupt nicht in Ordnung, aber wenn wir jetzt jeden der einen Anteil in der Produktions und Fulfillmentkette hat anprangern (auf Basis von Annahmen) kann sowas wirklich zur Hexenjagd werden.

  • Die Diskussion ist jetzt aber grenzwertig. Wir kennen die genaue Kommunikation zwischen den beiden (potentiellen) Vertragsparteien nicht und wollen urteilen. Was ist eigentlich mit Ludo Fact - die produzieren das sogar!
    Ich finde das Vorgehen dieser Typen überhaupt nicht in Ordnung, aber wenn wir jetzt jeden der einen Anteil in der Produktions und Fulfillmentkette hat anprangern (auf Basis von Annahmen) kann sowas wirklich zur Hexenjagd werden.

    Hab niemanden angeprangert, sondern mich nur über die Aussage gewundert und versucht, etwas Licht in die möglichen (!) juristischen Zusammenhänge zu bringen...

  • Das ist der wichtige Teil.

    Würde ja bedeuten: In dem Moment, wenn die Jungs Happyshops ihre Ware liefern, wären diese verpflichtet, sie auch auszuliefern.
    Das wäre ja im Endeffekt das, was Frank ausgesagt hat.

    Ich sehe aber auch nicht, dass sie sich jetzt mit einem: "Okay, wir ziehen unsere Preisliste zurück, wir wollen das nicht mehr für euch machen" aus der Affäre ziehen könnten, selbst wenn sie es wollten, denn dann könnten die Jungs sie halt auf das (rechtlich bindende) Angebot festnageln.

    Im Kern wäre das ja dann genau das, was Frank sagt.

    Klar kann man vorher vom Angebot zurücktreten. Wir reden hier von WILLENSerklärungen. Konkludentes Handeln heisst ja nur, dass man seinen Willen stillschweigend kundtut. Selbstverständlich kann man JEDERZEIT vom Angebot zurücktreten. Ja alleine schon, weil man sagt, dass der Preis nicht mehr aktuell ist. Erst wenn man auch tatsächlich mit dem VERSAND begonnen hat, könnte der Vertragspartner sagen, dass der Vertrag konkludent zu diesem Preis zustande kam.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

  • Klar kann man vorher vom Angebot zurücktreten. Wir reden hier von WILLENSerklärungen. Konkludentes Handeln heisst ja nur, dass man seinen Willen stillschweigend kundtut. Selbstverständlich kann man JEDERZEIT vom Angebot zurücktreten. Ja alleine schon, weil man sagt, dass der Preis nicht mehr aktuell ist. Erst wenn man auch tatsächlich mit dem VERSAND begonnen hat, könnte der Vertragspartner sagen, dass der Vertrag konkludent zu diesem Preis zustande kam.

    Okay, das stimmt, da hatte ich nen Denkfehler. :thumbsup:

  • Die Diskussion ist jetzt aber grenzwertig. Wir kennen die genaue Kommunikation zwischen den beiden (potentiellen) Vertragsparteien nicht und wollen urteilen. .

    Wir wollen nicht urteilen. Aktuell disktuieren wir sogar eher darüber, wann man von konkludentem Handeln sprechen kann. Und selbst dann: Wie so üblich diskutieren wir über die uns bekannten Fakten - in der Ausgestaltung und Detailtreue, die uns vorliegt. Nicht anderes.

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    Einmal editiert, zuletzt von Ben2 ()

  • Ich schlage folgendes vor: wenn die Herren Gust und Co. Im kommenden Jahr das zweite Spiel der Diggerline ankündigen (Brominion, ein ganz neues Spielprinzip, bei dem gekaufte Karten neu gemischt und dann wieder auf die Hand genommen werden!), spätestens dann sollte Happyshops darüber nachdenken wem sie ihre Preisliste mit verbindlichem Angebotsstatus so zuschicken.

  • Arche Browar

    Die Spieler werben kartengetrieben um unterschiedliche Gruppen von Brettspielinfluencern und deren Fans, die sie dann in eigenen Social Media Kanälen ansiedeln müssen, dazu betreiben sie Marktforschung zu den erfolgreichsten Contentstrategien und können jede Runde über Aktionskarten die Geschicke ihres Multimedia-Imperiums lenken.

  • Das Stonemaier Beispiel hinkt leider, da dort ja die Anfrage andersrum ist und beide parteien kommuinzier haben.


    Stone: Malst du die Figuren an (Angebot)

    Alf: ja für 150 Euro (Annahme)

    Dann wird da publik gemacht.


    Die SO hat es aber so formuliert:

    Digger: könnt ihr was verschicken (weder Angebot noch Annahme)

    SO: hier ist unsere Preisliste (ggf. Angebot)

    Digger: hallo Community, die SO verschickt die Spiele (wo st da ne Annahme)?


    Denke ist wie oben beschrieben...will halt nicht mit in den shitstorm mit rein aber natürlich auch verdienen..ist ja auch ok.


    Aber könnte man dann doch auch einfach mitteilen: Hey wir versenden da Ding nur ..mehr nicht und natürlich nehmen wir den Auftrag an....die Post prüft ja auch nicht die Paketinhalte.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • In Q3 2023 erscheint mein 'Sprite Insel', bei dem die Spielenden wilde 7ups vertreiben müssen. Die 3D Zitronen und Zuckerrübenplättchen können für 49,99$ mitbestellt werden (Vorbesteller Rabatt).

  • Denke ist wie oben beschrieben...will halt nicht mit in den shitstorm mit rein aber natürlich auch verdienen..ist ja auch ok.

    Ist das wirklich ok? Wenn eine Verdienstmöglichkeit alles rechtfertigt, dann ist die Spiele-Offensive genauso wie Ludo Fact "nur" ein weiterer Profiteur in der Realisierungskette eines Plagiats. Bin weiterhin erstaunt, dass die da mitmachen. Sollte man nicht totschweigen.

    Content-Nachschlag gefällig? Brettspieltag.de – Das etwas andere Boulevard-Magazin der versammelten Brettspiel-Szene