PStTG/ DAC7 könnte ggf. zur Schließung des Marktplatzes führen…

  • Wäre auch schwierig, weil wenn ich das Inserat lösche, ist der Finale Status nicht bekannt, ob und zu welchem Preis etwas verkauft wurde.

    Oder man ändert vorm Löschen des Inserats bspw. noch die Preisangabe. ;) Dann stellt sich plötzlich die Frage, was im Zweifel als Referenz gilt und ob Anbieter wie EKA jegliche Inseratsanpassungen und auch Kommunikation archivieren müssen, um in jedem Einzelfall irgendwelche Referenzwerte zu haben, da ja z. B. bei ner Abholung vor Ort niemand dabei war.

    Einmal editiert, zuletzt von d82 ()

  • Oder man ändert vorm Löschen des Inserats bspw. noch die Preisangabe. ;) Dann stellt sich plötzlich die Frage, was im Zweifel als Referenz gilt und ob Anbieter wie EKA jegliche Inseratsanpassungen und auch Kommunikation archivieren müssen, um in jedem Einzelfall irgendwelche Referenzwerte zu haben, da ja z. B. bei ner Abholung vor Ort niemand dabei war.

    Das dürfte sich mit dem Briefgeheimnis beißen oder mit dem Datenschutz.

  • Oder man ändert vorm Löschen des Inserats bspw. noch die Preisangabe. ;) Dann stellt sich plötzlich die Frage, was im Zweifel als Referenz gilt und ob Anbieter wie EKA jegliche Inseratsanpassungen und auch Kommunikation archivieren müssen, um in jedem Einzelfall irgendwelche Referenzwerte zu haben, da ja z. B. bei ner Abholung vor Ort niemand dabei war.

    Das dürfte sich mit dem Briefgeheimnis beißen oder mit dem Datenschutz.

    Es war auch nur ein sehr theoretisches Konstrukt zu einem eben eh schon sehr theoretischem Konstrukt ;)

  • Gab es hier ein Update? Ich habe seit ein paar Minuten plötzlich vier ausstehende Marktplatz-Bewertungen offen.

    Sieht stark danach aus, war bei mir das Gleiche... aber gut, dann muss ich Leuten nicht mehr ihre Pinnwand mit der Bewertung "zuspammen".

  • So, da sich das Jahr dem Ende nähert, ich bei ebay noch knapp unterhalb der beiden Grenzen zur Meldepflicht liege und es wirklich gerne vermeiden würde, dass ich dem Finanzamt gemeldet werde (dass so eine Meldung nicht zwangsweise eine Aktion des FAs nach sich zieht ist mir schon bewusst), ist mir eine Sache weiterhin nicht ganz klar:

    DAC 7 hat als Meldegrenze ja "30 relevante Tätigkeiten", worunter u.a. auch "der Verkauf von Waren" fällt. Wie definiert sich denn hier die Zählweise? Angenommen ich bekomme bei Cardmarket von einem Käufer eine Bestellung über 4x Karte A und 2x Karte B. Wie viele relevante Tätigkeiten sind das nun? Eine (Bestellung), zwei (verschiedene Artikel) oder 6 (Anzahl der verkauften Einheiten)? Weiß da jemand Bescheid? Evtl. vielleicht Mario Pawlowski ? :)

    Half Man, half Bear, half Pig!

  • Beim Beispiel ebay hieß es 30 Verkäufe ... Bestellnummern ... also egal wie viele "Stück" in dem Auftrag drin sind ... sonst würde man mit nur einen Verkauf mit 31 Dingen schon als meldepflichtig gelten.

  • Ich liege knapp drüber (bei der Anzahl von 30, nicht mal ansatzweise bei den 2000 Euros). Zweimal Verkaufsaktionen in diesem Jahr, Januar und Oktober, jeweils rund 20 Auktionen. Mischung aus Schrömmel und wenigen höherwertigen Sachen. Ich glaube nicht, dass da irgendwas passiert. Sonst wäre das nur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Finanzämter.

  • Ohne dass ich den ganzen Thread nun durchgelesen habe, hätte ich dennoch eine Frage:

    Ich verkaufe grundsätzlich das meiste von meinen genutzten Sachen per Kleinanzeigen, und dort auch ausschließlich mit Zahlung per Paypal Freunde, bar bei Abholung oder Überweisung. Wobei letzteres eher die Ausnahme ist. Die Zahlungsfunktion von ebay biete ich somit generell nicht an.

    Gelten demnach Verkäufe hier offiziell dazu? Warum ich frage: dadurch dass ich die Zahlungen nur privat durchführe, hat Kleinanzeigen keine Information zu Zahlungsvorgängen von mir vermerkt. Anzeigen könnte ich einfach gelöscht haben, weil die Sache ggf. doch nicht mehr auffindbar ist, o.ä.

    ~ Du sagst, lass uns weitergehen - eine Stunde, höchstens zwei. Bald werden wir Häuser sehen - und dann ist er vorbei - der lange Weg zurück ~

    ~ Janus ~

  • Ich liege knapp drüber (bei der Anzahl von 30, nicht mal ansatzweise bei den 2000 Euros). Zweimal Verkaufsaktionen in diesem Jahr, Januar und Oktober, jeweils rund 20 Auktionen. Mischung aus Schrömmel und wenigen höherwertigen Sachen. Ich glaube nicht, dass da irgendwas passiert. Sonst wäre das nur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Finanzämter.

    Denke ich auch, wobei man sich dann schon fragen kann warum die Grenzen so niedrig angesetzt wurden. ich kann die 30 Verkäufe ja mit ziemlich alten Kram erreichen und dann kommen da so vielleicht 1000€ rum. Das schaut sich dann jemand von FA an um dann sagen zu müssen: ist egal? Klingt sowieso eher nach ABM

  • Ohne dass ich den ganzen Thread nun durchgelesen habe, hätte ich dennoch eine Frage:

    Ich verkaufe grundsätzlich das meiste von meinen genutzten Sachen per Kleinanzeigen, und dort auch ausschließlich mit Zahlung per Paypal Freunde, bar bei Abholung oder Überweisung. Wobei letzteres eher die Ausnahme ist. Die Zahlungsfunktion von ebay biete ich somit generell nicht an.

    Gelten demnach Verkäufe hier offiziell dazu? Warum ich frage: dadurch dass ich die Zahlungen nur privat durchführe, hat Kleinanzeigen keine Information zu Zahlungsvorgängen von mir vermerkt. Anzeigen könnte ich einfach gelöscht haben, weil die Sache ggf. doch nicht mehr auffindbar ist, o.ä.

    Theoretisch kann man ja alles in Chatverläufen weitestgehend nachlesen. Was ist eigentlich wenn man wie ich ein Fahrrad für 2300€ verkauft? Soll ich jetzt melden, das ich hier einen Verlust von 1700€ gegenüber dem Anschaffungspreis habe?

  • Ich glaube nicht, dass da irgendwas passiert. Sonst wäre das nur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Finanzämter.

    Persönlich kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sie sich direkt bei Überschreitung melden. Das Verkaufsportal soll ja sogar die Steueridentifikationsnummer ans Finanzamt schicken. Wäre mir neu, dass man die irgendwo angibt. Denke das Ziel sind eher Verkäufer mit Werten im mittleren 5stelligen Bereich. Warum man diesen mit 2000€ so niedrig angesetzt hat ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Die 30Stk sind im Prinzip auch vollkommen willkürlich. Ich denke dieses Gesetz ging auch an 90% der Bürger vorbei. Ich will gar nicht wissen was für ein bürokratischer Aufwand durch diese Maßnahme bei den Plattformen und Finanzamt erzeugt wird.

  • Ohne dass ich den ganzen Thread nun durchgelesen habe, hätte ich dennoch eine Frage:

    Ich verkaufe grundsätzlich das meiste von meinen genutzten Sachen per Kleinanzeigen, und dort auch ausschließlich mit Zahlung per Paypal Freunde, bar bei Abholung oder Überweisung. Wobei letzteres eher die Ausnahme ist. Die Zahlungsfunktion von ebay biete ich somit generell nicht an.

    Gelten demnach Verkäufe hier offiziell dazu? Warum ich frage: dadurch dass ich die Zahlungen nur privat durchführe, hat Kleinanzeigen keine Information zu Zahlungsvorgängen von mir vermerkt. Anzeigen könnte ich einfach gelöscht haben, weil die Sache ggf. doch nicht mehr auffindbar ist, o.ä.

    Theoretisch kann man ja alles in Chatverläufen weitestgehend nachlesen. Was ist eigentlich wenn man wie ich ein Fahrrad für 2300€ verkauft? Soll ich jetzt melden, das ich hier einen Verlust von 1700€ gegenüber dem Anschaffungspreis habe?

    Und vor Ort wird dann perösnlich nachverhandelt, was ja nicht selten vorkommt, und demnach passt am Ende der Preis nicht mehr zum Chat. Hoffe ihr versteht wie ich das meine. Ich finde das ganze ziemlich intransparent.

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    ~ Janus ~

  • Und vor Ort wird dann perösnlich nachverhandelt, was ja nicht selten vorkommt, und demnach passt am Ende der Preis nicht mehr zum Chat. Hoffe ihr versteht wie ich das meine. Ich finde das ganze ziemlich intransparent.

    Bei Kleinanzeigen kannst du davon ausgehen, dass es nur Verkäufe über deren Zahlungsfunktion betrifft. Alle weiteren Verkäufe werden nicht betroffen sein. Zum einen hat EBay von den Verkäufern kaum Daten und zum anderen kennen sie den Verkaufspreis nicht.

  • Was ist eigentlich wenn man wie ich ein Fahrrad für 2300€ verkauft? Soll ich jetzt melden, das ich hier einen Verlust von 1700€ gegenüber dem Anschaffungspreis habe?

    Falls sie dich wirklich kontaktieren sollten, wäre das der Fall und die Sache wäre erledigt. Es sind ja nur Gewinne > 600€ im Jahr steuerpflichtig.

  • Theoretisch kann man ja alles in Chatverläufen weitestgehend nachlesen. Was ist eigentlich wenn man wie ich ein Fahrrad für 2300€ verkauft? Soll ich jetzt melden, das ich hier einen Verlust von 1700€ gegenüber dem Anschaffungspreis habe?

    Und vor Ort wird dann perösnlich nachverhandelt, was ja nicht selten vorkommt, und demnach passt am Ende der Preis nicht mehr zum Chat. Hoffe ihr versteht wie ich das meine. Ich finde das ganze ziemlich intransparent.

    Oder es kommt nicht zum Verkauf und ich Anzeigen auch einfach löschen kann. Da das ganze eher intransparent ist, ist die Schwelle deswegen so niedrig.

  • ich glaube die wollen die vielen inoffiziell Kleingewerbetreibenden (Etsy und vergleichbare Plattformen) mit >20 Aufträgen im Jahr in ein offizielles Gewerbe drängen und dann Gewerbesteuer kassieren ... wenn man den Anschaffungswert nicht nachweisen kann, dann schätzt das FA den soweit ich gehört habe. YT-Video von Finanzfluss oder Smartsteuer helfen hier möglicherweise.


    Und 600€ sind nicht so viel, wenn man nebenbei noch bissle mit Kryptos macht oder bei Etsy aktiv ist ... reicht ja schon wenn man jeden Monat 2 Porträs malt oder was ausn 3D-Drucker verkauft ;) ... Sammelbestellungen scheinen mMn auch darunter zu fallen. Das FA möchte eben dass wir die Zeit nicht mit sinnlosen Sachen oder Liebhaberschaften verbringen sondern mit dem Erwirtschaften von Mehrwert, der dann über die Mehrwertsteuer Geld in die Staatskassen bringen ;)

  • Ich glaube nicht, dass da irgendwas passiert. Sonst wäre das nur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Finanzämter.

    Wie geht der Spruch? Im Leben sind nur zwei Dinge sicher? Tod und Steuern... Nur weil die Finanzämter aktuell nicht in der Lage sind diese Masse an kleinen Fällen zu bearbeiten, muss das in 5 Jahren nicht zwangsweise auch noch gelten. Wer weiß, was bis dahin in Sachen KI, Rechenleistung, etc. noch alles passiert. Da versuche ich lieber auf der sichereren Seite zu bleiben. Auch wenn mir natürlich klar ist, dass man nicht automatisch fein raus ist, wenn man unter der in DAC 7 gesetzten Meldeschwellen bleibt. Das FA kann ja weiterhin von sich aus die Daten bei den entsprechenden Portalen einfordern (so wie es das in der Vergangenheit auch getan hat).

    Half Man, half Bear, half Pig!

  • Solange man notfalls beweisen kann, dass man bei den Verkäufen Verlust gemacht hat, sehe ich keine Probleme selbst wenn sich das Finanzamt melden sollte.

    Vielleicht haben ein paar private Ebay-Verkäufer das Pech, eben diesen Nachweis mal führen zu müssen. Aber ist es doch so dermaßen offensichtlich, dass bei von Privatleuten als Gebrauchtware verkauften Sachen normalerweise Verlust gemacht wird, dass das Finanzamt sich diese Arbeit auch sparen kann, weil eh nix an zusätzlichen Steuern dabei herumkommen wird. Die sind eher auf der Jagd nach geschäftsmäßigen Verkäufern von Neu- und Bastelware, die sich in der Anonymität des Internets an der steuerlichen Erfassung vorbeischmuggeln wollen.

  • Warum man diesen mit 2000€ so niedrig angesetzt hat ist für mich auch nicht nachvollziehbar.

    Für mich ist das durchaus nachvollziehbar, weil man damit auch einen Überblick darüber erhält, wer auf unterschiedlichen Plattformen in der Gesamtsumme auf größere Beträge kommt.

    Wenn du nur auf einer Plattform wie eBay 2.500 Euro umgesetzt hast, wird das Finanzamt dies vermutlich komplett ignorieren. Wenn du aber auf 6 unterschiedlichen Plattformen jeweils 2.500 Euro umgesetzt hast, sind das ja insgesamt schon 15.000 Euro. Und solche Fälle wollen die mit Sicherheit finden.

    ich glaube die wollen die vielen inoffiziell Kleingewerbetreibenden (Etsy und vergleichbare Plattformen) mit >20 Aufträgen im Jahr in ein offizielles Gewerbe drängen (...)

    Das ist gut möglich und meines Erachtens auch grundsätzlich sinnvoll, weil die vielen inoffiziellen Gewerbetreibenden sich durch ihre Nichtanmeldung einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber den offiziellen Gewerbetreibenden verschaffen.

    (...) und dann Gewerbesteuer kassieren ...

    Gewerbesteuer fällt bei einer natürlichen Person erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro aufwärts an. Dies dürfte also nicht der Antrieb sein.

    Das FA möchte eben dass wir die Zeit nicht mit sinnlosen Sachen oder Liebhaberschaften verbringen sondern mit dem Erwirtschaften von Mehrwert, der dann über die Mehrwertsteuer Geld in die Staatskassen bringen

    Umsatzsteuerpflichtig wird man erst ab einem jährlichen Umsatz von 22.000 Euro aufwärts. (Darunter kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.)

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    2 Mal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Sehe das wie MetalPirate, da wird sich Aufwand zu Ertrag nie rechnen, und das ist Kriterium Nr. 1 für die Finanzverwaltung.

    Und das ist auch sicher nicht die Intention hinter diesem Gesetz, sondern wie oben schon gesagt, Leute mit schwarzem Kleingewerbe abschrecken...

    Einmal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Wurde irgendjemand von einer Verkaufsplattform aufgefordert seine Steuer-ID mitzuteilen? Theoretisch müsste ja EBay usw. diese Information nun ans Finanzamt weitergeben, sofern man 30Verkäufe oder 2000€ Umsatz überschreitet. Mir wäre aber nicht bewusst, dass ich diese Information jemals bei EBay angegeben habe.

  • aufgefordert noch nicht, aber das Feld existiert schon. Ggf. behält eBay solange das Geld ein, bis es ausgefüllt ist, wenn man über den Betrag kommt oder aber die schreiben bald eine Rundmail. Kann sein, dass man sich sonst nicht mehr einloggen kann etc. pp.