"Crowdfunding ist keine Vorbestellung!" Quelle?

  • Wenn das 25kg wiegt und 10€ drauf steht, wirds der Zoll nicht glauben.

    Hat er aber. Sonst hätte ich's ja nicht bekommen...

    Dann hattest du Glück. :) Das hängt (wie so vieles) sehr stark von den jeweiligen Beamten bzw. der Region.

    Bei unserem Zollamt geht GAR nichts durch.. NULL. Die wissen auch ganz genau, was Kickstarter ist und welchen Wert die Spiele üblicherweise haben können und da in der Vergangenheit ein paar Jahre lang im Wochentakt bei denen relativ kleine und leichte Pakete angekommen sind, die außen von 30$, innen aber eher von 3000$ gesprochen haben, sind die da rigoros geworden.

  • Produkt ist nicht klar definiert und somit schwer zu erklagen. Beim Kaufvertrag musst definiert sein, was du kaufen willst. Eine Idee eines Spieles kannst man nicht erklagen. Das macht die Sache rechtlich sehr sehr schwer. Wenn die Ware produziert ist, kann man klagen, da das Spiel existiert. Auch ist eine zeitliche Eingrenzung schwer zu verklagen. z.B. wenn der Hersteller nach 3 Jahren die Ware immer noch nicht geliefert hat, da beim Kaufvertrag die Zeit nicht angegeben ist.

    Ist das Produkt wirklich nicht klar definiert? In der Regel sieht man den kompletten Inhalt des Spiels während der Kampagne und oft auch eine Anleitung. Eine Reine Idee bietet doch keiner mehr an. Ein voraussichtlicher Liefertermin wird ebenfalls genannt. Für mich sieht das auch sehr nach Vorbestellung aus. Es gibt doch häufig genug nach PM-Ende noch die Möglichkeit die Spiele bei einem Verlag vorzubestellen z.B. Machina Arcana oder Frostpunk. Ist das dann auch nur Crowdfounding 🤔

    Du hast recht es sind immer mehr Informationen existent. Der Kaufvertrag braucht solche informationen ja auch nicht.

    Es geht doch gar nicht darum ob es ein Kaufvertrag ist.


    Man will wissen ob man rechtlich etwas einklagen kann. Die Erfüllung der Ware, für die man bezahlt hat. Und dafür muss der Richter wissen was ist die Ware. Und das so klar und genau wie es geht. Es gibt viele Dinge, die sind Alltagsgegenstände. Autos muss man nciht 100% definieren. Aber ein Brettspiel das du haben willst schon.

    Crowdfunding (22): AT:O (2. Wave), HEL, Return to PA, USS Freedom, Darkest Dungeon, Primal, Green Hell, CoD: Apocalypse, Legend Academy, Ancient Blood, Agemonia, Bad Karmas, Nanolith, Tidal Blades 2

    Einmal editiert, zuletzt von Scaar ()

  • Insbesondere haben irgendwelche Gesetze zur Verzollung von Waren absolut nichts damit zu tun, wie Crowdfunding mit Hinblick auf die Rechte und Pflichten von unterstützender und unterstützter Partei rechtlich geregelt ist.


    Ich kann dir da auch keine konkreten Rechtsverweise geben. Aber letztlich unterschreibst du ja mit dem Backen keinen gewöhnlichen Kaufvertrag, mit dem du bei Nichterhalt der Ware diese einklagen kannst.


    Auch von der Denkhaltung her: Du unterstützt beim Crowdfunding ein Unternehmen mit einer Investition im Entwicklungsprozess. Dass du dafür etwas bekommst und wenn ja, wie genau das dann aussieht, ist nicht abgesichert. Nur weil in 99% der Fälle dann gleiche Resultate herauskommen wie bei einer Vorbestellung, heißt das noch lange nicht, dass die Verfahren deswegen identisch sind. Hier gelten im Zweifelsfall dann schon die AGBs der Unterstützungsplattform, sofern diese nicht gegen höherwertige Rechtsnormen verstoßen.

  • Produkt ist nicht klar definiert und somit schwer zu erklagen. Beim Kaufvertrag musst definiert sein, was du kaufen willst. Eine Idee eines Spieles kannst man nicht erklagen. Das macht die Sache rechtlich sehr sehr schwer. Wenn die Ware produziert ist, kann man klagen, da das Spiel existiert. Auch ist eine zeitliche Eingrenzung schwer zu verklagen. z.B. wenn der Hersteller nach 3 Jahren die Ware immer noch nicht geliefert hat, da beim Kaufvertrag die Zeit nicht angegeben ist.

    Ist das Produkt wirklich nicht klar definiert? In der Regel sieht man den kompletten Inhalt des Spiels während der Kampagne und oft auch eine Anleitung. Eine Reine Idee bietet doch keiner mehr an. Ein voraussichtlicher Liefertermin wird ebenfalls genannt. Für mich sieht das auch sehr nach Vorbestellung aus. Es gibt doch häufig genug nach PM-Ende noch die Möglichkeit die Spiele bei einem Verlag vorzubestellen z.B. Machina Arcana oder Frostpunk. Ist das dann auch nur Crowdfounding 🤔


    Wir drehen uns ein bisschen im Kreis. Denn Dir erscheinen die AGBs wie eine Benachteiligung des „Kunden“ da Du es immer noch als Vorbestellung siehst und Dich als Kunden🤷🏻‍♂️ Es IST und bleibt aber keine Vorbestellung 🙄

    Naja er unterstellt ja, dass die AGB von Kickstarter in Deutschland gar nicht rechtens sind. Wäre ja nicht das erste mal, dass in den AGB unwirksame Klauseln enthalten sind.

    Richtig. Aber Scaar hat es korrekt gesagt bezogen auf örtliche Rechtswirksamkeit der AGB und was ich vorhin (danke Klaus_Knechtskern 🤓😆) als salvadorianische Klausel bezeichnet habe😆😆 (richtigerweise salvatorische Klausel) die unwirksamen Klauseln gestrichen werden aber nicht die wirksamen.

    (Meine Güte. Was ein scheiss Satz 🤓)


    Summa summarum:


    Deren AGB sind nicht zwingend unser bekanntes Recht, da anderweitig geltendes Recht wirksam ist..


    Ich kriege hier Wirtschaftsrechtsvibes..

    Wenn ein A ein Angebot an einen B..


    Hammerhart 🤪

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Insbesondere haben irgendwelche Gesetze zur Verzollung von Waren absolut nichts damit zu tun, wie Crowdfunding mit Hinblick auf die Rechte und Pflichten von unterstützender und unterstützter Partei rechtlich geregelt ist.


    Ich kann dir da auch keine konkreten Rechtsverweise geben. Aber letztlich unterschreibst du ja mit dem Backen keinen gewöhnlichen Kaufvertrag, mit dem du bei Nichterhalt der Ware diese einklagen kannst.


    Auch von der Denkhaltung her: Du unterstützt beim Crowdfunding ein Unternehmen mit einer Investition im Entwicklungsprozess. Dass du dafür etwas bekommst und wenn ja, wie genau das dann aussieht, ist nicht abgesichert. Nur weil in 99% der Fälle dann gleiche Resultate herauskommen wie bei einer Vorbestellung, heißt das noch lange nicht, dass die Verfahren deswegen identisch sind. Hier gelten im Zweifelsfall dann schon die AGBs der Unterstützungsplattform, sofern diese nicht gegen höherwertige Rechtsnormen verstoßen.

    Was der Mann sagt☝🏻


    Danke danom


    Don’t feed the Troll any longer

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Ich finde ja die juristische Frage, ob das ein Kaufvertrag oder nicht, für Nicht-Juristen und normale Backer erstmal spektakulär irrelevant.


    "Kickstarter ist keine Vorbestellung" ist für mich vor allem ein Mindset, ich gehe dementsprechend davon aus, dass, wenn andere Ihre Spiele bekommen, ich meins auch bekomme (und das dürfte wohl auch einklagbar sein, wenn auch nicht unbedingt trivial) und ich, wenn das Produkt ein Totalausfall wird, davon ausgehen kann, dass das Geld weg ist. Selbst falls ich einen Anspruch hätte - ich gehe davon aus, dass ich als Kunde ganz unten in der Kette der zu bedienenden Ansprüche stehe.


    Alles andere ist von überschaubarer praktischer Relevanz.

    "There are only three forms of high art: the symphony, the illustrated children's book, and the board game."

    D. Oswald Heist

  • Ich finde ja die juristische Frage, ob das ein Kaufvertrag oder nicht, für Nicht-Juristen und normale Backer erstmal spektakulär irrelevant.


    "Kickstarter ist keine Vorbestellung" ist für mich vor allem ein Mindset, ich gehe dementsprechend davon aus, dass, wenn andere Ihre Spiele bekommen, ich meins auch bekomme (und das dürfte wohl auch einklagbar sein, wenn auch nicht unbedingt trivial) und ich, wenn das Produkt ein Totalausfall wird, davon ausgehen kann, dass das Geld weg ist. Selbst falls ich einen Anspruch hätte - ich gehe davon aus, dass ich als Kunde ganz unten in der Kette der zu bedienenden Ansprüche stehe.


    Alles andere ist von überschaubarer praktischer Relevanz.

    Die Herausforderung dabei ist, dass das mit dem Kaufvertrag Grundlage für Rechtsgeschäfte ist.


    Gehst Du zum Bäcker (hihi) und zeigst auf ein Brötchen, dann.. Das würde zu weit führen 🤪


    Spaß beiseite.


    Das mit der Einklagbarkeit der ausgebliebenen Teillieferung wäre mal interessant zu ergründen. Wäre hier aber wohl tatsächlich nicht einklagbar.

    Einige haben halt was bekommen.. So what.

    Klingt hart, wäre aber wohl so. Aber das weiß ich tatsächlich wirklich nicht.


    Any Lawmen in here tonight?🤓

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Ich habe jetzt nicht alles gelesen und bin auch kein Jurist, aber Zoll, Zivilrecht und Steuern sind doch unterschiedliche Rechtssphären, oder nicht? Das wird ggf. unabhängig voneinander betrachtet?

    ich warte auf (fett kommt bald): Astro Knights, Hoplomachus Victorum, Legends of Void, Holotype, Mercurial, Warp's Edge (via Wreckland Run KS), Colour MY Critters, TMB Unbreakable, Bullet Star/Heart/Orange (via crowdfinder.be und spiele-offensive.de), Dice Throne Adventures + Santa vs Krampus + Staffel 2 auf deutsch, Explorers of the Woodlands, Junk Drawer

  • Wieviele crowdfunding Projekte liefern nicht? Bei Brettspielen zumindest dürfte die quote sehr gering sein, insofern ist es, praktisch gesehen, eine Vorbestellung.

    "Ich wollte mal fragen, warum Hunde nur 10 Zentimeter groß werden. Weiß das jemand?"


    "Werden sie nicht, gibt ja auch große Hunde."


    "Also zumindest Mopse, Dackel, Terrier und viele andere werden nur 10 Zentimeter hoch, also werden Hunde praktisch nur 10 Zentimeter hoch. Warum ist das so?"


    Auf der Basis wirst du das Thema leider nicht geklärt kriegen. 🤷🏻‍♂️

    Einmal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Auf der Basis wirst du das Thema leider nicht geklärt kriegen. 🤷🏻‍♂️

    Möchte er doch auch gar nicht, steht ja schon im Eröffnungspost.

    Kickstarter AGB interessieren nicht, nur Gesetze -> Da es keine Gesetze gibt, ist es reine Auslegungssache -> die beste Grundlage dafür sind die AGBs der Plattformen -> aber die interessieren ja nicht -> so geht's immer weiter im Kreis ^^

  • Auf der Basis wirst du das Thema leider nicht geklärt kriegen. 🤷🏻‍♂️

    Möchte er doch auch gar nicht, steht ja schon im Eröffnungspost.

    Kickstarter AGB interessieren nicht, nur Gesetze -> Da es keine Gesetze gibt, ist es reine Auslegungssache -> die beste Grundlage dafür sind die AGBs der Plattformen -> aber die interessieren ja nicht -> so geht's immer weiter im Kreis ^^

    Das diese Kritik immer wieder kommt finde ich überraschend.

    Gab ein computer Spiel, bei dem in der EULA stand, dass man mit akzeptieren eben dieser seine Seele der Firma überschreibt. Meines Wissen, ist das aber nicht rechtlich bindend.


    Solange es kein Urteil oder kein entsprechendes Gesetz gibt, sind die kickstarter AGB gelebtes Recht, das ist klar. Dh aber nicht, dass sie, dass das formaljuristisch ok ist.

    Ich wollte lediglich wissen, was die derzeitige Lehrmeinung zu dieser Situation ist. Insofern ist es tatsächlich wumpe was kickstarter dazu sagt.

  • Auf der Basis wirst du das Thema leider nicht geklärt kriegen. 🤷🏻‍♂️

    Möchte er doch auch gar nicht, steht ja schon im Eröffnungspost.

    Kickstarter AGB interessieren nicht, nur Gesetze -> Da es keine Gesetze gibt, ist es reine Auslegungssache -> die beste Grundlage dafür sind die AGBs der Plattformen -> aber die interessieren ja nicht -> so geht's immer weiter im Kreis ^^

    Ich weiß.

    Ich wollte nur nochmal rausstellen, wie nutzlos es ist, eine "Diskussion" mit einer fehlerhaften Behauptung zu starten und allen Argumenten damit zu begegnen, auf der Richtigkeit der fehlerhaften Behauptung zu beharren.

    Manchmal muss man den Leuten das sagen, weil es ihnen vielleicht gar nicht klar ist ... 🤷🏻‍♂️

  • Der Wert eines Kickstarter-Brettspiels wird vom Zoll nicht geschätzt sondern vom Versender deklariert. Zumindest war das bei mir bisher immer so. CMON hat dabei meistens nur die Produktions- und Logistik-Kosten deklariert (z. B. bei Bloodborne standen auf den beiliegenden Papieren Angaben mit Größenordnung <10$ pro Erweiterung). Bei anderen Kickstartern war oft der Preis aus dem Pledge-Manager angegeben.

    Wenn ich mich nicht irre, wurde sich doch so damals um das Zahlen von VAT gedrückt, indem einfach überall <21€ angegeben wurde oder?

  • Ich wollte lediglich wissen, was die derzeitige Lehrmeinung zu dieser Situation ist.

    Easy: Dass Crowdfunding keine Vorbestellungen sind.

    Quelle?

    Der Wert eines Kickstarter-Brettspiels wird vom Zoll nicht geschätzt sondern vom Versender deklariert. Zumindest war das bei mir bisher immer so. CMON hat dabei meistens nur die Produktions- und Logistik-Kosten deklariert (z. B. bei Bloodborne standen auf den beiliegenden Papieren Angaben mit Größenordnung <10$ pro Erweiterung). Bei anderen Kickstartern war oft der Preis aus dem Pledge-Manager angegeben.

    Wenn ich mich nicht irre, wurde sich doch so damals um das Zahlen von VAT gedrückt, indem einfach überall <21€ angegeben wurde oder?

    Content: air filter, metal rod, electronical part,... Sind erzählungsweise die dazugehörigen Deklarationen von alibaba ungeachtet des Inhaltes...

  • Easy: Dass Crowdfunding keine Vorbestellungen sind.

    Quelle?

    Wenn ich mich nicht irre, wurde sich doch so damals um das Zahlen von VAT gedrückt, indem einfach überall <21€ angegeben wurde oder?

    Content: air filter, metal rod, electronical part,... Sind erzählungsweise die dazugehörigen Deklarationen von alibaba ungeachtet des Inhaltes...

    Dich interessiert die Quelle doch gar nicht..

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Wieviele crowdfunding Projekte liefern nicht?

    Jeder, der schon mehrere Jahre in nennenswertem Umfang Crowdfunding-Spiele unterstützt, dürfte schon einige Projekte erlebt haben, die gar nicht, nur teilweise oder nur gegen Nachzahlungen geliefert haben -- und wenn's ganz dumm läuft, dann auch Fälle von "nachgezahlt und trotzdem nichts geliefert". Alles Probleme, die es beim Retail-Kauf so nicht gibt.

    Zum Threadthema: Das "Crowdfunding ist (k)eine Vorbestellung" ist beides teilweise richtig. Also mit "eine" genauso wie mit "keine".

    Wenn es gut geht, kommt Crowdfunding in vielen praktischen Dingen (wie etwa beim Zoll) einer Vorbestellung gleich. Wenn es aber nicht gut geht, genießt der Backer dann nicht mehr die Vorzüge einer "richtigen" Bestellung. Außer in Foren darüber zu jammern, kann man dann praktisch nichts mehr machen, weil irgendwelche womöglich existierenden juristischen Ansprüche, sofern überhaupt vorhanden, in der Regel effektiv nicht durchsetzbar sind.

    Und irgendwelche deutschen Rechtsnormen interessieren abseits von irgendwelchen #typischUnknowns Diskussionen keinen, wenn man über eine amerikanische Vermittlungsplattform einem hoffnungsvollen Verlag aus Sonstwo-In-Der-Welt Geld hat zukommen lassen, für was auch immer an versprochenen Gegenleistungen. Der vernünftige Backer sollte ein mögliches Ausfallrisiko immer einpreisen und im Zweifelsfalle auf die Retail-Veröffentlichung warten. Alle wirklich guten Spiele werden nicht nur einmal verkauft; damit wollen die Rechteinhaber auch später noch Geld verdienen.

  • Quelle?

    Content: air filter, metal rod, electronical part,... Sind erzählungsweise die dazugehörigen Deklarationen von alibaba ungeachtet des Inhaltes...

    Dich interessiert die Quelle doch gar nicht..

    Zum letzten Mal: kickstarter selbst kann nicht die Instanz sein, die entscheidet ob das was auf Ihrer Plattform passiert kein Vorbestellen ist.

    Uber hat auch gemeint, kein Taxi Unternehmen zu sein, war aber egal und wurde trotzdem als solches von (zumindest) Österreich eingestuft.

  • Zum letzten Mal: kickstarter selbst kann nicht die Instanz sein, die entscheidet ob das was auf Ihrer Plattform passiert kein Vorbestellen ist.

    Und deutsches Recht kann einem amerikanischen Unternehmen auch nichts vorschreiben, das von Amerika aus operiert.

    Du wirst also in deutschem (oder österreichischem) Recht auch keine Antwort auf deine Frage finden.

    Ich habe dieses Artikel hier gefunden

    Research Guides: Fintech: Financial Technology Research Guide: Crowdfunding & Regulations
    Financial technology otherwise known as fintech or FinTech, is the technology and innovation that aims to compete with the traditional delivery of financial…
    guides.loc.gov

    Ich hatte keine Lust da tiefer einzusteigen, aber mir scheint das ein komplexes Problem zu sein, dass du nur mit einem amerikanischen Rechtsanwalt mit. Spezialisierung auf dortiges Vertragsrecht sinnvoll diskutieren kannst. Ich zumindest kenne keine Möglichkeit sinnvoll in amerikanischen Gesetzen zu suchen, anders als in deutschen.

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Zum letzten Mal: kickstarter selbst kann nicht die Instanz sein, die entscheidet ob das was auf Ihrer Plattform passiert kein Vorbestellen ist.

    Und deutsches Recht kann einem amerikanischen Unternehmen auch nichts vorschreiben, das von Amerika aus operiert.

    Natürlich geht das, wenn das Unternehmen Services in der EU anbieten will, bestes Beispiel ist die DSGVO.

  • Es geht ihm ja nicht um Crowdfunding sondern um Brettspiele auf Kickstarter.

    OK, aber dann verstehe ich den Titel des Thread anscheinend komplett falsch :D


    Per se erfüllt eine Projektseite auf Kickstarter kein Merkmal für eine Vorbestellung, das beginnt schon mal damit, dass der Projektgründer gar kein Händler ist. Einen festen Liefertermin gibt es nicht, alle Termine sind "vorraussichtlich" und damit nicht im Sinne einer Vorbestellung und dem damit verbunden Recht vereinbar. Generell unterscheidet das Recht laut Artikel zwischen "vorübergehend nicht lieferbar" und "dauerhaft nicht lieferbar". Ein Projekt auf Kickstarter erfüllt keins der beiden weil es den Artikel noch gar nicht gibt. Und zu guter Letzt, auf Kickstarter selbst kannst du immer nur "Das Projekt unterstützen" niemals steht das etwas von Vorbestellung oder Vorbestellen. Im Pledgemanager könnte das dann anders sein aber das war per se nicht die Frage.


    Crowdfunding ist KEINE Vorbestellung, die Bestellung im Pledgemanager dann schon eher :)

  • Und deutsches Recht kann einem amerikanischen Unternehmen auch nichts vorschreiben, das von Amerika aus operiert.

    Natürlich geht das, wenn das Unternehmen Services in der EU anbieten will, bestes Beispiel ist die DSGVO.

    Die ist übrigens EU-Recht, kein deutsches Recht, und keine US-Webseite hält sich dran, weil sie dort nicht gilt. 😊

  • Uber hat auch gemeint, kein Taxi Unternehmen zu sein, war aber egal und wurde trotzdem als solches von (zumindest) Österreich eingestuft.

    Wobei da ein sehr großer Unterschied ist. Es gibt eine UBER Österreich GmbH die lokal operiert und damit unter österreichisches Gesetz fällt. Hier redest du einem juristischen Person die nur in den USA existiert und von andern Unternehmen (oder Einzelpersonen!!) aus ganz anderen Ländern der Welt genutzt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Krywulf ()

  • Ne der Pledge Manager ist eine Erweiterung des Kaufvertrages, den man bei Kickstarter mit dem Pledge geschlossen hat.

    Wenn kein Pledge Manager genutzt wird ist dann plötzlich alles rechtsfrei? Es wird trotzdem ein Kaufvertrag geschlossen.

    Eine Vorbestellung wovon ihr immer redet ist auch nur ein Kaufvertrag. Wieso bringt ihr echt alles so durcheinander. Ein Pledge Manager...ist nur ein Tool um dein Pledge zu verwalten und erweitern, d.h. dein Kaufvertrag wird angepasst.

    Bezahlt hast du es bei Kickstarter schon ergo ist ein Vertrag geschlossen worden.


    Achja wegen Kickstarter...rechtlich ist die Platform ein Treuhändler, d.h. er ist Mittelsmann um Unternehmen mit Geldgebern zu verbinden. Er haftet nicht für die Erfüllung.

    Haften tun die Unternehmen selber.

    Klartext: hast du ein Problem mit Mythic dann schreibe Mythic an und nicht Kickstarter.

    Crowdfunding (22): AT:O (2. Wave), HEL, Return to PA, USS Freedom, Darkest Dungeon, Primal, Green Hell, CoD: Apocalypse, Legend Academy, Ancient Blood, Agemonia, Bad Karmas, Nanolith, Tidal Blades 2

  • Dich interessiert die Quelle doch gar nicht..

    Zum letzten Mal: kickstarter selbst kann nicht die Instanz sein, die entscheidet ob das was auf Ihrer Plattform passiert kein Vorbestellen ist.

    Uber hat auch gemeint, kein Taxi Unternehmen zu sein, war aber egal und wurde trotzdem als solches von (zumindest) Österreich eingestuft.

    Zum letzten Mal: Doch! Wenn Karstadt Dir nichts verkaufen möchte und Dir aufgrund deiner Eigenheit erst mal 4 Stunden nur die Regale anzusehen, Hausverbot erteilt, dann tut Karstadt das. (Thomas I. tut das in Hamburg beispielsweise tatsächlich. Wenn Du dort länger als 20 Minuten keine Kaufabsicht äußerst, wirst Du nach draußen gebeten..) Sie sind die Instanz, die das entscheiden kann. Sie haben das Hausrecht und machen damit die Regeln. INNERHALB deutschen Rechts. Ob sie sich damit einen Gefallen tun, steht auf einem anderen Blatt.


    Und wenn Kickstarter entscheidet keine Vorbestellerplattform zu sein, dann tun sie das. Was im Pledgemanager passiert, ist KS Wurst.


    Du hörst einfach nicht auf Deine Auslegung von Recht bzw. Deine Auffassung was sein sollte oder könnte als Null-Argument zu nutzen oder?

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Nicht ganz korrekt.

    Dein Pledge per se ist kein Kaufvertrag. Es ist immer noch ein Dankeschön für das Investment.


    Dein Kaufvertrag bezieht sich im PM auf die Lieferkosten und eventuell alles, was Di dem Pledge hinzufügst. Und nur der Erhalt desselben steht Dir zu.

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

    Einmal editiert, zuletzt von FalcoBaa ()

  • Nein. Mit dem Finanzierungsziel und Ende der Finanzierungszeit wird ein Kaufvertrag geschlossen.

    Crowdfunding (22): AT:O (2. Wave), HEL, Return to PA, USS Freedom, Darkest Dungeon, Primal, Green Hell, CoD: Apocalypse, Legend Academy, Ancient Blood, Agemonia, Bad Karmas, Nanolith, Tidal Blades 2

  • Nicht ganz korrekt.

    Dein Pledge per se ist kein Kaufvertrag. Es ist immer noch ein Dankeschön für das Investment.


    Dein Kaufvertrag bezieht sich im PM auf die Lieferkosten und eventuell alles, was Di dem Pledge hinzufügst.

    Nein. Mit dem Finanzierungsziel und Ende der Finanzierungszeit wird ein Kaufvertrag geschlossen.

    Einer Unserer Wirtschaftsjuristen der Bank (auch ein verzweifelter KS Fan😆) ist da differenzierter Meinung. Denn dann wäre nämlich der Kickstarterhinweis obsolet und wie hätten doch eine Vorbestellerplattform.

    Es ist ein Vertrag für ein Investment, dass Du dem Funder zusagst. Deine Bringeschuld ist das Zahlen des zugesagten (the pledged (versprochenen))Beitrags.


    Eine Bringeschuld des Funders existiert nicht. Nur für hinzugefügte Teile. Er kann sogar sämtliche Strechgoals restlos streichen. Er MUSS das Geld tatsächlich für das Erfüllen des Projektes nutzen (das kontrolliert aber natürlich niemand🤪) Hier wäre tatsächlich Kickstarter gefragt das zu kontrollieren. Der einzige Punkt den KS erfüllen müsste. Denn alles darüberhinaus wäre Zweckentfremdet.

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Wenn Karstadt mir auf Grund meiner Hautfarbe nichts verkaufen will, dann wird es damit nicht durchkommen.

    Wenn Karstadt mir Alkohol verkaufen will, obwohl ich 14 bin, dann wird es damit auch nicht durchkommen.

    Manche Sachen sind vom Hausrecht gedeckt, andere Sachen nicht.

    Meine Frage ist, ob es rechtlich in Ordnung ist, reward-based crowdfunding a priori als Nicht-Vorbestellung zu deklarieren.


    Meine Auffassung: solange niemand zu Gericht geht, kann das Unternehmen machen was es will; sollte es aber zu Gericht gehen, ist es ziemlich egal was in den AGB oder sonst wo steht, da das Gericht entscheidet wie das Geschäftsgebahren zu verstehen ist.

    Warum diese Denklinie von dir nicht nachvollzogen werden kann, erschließt sich mir nicht.

  • Crowdfunding, Kickstarter und Co - Rechtsbelehrung Folge 16 (Jura-Podcast) - Rechtsbelehrung
    Ob $50 Tsd für einen Kartoffelsalat oder $50 Mio für ein Computerspiel - Crowdfunding revolutioniert die traditionelle Projektfinanzierung, stärkt das…
    rechtsbelehrung.com


    "

    Beim Crowdfunding werden Projekte durch Nutzer, statt durch klassische Kapitalgeber wie Banken, Business Angels oder Venture-Kapitalgeber, finanziert. Plattformen wie Kickstarter, Indiegogo, Startnext, Seedmatch oder Patreon bieten die Möglichkeit eigene Projekte vorzustellen und Nutzer um finanzielle Unterstützung zu bieten (Übersicht der Crowdfunding-Plattformen).

    Dabei gibt es unterschiedliche Rewards, also Belohnungen für die Unterstützer. Sie erhalten entweder die geförderten Produkte, Goodies wie z.B. Erwähnungen in einem Computerspiel, T-Shirts, Zugang zu Bonusmaterial, einen Kartoffelsalat, Zinsen oder einfach das gute Gefühl für ein unterstützenswertes Projekt gespendet zu haben.

    Wir beleuchten die rechtlichen Hintergründe und erklären was passiert wenn ein versprochener Reward nicht ankommt. "


    00:32:00 – Sind Rewards Schenkungen oder Kaufverträge? darüber wird 15 min geredet...

    Einmal editiert, zuletzt von sking ()

  • Die Frage wie doch vor allem bei europäischen Anbieter auf Kickstarter oder einer anderen Crowdfunding Plattform interessant oder bei der Spieleschmiede, ob es sich wirklich um eine Unterstützung einer Idee oder um ein Kaufvertrag eines Produkts handelt.


    Dann kommen nämlich so Sachen, bis wann ich denn die Unterstützung/Bestellung stornieren kann oder gar nicht die Möglichkeit dazu habe.

    Die Spieleschmiede schreibt in ihren AGBs ja zum Beispiel, dass man ein 14 tätiges Widerrufsrecht ab Zeitpunkt der Unterstützung, nicht dem Ende des Projekts, hat. Man könnte aber zum Beispiel bei der Spieleschmiede es auch so sehen, dass es sich eigentlich um Vorbestellungen handelt.

  • Natürlich geht das, wenn das Unternehmen Services in der EU anbieten will

    Kickstarter bietet seine Dienste nicht in der EU und nicht in D oder Ö an. Du nimmst aus der EU einen Dienst in den USA an und unterliegt somit amerikanischem Recht 🤦.

    Ah, deswegen sind die ganzen tech Firmen wie Google oder Facebook in der EU auch nicht steuerpflichtig, richtig?