Boardgame Diggers Brettspiel - Unfinished Business

  • Alles sehr theoretisch. Ich bin mir sehr sicher, dass da niemand Klage einreicht, selbst wenn(!) sie gerechtfertigt sein sollte. Wie Thygra sagt, dass Spiel ist nicht Mal mehr im Programm.

    In dem Fall sollte also jeder einfach mit der Brieftasche entscheiden, wie er dazu steht.

  • Bei Regeln ist es immer noch schwierig ob und wenn ja wann sie unter das Urheberrecht fallen. Ich tippe, dass die Regeln zu Big Deal nicht unter das Urheberrecht fallen.

    Und ich tippe, dass sich diese lässigen Alpha-Boys mit solchen Rechtsthemen gar nicht groß beschäftigt haben.



    P.S.: Eigentlich bin ich kein Fan von öffentlichem Spott. Darum ärgert mich mein eigener Kommentar jetzt etwas. Menschen werden zu aggressiven Assis etc. und sie können nichts dafür (Gene/Erziehung/Umfeld/Traumata). Aber es frustriert mich, wenn diese Menschen mit ihrer unsozialen Art erfolgreich sind. So wird die Welt nicht besser …

    Einmal editiert, zuletzt von Navarre ()

  • Puh, hier wird gerade ziemlich viel Halbwissen durcheinandergeworfen ...

    Also zumindest Regeltexte sind sehr sicher geschützt.

    Die Person, die die Anleitung geschrieben hat, besitzt grundsätzlich das Urheberrecht für ihre eigene Formulierung.

    Etwas komplizierter ist es, falls diese Person die Anleitung in einem Angestelltenverhältnis eines Verlags geschrieben hat. Dann könnte das Urheberrecht auch bei der Firma liegen. Dies weiß ich nicht genau. So oder so gibt es aber immer jemanden, der das Urheberrecht besitzt.

    Viel entscheidender als die Frage, wer das Urheberrecht besitzt, ist aber die Frage wer aktuell die Nutzungsrechte besitzt.

    Und da haben sie sich ja ganz klar bei der deutschen Big Deal Anleitung von Schmidt bedient.

    Somit könnten sie evtl. rechtlichen Ärger bekommen, falls sie bei Schmidt kein Okay eingeholt haben und Schmidt sie verklagen sollte.

    Wenn die Formulierung nahezu komplett übernommen wurde, dann dürfte dies rechtlich problematisch sein. Allerdings weiß niemand von uns, bei wem die Nutzungsrechte liegen. Sie könnten noch bei Schmidt liegen, wahrscheinlicher ist es aber, dass sie bei Grandpa Beck's Games liegen.

    Bei Regeln ist es immer noch schwierig ob und wenn ja wann sie unter das Urheberrecht fallen. Ich tippe, dass die Regeln zu Big Deal nicht unter das Urheberrecht fallen.

    Wie gesagt, die genaue Formulierung fällt auf jeden Fall unter das Urheberrecht. Hier geht es aber darum, wer aktuell die Nutzungsrechte besitzt.

    Alles sehr theoretisch. Ich bin mir sehr sicher, dass da niemand Klage einreicht, selbst wenn(!) sie gerechtfertigt sein sollte. Wie Thygra sagt, dass Spiel ist nicht Mal mehr im Programm.

    Bei Schmidt nicht, aber bei Grandpa Beck's ist es durchaus noch im Programm.

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Ich hab keine Ahnung, worauf Du gerade anzuworten glaubst. Ich habe nie von ein bißchen geredet.
    Selbstverständlich ist das eine Frage von Ja oder Nein.

  • Die Person, die die Anleitung geschrieben hat, besitzt grundsätzlich das Urheberrecht für ihre eigene Formulierung.

    Etwas komplizierter ist es, falls diese Person die Anleitung in einem Angestelltenverhältnis eines Verlags geschrieben hat. Dann könnte das Urheberrecht auch bei der Firma liegen. Dies weiß ich nicht genau.

    In Deutschland (anders als in den USA) hat immer die natürliche Person das Urheberrecht. Für gewöhnlich erhält die Firma aber laut Vertrag die vollen Nutzungsrechte mit sehr vielen Freiheiten.

  • Sleevomat: Man weiß ja gar nicht, ob das überhaupt noch geschützt ist.

    Huutini: Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

    Sleevomat: Das ist VIEL zu einfach. so allgemeingültig oder auch nur in der häufig ist das eben mitnichten.


    Huutini: Äh, doch, entweder es gilt Urheberrecht [bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers] oder eben nicht. "Ein bisschen" Urheberrecht gibt es nicht.

    Sleevomat: Ich habe keine Ahnung, worauf du gerade zu antworten glaubst. Ich habe nie von ein bisschen geredet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Wie gesagt, die genaue Formulierung fällt auf jeden Fall unter das Urheberrecht.

    Für Geschriebenes muss eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden, Danke fürs unter das Urheberrecht fällt. Ob dies bei Regeln generell der Fall ist, da wäre ich mir nicht sicher.

  • Ist eigentlich auch grad n bisschen Latte was Ihr da jetzt betalkt, entäuschend ist doch, dass es "nur" ein "Reskin+" ist, obwohl wochenlang vom "eigenen Spiel" die Rede war IMHO. Hier hätte man doch vorher besser komunizieren können. Wie auch immer, ich wünsche den Jungs dass sie dennoch genug Kohle damit machen um mindestens wieder 0 rauszukommen und denke das werden sie auch.

    ...ich will doch nur Spiele(n).

    Einmal editiert, zuletzt von eyyojung ()

  • Im Grunde liegt Thygra nicht falsch und Rei auch nicht.

    WENN jemand ein Urheberrecht auf die geschriebene Anleitung hat, dann die Person(en), die sie geschrieben hat/haben.
    Um aber ein Urheberrecht geltend zu machen, muss eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht sein, und das ist bei Spielregeln immer eine recht unklare Angelegenheit. Im Einzelfalle müsste das juristisch geklärt werden.

    Meine persönliche Erfahrung ist, dass erstmal davon ausgegangen wird, dass die Schöpfungshöhe NICHT ausreicht - zumindest kenne ich Regelübersetzungen mit einem USt.-Satz von 19%, was bedeutet, dass es keine künstlerischen Texte sind.
    Das kann aber zum Beispiel schon das Finanzamt ganz anders sehen, und plötzlich 7% veranschlagen - dann ist es in den Augen des Finanzamts eine künstlerische Leistung, und damit vom Urheberrecht gedeckt, selbst wenn Autor und Verlag das ganz anders sehen.
    Ich kann mir keine Situation vorstellen, in der das wirklich relevant werden würde, aber im Endeffekt müsste das wohl ein/e Richter/in entscheiden, und dann auch nur im Einzelfall.

    Von daher würde ich mich auf Schrödinger zurückziehen: Eine Spielregel hat solange genügend Schöpfungshöhe UND hat sie nicht, bis ein/e Richter/in das - aus welchen Gründen auch immer - entscheidet.

    Einmal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Und auch so macht es keinen Sinn, alter Sezierer...😆

  • Sankt Peter Wenn das ein persönlicher Angriff war, dann bitte entsprechend konsequent derart auch sonst im Forum moderieren!


    Und ich bitte Thygra um Entschuldigung für meinen polemischen Kommentar.

    Allerdings würde ich mir von ihm auch eine Entschuldigung für sein „Unsinn“ in seinem Kommentar mir gegenüber wüschen.

    Denn so unsinnig war mein Kommentar meiner Meinung nach nicht. Siehe auch Rei und Huutini

    Einmal editiert, zuletzt von Navarre ()

  • Warum wird hier hochemotional über ein Spiel diskutiert, was euch gar nicht weiter interessiert und ihr euch weder kaufen noch mitspielen würdet. In meinen Augen reine Zeitverschwendung.


    Was eine mögliche Urheberrechtverletzung angeht, werden die Rechteinhaber schon prüfen und ggf. Maßnahmen ergreifen. Da bin ich mir relativ sicher.

  • :lachwein: meine Fresse könnt ihr Mal die sterbende Schwannummer sein lassen? Bisher wurde nur das offensichtliche geäußert, der schaum vor den Lippen lässt sich wohl eher bei den Supporten feststellen. Fakt ist bisher wurde nur das offensichtliche angemerkt

  • Also zumindest Regeltexte sind sehr sicher geschützt.

    Die Person, die die Anleitung geschrieben hat, besitzt grundsätzlich das Urheberrecht für ihre eigene Formulierung.

    Etwas komplizierter ist es, falls diese Person die Anleitung in einem Angestelltenverhältnis eines Verlags geschrieben hat. Dann könnte das Urheberrecht auch bei der Firma liegen. Dies weiß ich nicht genau.

    Meines Wissens kann eine juristische Person (Firma) nicht Urheber sein, sondern nur eine natürliche Person, also ein Mensch. Urheberrecht ist nicht übertragbar.

    Edit: Huutini war schneller.

    Alles sehr theoretisch. Ich bin mir sehr sicher, dass da niemand Klage einreicht, selbst wenn(!) sie gerechtfertigt sein sollte. Wie Thygra sagt, dass Spiel ist nicht Mal mehr im Programm.

    Bei Schmidt nicht, aber bei Grandpa Beck's ist es durchaus noch im Programm.

    Für das Urheberrecht sollte es nicht relevant sein, ob das Spiel noch im Programm ist oder nicht.

  • Das kann aber zum Beispiel schon das Finanzamt ganz anders sehen, und plötzlich 7% veranschlagen - dann ist es in den Augen des Finanzamts eine künstlerische Leistung, und damit vom Urheberrecht gedeckt, selbst wenn Autor und Verlag das ganz anders sehen.

    Die Künstersozialkasse betrachtet das Schreiben von Anleitungen durchaus als künstlerische Leistung. Aber das nur am Rande.

    Mal ein ganz anderer Gedanke: Falls letztendlich wirklich eine sehr hohe Übereinstimmung zwischen Big Deal und dem neuen Spiel besteht, ohne dass die Autoren von Big Deal bzw. Grandpa Beck's Games mit einbezogen werden, könnte dies dazu führen, dass der Digger von einigen Verlagen nicht mehr unterstützt wird.

    Reine Spekulation natürlich, es sind viel zu viele "wenn" und "falls" hier unterwegs. Man sollte auf das finale Produkt warten, bevor man urteilt.

  • Warum wird hier hochemotional über ein Spiel diskutiert, was euch gar nicht weiter interessiert und ihr euch weder kaufen noch mitspielen würdet. In meinen Augen reine Zeitverschwendung.


    Was eine mögliche Urheberrechtverletzung angeht, werden die Rechteinhaber schon prüfen und ggf. Maßnahmen ergreifen. Da bin ich mir relativ sicher.


    Das Hochemotionale entsteht hier sicher nicht durch das Spiel selbst, sondern durch die Erfahrungen mit den „Machern“ des Spiels, die sich immer wieder respektlos anderen gegenüber verhalten und für die Krönung der Spielekritk halten.

  • Gebraucht bekommt man das Original "Big Deal" (von Amigo) schon für 5 bis 15 Euro. Neu für 18 Euro. Seit 11 Jahren hat sich auf BGG niemand mehr für das Spiel in deren Forum interessiert. Kein Wunder, wurde es doch mit einer 5.6er Wertung im Bereich "ganz nett" einsortiert. Also nix nachdem überhaupt jemand gefragt hat oder es vermisst hat als ewiger Out-of-Print-Schatz. Klingt nicht wirklich nach einer Empfehlung, von einem namensgleichen Spiel eine Neuauflage zu kaufen. Kann mich persönlich nicht daran erinnern, es selbst mal gespielt zu haben und wenn doch, ist es mir nicht in Erinnerung geblieben. Da scheint es also eine ungeahnt interessante Beziehung zu dem Spiel zu geben, wenn jemand das Risiko eingeht, es neu aufzulegen in Zeiten, in denen es ausreichend viele Spiele in allen Genres gibt. Das kommende SdJ 2023?


    Quelle: ChatGPT

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    Einmal editiert, zuletzt von ravn ()

  • Warum wird hier hochemotional

    Wo liest du hier etwas "Hoch"emotionales?!? :/


    Für das Urheberrecht sollte es nicht relevant sein, ob das Spiel noch im Programm ist oder nicht.

    Hmm ... gute Frage. Es steht zu vermuten, dass der US-Verlag (ich gehe mal davon aus, dass das der Originalverlag ist) noch die Nutzungsrechte an dem Spiel besitzt, wenn er es weiterhin vertreibt. Wenn es also auf einmal in Deutschland von einem anderen Publisher erscheint, der damit Geld verdient, könnte ich mir vorstellen, dass er gerne Lizenzgebühren dafür haben will. Mir ist nicht bekannt, ob es hier ggfs. eine Lizenzvereinbarung gibt. Falls ja, ist alles in Butter.


    Falls nicht ... Nun, dann könnte es problematisch werden.
    Von daher ist die Frage, ob das Spiel beim US-Verlag noch geführt wird, nicht gänzlich irrelevant - nicht direkt fürs Urheberrecht, das stimmt, aber eben für die Nutzungsrechte.

    Aber wie gesagt, kann es ja auch sein, dass die Jungs um Stephan das Spiel sogar lizenziert haben. (Es kann auch sein, dass es dem US-Verlag komplett egal sein wird. Oder dass er nie davon erfährt ...)

    Einmal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Das kann aber zum Beispiel schon das Finanzamt ganz anders sehen, und plötzlich 7% veranschlagen - dann ist es in den Augen des Finanzamts eine künstlerische Leistung, und damit vom Urheberrecht gedeckt, selbst wenn Autor und Verlag das ganz anders sehen.

    Die Künstersozialkasse betrachtet das Schreiben von Anleitungen durchaus als künstlerische Leistung. Aber das nur am Rande.

    Ja, das hat aber mit der Frage der Schöpfungshöhe nichts zu tun. Eine künstlerische Leistung im Sinne der Schöpfungshöhe eines Urheberechts ist etwas anderes als die künstlerische Leistung einer Übersetzung per se.
    Andernfalls gäbe es die Unterscheidung von 19% und 7% ja gar nicht und man müsste als KSK-Mitglied immer jede Übersetzung automatisch mit 7% abrechnen.

  • Gebraucht bekommt man das Original "Big Deal" schon für 5 bis 15 Euro. Neu für 18 Euro. Seit 11 Jahren hat sich auf BGG niemand mehr für das Spiel in deren Forum interessiert. Kein Wunder, wurde es doch mit einer 5.6er Wertung im Bereich "ganz nett" einsortiert. Also nix nachdem überhaupt jemand gefragt hat oder es vermisst hat als ewiger Out-of-Print-Schatz.

    Siehste. Unfinished Business sammelt aktuell fleißig 10er-Wertungen. Dürfte also besser sein. :)

  • Gebraucht bekommt man das Original "Big Deal" schon für 5 bis 15 Euro. Neu für 18 Euro.

    Quellen? Ich finde es für 25-35€ gebraucht (Big Deal, nicht Cover Your Assets). Und das Rating ist 6.4 — schaust Du beim richtigen Spiel?

    🤔


    6er-Ratings sind übrigens selbst bei guten Kartenspielen nicht unüblich.

    Einmal editiert, zuletzt von Imagine ()

  • Warum wird hier hochemotional über ein Spiel diskutiert, was euch gar nicht weiter interessiert und ihr euch weder kaufen noch mitspielen würdet. In meinen Augen reine Zeitverschwendung.

    Ich lese hier nur zur Unterhaltung mit. Wie ein mittelmäßiges Spiel mit einem so langweiligen Reskin für einen so überteuerten Preis hier soviel Publicity bekommt. Unglaublich.

  • 6er-Ratings sind übrigens selbst bei guten Kartenspielen nicht unüblich.

    6er-Ratings sind auch bei Kartenspielen nicht wirklich gut im Sinne von Kaufempfehlung als der neue heisse Schei$$. :*

    Content-Nachschlag gefällig? Brettspieltag.de – Das etwas andere Boulevard-Magazin der versammelten Brettspiel-Szene

  • 6er-Ratings sind auch bei Kartenspielen nicht wirklich gut im Sinne von Kaufempfehlung als der neue heisse Schei$$. :*

    6er Ratings bei BGG sind aber auch nicht der Weisheit letzter Schluss ;)


    Ich find das Artwork ganz cool, die Thematik interessant und die 25€ liegen gerade noch so im akzeptablen Bereich. Da ich die „Vorlage“ nur vom Hören sagen kenne, und es eigentlich ganz spaßig klingt, werd ich es gerne mal ausprobieren. Zumal ich nicht ein einziges Spiel mit Mafia Thema im Haus habe. So einfach ist das manchmal ^^


    Da bringt mir ja auch das tollste Original nichts, wenn es nunmal OOP ist und wahrscheinlich auch nicht mehr wieder kommt. Für juristische Streitereien lasse ich lieber echte Juristen entscheiden was richtig und was falsch ist. ;)

  • Für das Urheberrecht sollte es nicht relevant sein, ob das Spiel noch im Programm ist oder nicht.

    Aber für das Nutzungsrecht. Du solltest meinen Beitrag schon komplett lesen. ;)

    Das ist doch irrelevant, abgesehen von deiner subjektiven Position. Ob nun das (Nutzungs-)Recht eines Verlags oder das (Urheber-)Recht einer Person verletzt wird... Es steht doch erstmal die Frage im Raum, ob hier überhaupt ein Recht verletzt wird.

  • Zumal ich nicht ein einziges Spiel mit Mafia Thema im Haus habe.

    Hol Dir La Cosa Nostra - das ist richtig gut und kostet auch nur 29,99 Euro.

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."


    Meine Spiele: Klick mich

  • Zumal ich nicht ein einziges Spiel mit Mafia Thema im Haus habe.

    Hol Dir La Cosa Nostra - das ist richtig gut und kostet auch nur 29,99 Euro.

    +1! Bestes Mafiaspiel! (Quasi Scarface 1920 ohne Brett :) )

  • Über die Edit-Funktion und Belege an den Admin (wer den Regelvergleich zur Hand hat) lässt sich ja „Reimplements“ auf bgg für das Basisspiel angeben, wenn sich jemand stört. 🤷‍♂️

    Einmal editiert, zuletzt von LeGon ()

  • Sind denn 25€ wirklich überteuert? 250 Karten in guter Qualität dürften ja schon nen paar Euronen kosten, zumal die Auflage ja nicht in Bereichen eines Wizard rumstreunen dürfte, dass ja bei 60? Karten auch schon 8-10€ kostet.

    Einmal editiert, zuletzt von Gouken ()

  • Man kann ja über vieles geteilter Meinung sein, aber 25 Euro für so ein Spiel ist bestimmt nicht zuviel in der heutigen Zeit. Zumal nicht nur Karten Geld kosten,.sondern auch Artwork. Zudem wird es in Deutschland produziert.

  • Ich lese hier nur zur Unterhaltung mit. Wie ein mittelmäßiges Spiel mit einem so langweiligen Reskin für einen so überteuerten Preis hier soviel Publicity bekommt. Unglaublich.

    Ich wage mal ganz forsch zu behaupten, dass ein öffentliches Forum, in dem es um Brettspiele geht, der ganz natürliche Platz für sowas ist.


    Wunder sich ja auch keiner, dass man mit einem Auto tatsächlich fährt.


    Mal von rechtlichen Dingen abgesehen - Das Schreiben einer originären Brettspiel-Anleitung unterliegt übrigens definitiv dem Urheberrecht - finde ich es einfach seltsam, dass man sich überhaupt "traut", bei einer schlichten, leicht erweiterten Neuauflage (wenn es denn wirklich so ist) mit so einer breiten Brust anzutreten. Da gibt es doch solche Sachen wie Stolz aufs "eigene" Werk, Ethik usw. Oder halt umgekehrt eine ziemliche Ignoranz den Fakten gegenüber.

    Muss einem doch klar sein, dass gerade bei einem recht offensiven Auftreten das recht schnell zerrissen wird. Ich tippe auf zumindestens Kalkül.

  • Kurz zu den positiven Fakten:


    - CO2-neutral und nachhaltig in Deutschland produziert

    - Re-wasauchimmer eines OOP -Titels mit mega geilem Artwork und Thema (Achtung: teilweise Geschmacksache)

    - beste Qualität der Karten 300 g, black core, linen finish

    - absolut akzeptabler Preis


    "Es ist leicht, ein Werk zu kritisieren. Aber es ist schwer, es zu würdigen." - Marquis de Vauvenargues


    Kann aber aus dem Selbststudium berichten, dass es gar nicht weh getan hat… 😉


    Als angehender Hobby-Jurist habe ich es noch nicht geschafft das deutsche Urheberrecht zu studieren… ach nö, eigentlich fehlt mir die Zeit dazu… 🤔


  • Stolz aufs "eigene" Werk, Ethik usw.

    Die Ansprüche daran (und die Maßstäbe) scheinen individuell unterschiedlich stark ausgeprägt zu sein.

    Zumal nicht nur Karten Geld kosten,.sondern auch Artwork. Zudem wird es in Deutschland produziert.

    Lustig, da man im Podcast des Öfteren großspurig verlaufen ließ (zuletzt bei TI Ins.), dass man als Kunde nur Material bezahlt - „Entwicklung, Grafik und Co zahlt dir NIEMAND, das gehört halt dazu!“.

    So schnell steht man auf der anderen Seite.