Spieleerklärer (m/w/d) für die SPIEL gesucht

  • Deine Krankenversicherung wird nicht zahlen, wenn sie erfährt, dass du mit Shopguthaben vergütet wurdest, weil es sich dann nämlich um einen Arbeitsunfall handelt.

    Ich bin kein Arbeitsrechtler, daher ist das in der Tat eine ernst gemeinte Frage: Wenn ich auf Honorarbasis für jemanden tätig bin und mir dabei ein Bein breche, kommt meine Krankenversicherung nicht dafür auf?

    Lässt sich so pauschal nicht beantworten, da gibt es zu viele Variablen und daher ist immer eine Einzelfallprüfung nötig. Grundsätzlich sind nach dem Sozialgesetzbuch VII „Beschäftigte“ versichert und ein freier Mitarbeiter zählt unter gewissen Umständen dazu. Laut Sozialgesetzbuch IV steht der Begriff „Beschäftigung“ für nichtselbstständige Arbeit in sämtlichen Bereichen der Sozialversicherung. Entscheidend ist dabei die Abgrenzung zum selbstständigen Unternehmer, der die Risiken seiner Tätigkeit selbst trägt.
    Das schließt daher nicht aus, dass ein freier Mitarbeiter als Arbeitnehmer gelten kann. Im Gesetz gibt es zwei wesentliche Anhaltspunkte: Arbeitnehmer ist, wer nach Weisungen arbeitet und wer in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers, also des Arbeitgebers, eingegliedert ist. Beide Kriterien setzen voraus, dass der Arbeitnehmer persönlich vom Arbeitgeber abhängig ist. Da spielen noch Arbeitsort, Entscheidungsgewalt, Anzahl an Kunden/Partnern für die man tätig ist, Umfang, etc. ne Rolle. Natürlich wirst du im Fall der Fälle erstmal versorgt, die GKV wird solche Fälle nachträglich überprüfen und ggf Ansprüche gegenüber der Unfallverunsicherung, deines Kunden oder dir geltend machen. Gibt für manche Bereiche wie dem Gesundheitswesen nochmal extra Regelungen und Bestimmungen.


    Mir sind die bisherigen Konditionen für eine Beschäftigung die nicht alle Tage umfasst leider zu wenig aussagekräftig, alle Messetage sind bei mir nicht drin.

  • was muss ich bezüglich Finanzamt tun?

    Hast Du meinen letzten Beitrag gelesen? Letztendlich müsstest Du mit Meeplebox reden, wie sie dich anmelden. Und dann ggfs. den Verdienst bei der Lohnsteuer angeben. Sozialabgaben liegen auf jeden Fall beim Arbeitgeber.

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • was muss ich bezüglich Finanzamt tun?

    Hast Du meinen letzten Beitrag gelesen? Letztendlich müsstest Du mit Meeplebox reden, wie sie dich anmelden. Und dann ggfs. den Verdienst bei der Lohnsteuer angeben. Sozialabgaben liegen auf jeden Fall beim Arbeitgeber.

    Also laut dem Rahmenvertrag, stelle ich Meeplebox eine Rechnung, bin also freiberuflich tätig und nicht als Minijobber angestellt und da kenne ich mich nicht aus was ich im Vorfeld tun muss und das wird leider auch nirgends erklärt und auch nicht explizit darauf hingewiesen was ich etwas seltsam finde.


    Das ist aus dem Rahmenvertrag:


    10. Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Vergütung

    selbst verantwortlich. Er versichert, dass er seine Tätigkeit gegenüber dem

    Finanzamt erklärt hat.

  • Das ist aus dem Rahmenvertrag:


    10. Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Vergütung

    selbst verantwortlich. Er versichert, dass er seine Tätigkeit gegenüber dem

    Finanzamt erklärt hat.

    In dem Fall musst Du die Einnahmen im Rahmen Deiner Steuererklärung angeben (Anlage S). Eine Nutzung von Lohnsteuerhilfevereinen (HiLo etc.) ist nicht mehr möglich. Du brauchst kein Gewerbe, da eine entsprechende Tätigkeit freiberuflich möglich ist. Deine Auslagen kannst Du dann aber geltend machen (Übernachtungskosten bspw.).

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Lässt sich so pauschal nicht beantworten, da gibt es zu viele Variablen und daher ist immer eine Einzelfallprüfung nötig. Grundsätzlich sind nach dem Sozialgesetzbuch VII „Beschäftigte“ versichert und ein freier Mitarbeiter zählt unter gewissen Umständen dazu. Laut Sozialgesetzbuch IV steht der Begriff „Beschäftigung“ für nichtselbstständige Arbeit in sämtlichen Bereichen der Sozialversicherung. Entscheidend ist dabei die Abgrenzung zum selbstständigen Unternehmer, der die Risiken seiner Tätigkeit selbst trägt.
    Das schließt daher nicht aus, dass ein freier Mitarbeiter als Arbeitnehmer gelten kann. Im Gesetz gibt es zwei wesentliche Anhaltspunkte: Arbeitnehmer ist, wer nach Weisungen arbeitet und wer in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers, also des Arbeitgebers, eingegliedert ist. Beide Kriterien setzen voraus, dass der Arbeitnehmer persönlich vom Arbeitgeber abhängig ist. Da spielen noch Arbeitsort, Entscheidungsgewalt, Anzahl an Kunden/Partnern für die man tätig ist, Umfang, etc. ne Rolle. Natürlich wirst du im Fall der Fälle erstmal versorgt, die GKV wird solche Fälle nachträglich überprüfen und ggf Ansprüche gegenüber der Unfallverunsicherung, deines Kunden oder dir geltend machen. Gibt für manche Bereiche wie dem Gesundheitswesen nochmal extra Regelungen und Bestimmungen.


    Mir sind die bisherigen Konditionen für eine Beschäftigung die nicht alle Tage umfasst leider zu wenig aussagekräftig, alle Messetage sind bei mir nicht drin.

    Honorarkräfte hat der Auftraggeber in keinem Fall zu versichern, so viel hatte ich schon herausfinden können. Daher bleibt nur die Frage, ob meine reguläre Krankenversicherung und Unfallversicherung Unfälle abdeckt, die mir passieren, wenn ich als Honorarkraft tätig bin oder ob ich mich dazu gesondert versichern musste. Thygra s These war ja, dass die Kostenübernahme für einen Unfall während einer Arbeitstätigkeit kategorisch von der Krankenversicherung abgelehnt würde. Daher frage ich mich, wie das bei Honorarkräften/Freiberuflern/freischaffenden Künstlern etc. läuft.


    Mit der Formulierung "Auftragnehmer" stellt meeplebox ja im Grunde schon klar, dass kein Arbeitsverhältnis zustande kommt und insofern auch kein Versicherungsschutz geboten wird. Demnach wäre man nach Thygra s Theorie in dem Fall während der Tätigkeit dort nicht kranken- und/oder unfallversichert....?

  • Honorarkräfte hat der Auftraggeber in keinem Fall zu versichern, so viel hatte ich schon herausfinden können. Daher bleibt nur die Frage, ob meine reguläre Krankenversicherung und Unfallversicherung Unfälle abdeckt, die mir passieren, wenn ich als Honorarkraft tätig bin oder ob ich mich dazu gesondert versichern musste. Thygra s These war ja, dass die Kostenübernahme für einen Unfall während einer Arbeitstätigkeit kategorisch von der Krankenversicherung abgelehnt würde. Daher frage ich mich, wie das bei Honorarkräften/Freiberuflern/freischaffenden Künstlern etc. läuft.

    Ich möchte nur kurz betonen, dass ich natürlich nur über ein wenig vertieftes Laienwissen aus eigenem Interesse und teilweiser Betroffenheit verfüge. Aber aus dem Kenntnisstand gilt folgendes:

    Wenn die freiberufliiche Tätigkeit als nebenberuflich angesehen werden kann, zahlst du zu den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse aus dem Hauptberuf keine zusätzlichen Beiträge und bist weiterhin krankenversichert (nebenberuflich selbstständig). Die Unfallversicherung kann dagegen ein Problem darstellen. Grundsätzlich bist Du nicht unfallversichert. Das kannst Du gegen einen geringen Betrag freiwillig tun. Das könnte dann zum Problem werden, wenn Du mit dem Unfall langfristig ausfällst. Wie da dann das Verhältnis zwischen Krankengeld, Lohnfortzahlung usw. ist, das weiß ich aber leider nicht, wenn Du nicht freiwillig in die Berufsgenosschenschaft eingetreten bist. Also Behandlung ist sicher unproblematisch, da die Erklärer sicher als nebenberuflich einzuschätzen sind, aber Lohnfortzahlung müsste man sich bei entsprechenden Stellen (Krankenkasse?) schlau machen.

    Ach ja? Definier mir "normal"!

    Einmal editiert, zuletzt von Sepiroth ()

  • Naja, die Jobausschreibung sieht erstmal so aus: "4 Tage (Do. bis So.) – ungefähr 42 h". Da seh ich nicht mehr so viel freie Zeit.

    Zitat

    Freie Tageswahl

    Ihr wollt nicht 4 Tage am Stück arbeiten? Kein Problem! Ihr könnt euch für jeden Tag separat bewerben.

    Meinen zweiten Satz, den du nicht mehr zitierst, hattest Du aber schon gelesen, oder?

  • Meinen zweiten Satz, den du nicht mehr zitierst, hattest Du aber schon gelesen, oder?

    Nö, hatte ich überlesen. Unabhängig davon fand ich es wichtig noch einmal herauszustellen, dass auch weniger geht. Wenn alle so lesen wie ich…

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."


    Meine Spiele: Klick mich

  • Den fett markierten Punkten stimmt ich zu. Wer jedoch eine Fahrtkostenpauschale von 40 Euro/Strecke pro Tag anbietet, suggeriert ja erstmal, dass so dringend Leute gesucht werden, dass man den Radius ziemlich groß gestaltet hat.


    Gerade auch mit dem Hinweis: "Wenn ihr von weiter weg kommt, finden wir auch eine Möglichkeit Reisekosten zu erstatten, welche die 40 € pro Strecke sprengen."

    Bin mir gerade nicht sicher, ob das vorhin auch schon dort stand. Falls ja, wäre da natürlich wieder die Frage, ob da nicht -wie hier schon aufgekommen- auch Übernachtungen mit drin sein könnten.


    Die Zielgruppe bleibt trotzdem klein, zumal man ja schon Mittwoch für die Einführung vor Ort sein muss.


    Und ob Hobby oder nicht: Aus Sicht von Freiberufler/Selbsständige ist der Stundensatz schon sehr im Liebhaber-Bereich angesiedelt, ansonsten stellt sich eben die Frage der Abrechnung. Zumal man ja auch sieht, was für ein finanzieller Spielraum eigentlich vorhanden ist. Und eben Asmodee Wirtschaftsunternehmen durch und durch ist und kleine kleine 2-Mann-Bude.

  • Demnach wäre man nach Thygra s Theorie in dem Fall während der Tätigkeit dort nicht kranken- und/oder unfallversichert....?

    Da hast du mich missverstanden. Krankenversichert bleibst du natürlich, doch ich bezweifle, dass die Krankenversicherung bei einem Arbeitsunfall einspringt. Aber das könnte dir ja egal sein, weil du nach deiner eigenen Theorie nur deinem Hobby nachgehst ...

  • Demnach wäre man nach Thygra s Theorie in dem Fall während der Tätigkeit dort nicht kranken- und/oder unfallversichert....?

    Da hast du mich missverstanden. Krankenversichert bleibst du natürlich, doch ich bezweifle, dass die Krankenversicherung bei einem Arbeitsunfall einspringt. Aber das könnte dir ja egal sein, weil du nach deiner eigenen Theorie nur deinem Hobby nachgehst ...

    Aber genau davon rede ich ja. Wenn ich einer Honorartätigkeit nachgehe und mich dabei verletzte, handelt es sich doch faktisch um einen Arbeitsunfall, bei dem die Krankenversicherung - deinen Ausführungen nach - nicht einspringt, was ich mir so gar nicht vorstellen kann. Da habe ich mich mit meiner Zusammenfassung dann nur etwas ungenau ausgedrückt: Natürlich meinte ich damit den Versicherungsschutz für einen (Arbeits-)unfall und nicht den Versicherungsschutz generell.


    Ich rede da jetzt mal bewusst von einem Honorarkraftverhältnis - wie es von meeplebox ja offenbar angedacht ist - und nicht von einem Hobby.

  • Ich bin auch kein Experte in diesen Dingen. Ich wollte dich nur dafür sensibilisieren, dass du nicht einfach selbst festlegen kannst, es sei nur ein Hobby und keine Arbeit. :)

    Das ist die gelungen, ich denke zumindest darüber nach. Das ist auch insofern spannend, als ich meinem Dienstherren Nebentätigkeiten anzeigen muss. 😁

  • Da hast du mich missverstanden. Krankenversichert bleibst du natürlich, doch ich bezweifle, dass die Krankenversicherung bei einem Arbeitsunfall einspringt. Aber das könnte dir ja egal sein, weil du nach deiner eigenen Theorie nur deinem Hobby nachgehst ...

    Aber genau davon rede ich ja. Wenn ich einer Honorartätigkeit nachgehe und mich dabei verletzte, handelt es sich doch faktisch um einen Arbeitsunfall, bei dem die Krankenversicherung - deinen Ausführungen nach - nicht einspringt, was ich mir so gar nicht vorstellen kann. Da habe ich mich mit meiner Zusammenfassung dann nur etwas ungenau ausgedrückt: Natürlich meinte ich damit den Versicherungsschutz für einen (Arbeits-)unfall und nicht den Versicherungsschutz generell.


    Ich rede da jetzt mal bewusst von einem Honorarkraftverhältnis - wie es von meeplebox ja offenbar angedacht ist - und nicht von einem Hobby.

    Ich dachte ja immer, dass bei einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft bzw. eben die evtl. private und nicht die KK relevant ist.

  • Ich dachte ja immer, dass bei einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft bzw. eben die evtl. private und nicht die KK relevant ist.

    Das trifft auch solange zu, wie es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, bei dem der Arbeitgeber die Beiträge für den zu versichernden Arbeitnehmer übernimmt. Bei einer Honorarkraft besteht allerdings kein Beschäftigungsverhältnis, sondern ein reines Dienstleistungsverhältnis.

  • Klar, ich bin Donnerstag, Freitag und Samstag jeweils von 10 bis 15 Uhr am Stand. Schau gerne vorbei. :)


    Es werden Too Many Bones, Cloudspire, Burncycle und Victorum am Start sein, wobei ich im Detail nur was zu TMB und Victorum sagen kann. Komplette Playthroughs werden nicht angeboten, aber es wird genug Gelegenheit geben, sich über die Spiele auszutauschen. Donnerstag ist laut Schichtplan auch Timo Hollenbach (ichbintimo) mit am Stand... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Kurbalin ()

  • Ich dachte ja immer, dass bei einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft bzw. eben die evtl. private und nicht die KK relevant ist.

    Das trifft auch solange zu, wie es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, bei dem der Arbeitgeber die Beiträge für den zu versichernden Arbeitnehmer übernimmt. Bei einer Honorarkraft besteht allerdings kein Beschäftigungsverhältnis, sondern ein reines Dienstleistungsverhältnis.

    Eben. Da gibt's dann ohne priv. Unfallversicherung auch nix groß zum Thema Arbeitsunfall zu sagen. ;)

  • Also laut meiner Recherche gejt das aber nur bei einer sog. Kleinbetragsrechnung, das sind Rechnungen bis 250 Euro, was bei einem Einsatz über 4 Tage schon mehr ist. Alles darüber brauch mMn eine Steuernummer.

  • Also laut meiner Recherche gejt das aber nur bei einer sog. Kleinbetragsrechnung, das sind Rechnungen bis 250 Euro, was bei einem Einsatz über 4 Tage schon mehr ist. Alles darüber brauch mMn eine Steuernummer.

    Du hast ja eine Steuernummer. Und als freiberuflicher Kleinunternehmer mit weniger als 22.000€ Umsatz muss man kein Gewerbe anmelden und bekommt somit auch keine andere Steuernummer.

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Mmmh also die Konditionen sind gut aber es wird halt nicht als Minijob abgerechnet sonder als "Selbständiger" d.h. man muss als Freiberufler das abrechnen oder sehe ich da was falsch?

    Du kannst dich bei uns natürlich auch als geringfügig entlohnt beschäftigen lassen. Ob kurzfristige Beschäftigung oder Minijob ist dann halt davon abhängig, was erlaubt ist. Der Rahmenvertrag, den du anscheinend heruntergeladen hast, ist einer für die Arbeit auf Rechnung. So machen es die meisten. Für andere Beschäftigungsarten haben wir natürlich andere Rahmenverträge.


    Bitte melde dich bei sanne@meeplebox.de, wenn du noch Fragen hast.

  • Mmmh also die Konditionen sind gut aber es wird halt nicht als Minijob abgerechnet sonder als "Selbständiger" d.h. man muss als Freiberufler das abrechnen oder sehe ich da was falsch?

    Du kannst dich bei uns natürlich auch als geringfügig entlohnt beschäftigen lassen. Ob kurzfristige Beschäftigung oder Minijob ist dann halt davon abhängig, was erlaubt ist. Der Rahmenvertrag, den du anscheinend heruntergeladen hast, ist einer für die Arbeit auf Rechnung. So machen es die meisten. Für andere Beschäftigungsarten haben wir natürlich andere Rahmenverträge.


    Bitte melde dich bei sanne@meeplebox.de, wenn du noch Fragen hast.

    Danke!

  • Wenn die Spiel-engagiert Leute dabei haben wollen, dann aus meiner Sicht sind halbtags Schichten und eine Dauerkarte die wichtigste Belohnungen.

    Den Punkt würde ich auch unterschreiben. Halbtags-Schichten sind für mich auf der Spiel das absolute KO-Kriterium - wichtiger als die genaue Bezahlung (obwohl das jetzt auch nicht völlig unwichtig ist ;) ). Bei anderen Events habe ich meist kein Problem damit gehabt, den ganzen Tag zu arbeiten, aber gerade für die Spiel ist das keine Option.

    Es ist einfach deutlich angenehmer den halben Tag zu arbeiten und den halben Tag selbst unterwegs zu sein, als zwei Tage frei + zwei Tage arbeiten: sowohl für die Stimme als auch für die Motivation und Konzentration.


    Jedenfalls: Ich drücke euch die Daumen, dass ihr noch so kurzfristig motivierte Leute finden könnt!

  • Hä? Ich habe eine Steuer-ID...aber mit einer Steuer ID kann ich keine Rechnung schreiben (Nur über Kleinbeträge, siehe oben).

    Du musst mir nicht glauben, aber es wäre hilfreich, wenn du die Links lesen würdest, die man hier einstellt. Konkret hier: Man braucht als Freiberufler oder Kleinunternehmer in der Regel keine Umsatz-Nummer. Meines Wissens nach bezieht sich die Grenze von 250€ darauf, welche Angaben auf der Rechnung enthalten sein müssen. Dies hängt aber mit ggfs. unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen zusammen. Als Kleinunternehmer und Freiberufler darfst du aber eh keine Umsatzsteuer ausweisen, sondern musst einen entsprechenden Hinweis bezüglich der Umsatzsteuer eben auf Kleinunternehmer anfügen. Für Rechnungen als Kleinunternehmer gibt es aber genügend Vorlagen (auch kostenlos) im Internet. Da kann man wenig falsch machen.

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Hmmm - gerade bei Basis des obigen Gesuchs braucht man nicht mit der Einstellung kommen, gerne - ist ja Hobby. :rolleyes:

    Der Fragende ist gewerblicher Dienstleister und sucht hier Arbeitsleistung, die er gewinnbringend verkauft. Daran ist nichts Verwerfliches. Aber dessen sollte man sich eben bewusst sein.

    Liebe Grüße

    Nils

  • Der Fragende ist gewerblicher Dienstleister und sucht hier Arbeitsleistung, die er gewinnbringend verkauft. Daran ist nichts Verwerfliches. Aber dessen sollte man sich eben bewusst sein.

    Naja und das Angebot ist ja grundsätzlich auch sehr fair. Es wird für eine "ungelernte" Tätigkeit über Mindestlohn gezahlt und zusätzlich auch noch nicht unerhebliche Spesen sowie weitere Vergünstigungen gewährt. Dass das interessanter ist, je näher man an Essen wohnt, ist aber ja nicht neu. In der Regel ist es günstiger, näher am Arbeitsplatz zu wohnen ;).

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • grundsätzlich

    Grundsätzlich ging es mir um das Einbringen der Aspekte Hobby und Ehrenamt. Das Angebot ist nicht schlecht. Aber der Wiederverkäufer der Dienstleistung vermag eben bei diesem Geschäft vom Verlag mehr herauszuschlagen - sonst tät er es ja nicht machen.

    ungelernte

    Ich vermute, dass der Erklärunfähige nur eine einmalige Chance erhält und nicht wieder beschäftigt wird. Schult Meeplebox denn? Oder muss die Fähigkeit, Spiele zu erklären, selbst erlernt werden und kostenfrei mitgebracht werden?
    Hehe - ich kenne genug Spieler, die des Erklärens unfähig sind. Die richtige Spielepräsentation ist, glaube ich, nicht banal.

    Als Kosmos Erklärer sind wir alle halbe Jahr auf "Schulungen" gewesen; wurden auf das neue Programm und in die Präsentation eingewiesen. Aber damals gab es nur den Kosmos Dollar (für den Online-Shop) als Vergütung - mit der Auflage, dass die Artikel nicht veräußert werden dürfen. 8-)) Und dem Kniff DM=Schilling; Sprich - wir haben UVP mit dem Kosmos Dollar gezahlt - aber mal ehrlich - dem Verlag kostet das Spiel ja gerade mal die Hälfte (Händlerpreis). Und das umgerechnet - dann sind wir weit unter dem Mindestlohn. :/ ;)

    Liebe Grüße
    Nils (hat die guten Kosmos Tshirts gerne auf der Baustelle aufgetragen. Stand vorne ganz klein drauf KOSMOS und ganz groß auf dem breiten Rücken stand FRAG MICH .... Das war schon cooles Marketing. :lachwein: )

  • hat die guten Kosmos Tshirts gerne auf der Baustelle aufgetragen. Stand vorne ganz klein drauf KOSMOS und ganz groß auf dem breiten Rücken stand FRAG MICH

    Also ich würde ja im Leben nicht bei der Arbeit ein T-Shirt anziehen auf dem hinten groß "FRAG MICH" draufsteht. Aber eines mit "Denk erstmal selbst nach bevor du mich fragst", das könnte ich gebrauchen ;)

    Ausstehende Crowdfunding-Projekte:

    Arydia, Bad Karmas (Teburu), HEL - The Last Saga, Into The Godsgrave, Kingdoms Forlorn, Nanolith, Nova Aetas: Renaissance, Peacemakers: Horrors of War, RoboMon, Sword & Sorcery Abyssal Legends, Tainted Grail - Kings of Ruin, The Elder Scrolls (CTG), Unlikely Heroes, Vampire: Milan Uprising (Teburu), Warcrow Adventures, Witchbound

    Einmal editiert, zuletzt von snoggle1981 ()

  • auf dem hinten groß "FRAG MICH" draufsteht.

    Ich habe damit keine schlechten Erfahrungen gemacht.
    Für Werbung für meinen Erwerb gebe ich keinen einen Cent aus. Aber dieses Tshirt zu tragen, hat mir einige unerwartete Aufträge beschert. 8o

    Liebe Grüße

    Nils (Tshirt-Tragen führte dann doch dazu, dass Verlage eine fast vierstellige Tagesgage für die Spielepräsentation zahlten 8-)) )

  • Hallo,

    da ist noch jemand, der sich Einblicke verschafft hat und sich Gedanken zur Leistungsvergütung der Messehelfer macht.

    Internationale Spieltage: Nicht alle Messe-Aushilfen erhalten Mindestlohn - kulturgutspiel.de - Magazin für Spielkultur
    Auf der Spiel gibt es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft: Bei einigen Verlagen verdienen Aushilfen mehr als 20 Euro pro Stunde, bei anderen erhalten sie noch
    kulturgutspiel.de

    Hmm - für Kosmos wird ein eigenes Supporterteam erwähnt. Wurde die Eigenregie nicht aufgegeben und die Leistung an ?Meeplebox? outgesourct?

    Liebe Grüße

    Nils