Sammelbestellung: Verbotene Welten - Galaxy in Flames (Fan-Erweiterung)

  • Es ist ja auch geil, dass solche Infos nicht mit den eigentlichen Bestellern geteilt werden. Ich mein, niemand gibt etwas auf diese optimistische Terminierung, aber trotzdem ...

  • Mit dem Kommentar will er ja auch nicht seine aktuellen Besteller informieren, sondern nur von dem katastrophalen Verlauf dieses Projektes ablenken, um potentielle Besteller für sein nächstes Projekt zu gewinnen.

  • Ich habe jetzt heute den Mahnbescheid final beantragt. Melde mich, wenn es neue Infos gibt.

    Wenn das dazu führt, dass du in den nächsten 3 Wochen deine Minis bekommst, dann muss sich Daniel vermutlich auf einige Probleme mehr einstellen...:D

    Die große Stärke der Narren ist es, dass sie keine Angst haben, Dummheiten zu sagen.

  • Ich gabe leider noch GAR NICHTS bekommen... Werden Karten, noch Minis. Ich hab ihn vor einem Monat angeschrieben, aber keine Reaktion :( Ich weiß nicht weiter, weil ich mich auf die Erweiterung so gefreut habe und das ein Batzen Geld für mich war...

  • Bei mir hat er sich jetzt übrigens auch nicht mehr gemeldet. Aber ich finde, wir sollten ihm auch ruhig etwas Zeit geben. Er hat ja sicher inzwischen wieder 3-4 neue Projekte am Laufen, die interessanter für ihn sind und vorher abgeschlossen werden müssen. ;)

  • Die deutsche Justiz ist in Onlineangelegenheiten ein schlechter Scherz. Mal abgesehen von anderen Dingen ist das Verfahren gegen Daniel eingestellt worden, da ich meine Ware ja bekommen habe. Dass ein großer Teil kaputt ist und ich eigentlich mein Geld wiederhaben wollte, spielt da scheinbar keine Rolle. Spoiler: Die Nachlieferung ist natürlich noch nicht da (obwohl versprochen) und ich vermute mal, dass sie niemals kommen wird.


    "Die Fertigstellung der Miniaturen habe wegen vorrangig zu erledigender privater Angelegenheiten mehr Zeit als geplant in Anspruch genommen. Wie viele andere Besteller habe der Zeuge **** die Ware auch erhalten. Diese Einlassung ist nicht zu widerlegen."


    Und ob diese Einlassung zu widerlegen ist! Es wird einem aber nicht mal die Chance dazu gegeben. :lachwein: Ich möchte kotzen. Aber was soll man sagen? Es ist halt Berlin...


    Wahrscheinlich muss man tatsächlich einfach in Persona bei ihm aufschlagen und ihn zur Herausgabe der Miniaturen "überreden".

    2 Mal editiert, zuletzt von Cylonidas ()

  • Ich finde es verständlich, dass die deutsche Justiz sich nicht um jeden "Kleinscheiss" (jetzt mal übertrieben gesagt) kümmern muss, es geht hier schließlich um knapp 80 EUR. War das eine Privatklage oder worauf bezieht sich die Antwort? Aus Sicht der Justiz hast du die Miniaturen und musst ihm jetzt Fristen zur Nachbesserung senden ... klingt doof und nervig, ist aber wahrscheinlich richtig so.

  • Cylonidas

    Achtung, Du verwechselst da gerade was... es ist nicht Aufgabe der Strafjustiz, dafür zu sorgen, dass Du an bestellte Ware kommst oder Ersatz für kaputte Ware erhältst, das ist eine zivilrechtliche Frage. Und das hat auch nichts mit "Onlineangelegenheiten" zu tun. Die StA müsste ihm erstmal beweisen, dass er von vorneherein geplant hatte, Besteller mit minderwertiger Ware zu prellen. Nicht jedes miese Geschäftsgebahren ist auch eindeutig als strafrechtlich relevanter Betrug einzuordnen, geschweige denn als solcher beweisbar. Das Strafrecht ist das "schärfste Schwert" des Staats gegen seine Bürger und soll eigentlich ultima ratio sein, nicht Wundermittel zur Lösung sämtlicher Konflikte.

    Wenn Du Dein Zeug und/oder Geld möchtest, musst Du Dich schon zivilrechtlich mit ihm auseinandersetzen, sprich Mahnverfahren etc.

    Einmal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Gut, habe schon vor ca. einem Jahr gesagt, dass eine Anzeige nichts bringen wird, weil der Vorsatz niemals nachzuweisen sein wird, aber natürlich trotzdem enttäuschend, da man sich mittlerweile ja an jede, auch noch so kleine, Hoffnung klammert :(

    Die große Stärke der Narren ist es, dass sie keine Angst haben, Dummheiten zu sagen.

  • Die deutsche Justiz ist in Onlineangelegenheiten ein schlechter Scherz. […]


    Wahrscheinlich muss man tatsächlich einfach in Persona bei ihm aufschlagen und ihn zur Herausgabe der Miniaturen "überreden".

    Für jemanden, der sich über ne lasche Justiz beschwert, verlässt Du Dich bei offenen Drohungen/Anstiftung zur Gewalt überraschend stark auf diese.

  • Cylonidas

    Achtung, Du verwechselst da gerade was... es ist nicht Aufgabe der Strafjustiz, dafür zu sorgen, dass Du an bestellte Ware kommst oder Ersatz für kaputte Ware erhältst, das ist eine zivilrechtliche Frage. Und das hat auch nichts mit "Onlineangelegenheiten" zu tun. Die StA müsste ihm erstmal beweisen, dass er von vorneherein geplant hatte, Besteller mit minderwertiger Ware zu prellen. Nicht jedes miese Geschäftsgebahren ist auch eindeutig als strafrechtlich relevanter Betrug einzuordnen, geschweige denn als solcher beweisbar. Das Strafrecht ist das "schärfste Schwert" des Staats gegen seine Bürger und soll eigentlich ultima ratio sein, nicht Wundermittel zur Lösung sämtlicher Konflikte.

    Wenn Du Dein Zeug und/oder Geld möchtest, musst Du Dich schon zivilrechtlich mit ihm auseinandersetzen, sprich Mahnverfahren etc.

    Verstehe. Es irritiert mich einfach nur, dass man mit sowas durchkommt und dem kein Riegel vorgeschoben wird. Es steckt ja definitiv Methode dahinter. Warum wird es Geschädigten so sehr verkompliziert, zu ihrem Recht zu kommen? Allein diese eine Aktion von Daniel hat dafür gesorgt, dass ich nie mehr auf so ein Angebot eingehen werde. Was schade ist, denn ein Großteil der Menschen, die sowas anbieten, liefert ja gute Arbeit.

  • Die deutsche Justiz ist in Onlineangelegenheiten ein schlechter Scherz. […]


    Wahrscheinlich muss man tatsächlich einfach in Persona bei ihm aufschlagen und ihn zur Herausgabe der Miniaturen "überreden".

    Für jemanden, der sich über ne lasche Justiz beschwert, verlässt Du Dich bei offenen Drohungen/Anstiftung zur Gewalt überraschend stark auf diese.

    Von welchen offenen Drohungen/Anstiftung zur Gewalt redest du? Meinst du das "überreden"? Das war weder eine Drohung noch eine Anstiftung zur Gewalt. Und was hat die Justiz dann damit zu tun?

  • Er hat doch gar nichts von Gewalt geschrieben? An der Tür klopfen und nach seinem Eigentum fragen halte ich für durchaus legitim^^

    Ich bin dieses Jahr auch in Berlin und den Besuch gönne ich mir.

    Ist natürlich noch etwas Zeit bis dahin und ich werde langsam echt sauer ,wenn ich hier auch noch Anzeige machen muss weil schon wieder seit Wochen NICHTS passiert!

    Einmal editiert, zuletzt von reflex () aus folgendem Grund: Wort ausgetauscht :D

  • wie bereits von m4xx und Hobgoblin geschrieben ist hier eine Anzeige nicht die passende Reaktion. Das zielführende Instrument ist der Mahnbescheid und im Anschluss der Vollstreckungsbescheid, oder eben bei Widerspruch, eine Zivilklage. Strafrechtliche Relevanz ist Angesichts des Schadenumfangs einfach nicht gegeben

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Verstehe. Es irritiert mich einfach nur, dass man mit sowas durchkommt und dem kein Riegel vorgeschoben wird. Es steckt ja definitiv Methode dahinter. Warum wird es Geschädigten so sehr verkompliziert, zu ihrem Recht zu kommen? Allein diese eine Aktion von Daniel hat dafür gesorgt, dass ich nie mehr auf so ein Angebot eingehen werde. Was schade ist, denn ein Großteil der Menschen, die sowas anbieten, liefert ja gute Arbeit.

    Also eigentlich ist das gar nicht so schwer mit dem "zu seinem Recht kommen", es ist nur eben ein anderes Verfahren, nämlich Mahnung und ggf. Vollstreckung, die Beweislage ist eindeutig und das Verfahren als solches nicht sonderlich schwer zu betreiben.

  • Jo bei mir wäre es fast soweit gekommen aber dann hat er mir Miniaturen zugeschickt (und danach 2 Monate und 3 Nachlieferungen gebraucht bis alles ok war), so wird er wohl auch weiter verfahren um nicht vor Gericht zu müssen und einen Präzedenzfall zu schaffen. Also wer dagegen vorgeht bekommt seine Miniaturen. Traurig aber auch das ist die Wahrheit. Der Rest wartet bis 2024 weil er hat ja keinen Druck zu liefern. Auch das ist traurig aber wahr.

    Und noch ne traurige Wahrheit: Ihr müsst für ein Mahnverfahren auch wieder Geld vorlegen, dass ihr wohl nicht zurück bekommt, es sei denn ihr zieht es durch. Man kann ihn im Grunde nur abstrafen, indem man nie wieder was bei ihm bestellt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Spike ()

  • Man kann ihn im Grunde nur abstrafen, indem man nie wieder was bei ihm bestellt.

    Und andere potentielle Opfer die auf seine Masche drohen reinzufallen davor warnen mit ihm Geschäfte zu machen. In Zeiten von rec.games.marketplace o.ä. gab es einen "Bad trader alert". Diesen Status hat sich der Spezi redlich verdient.

    The dice decide my fate. And that's a shame.

  • Und noch ne traurige Wahrheit: Ihr müsst für ein Mahnverfahren auch wieder Geld vorlegen, dass ihr wohl nicht zurück bekommt, es sei denn ihr zieht es durch.

    Nein, das stimmt so nicht. Die Kosten für das Mahnverfahren hat der Schuldner zu tragen, es sei denn es kommt zum Gerichtsverfahren und der Gläubiger unterliegt (weil zB der im Mahnverfahren berühmte Anspruch nicht bestand):

    Dem Antragsteller/ der Antragstellerin wird mit der Nachricht über den Erlass des Mahnbescheides, eine Rechnung über die Gerichtskosten zugeschickt. Die Kosten muss der Antragsteller/ die Antragstellerin zunächst selbst bezahlen. Dieser Kostenbetrag wird aber automatisch zusätzlich zu denen vom Antragsteller/der Antragstellerin im Antrag genannten Forderungen in den Mahnbescheid aufgenommen. Der Antragsgegner/ die Antragsgegnerin weiß daher, dass die Antragstellerpartei auch die verauslagten Gerichtskosten erstattet verlangt. Die Mahnverfahrensgebühr deckt das gesamte Verfahren bis zum Erlass des Vollstreckungsbescheides ab.

    Wenn Sie einen Mahnbescheid beantragen wollen, aber die Kosten nicht bezahlen können, können Sie eventuell Prozesskostenhilfe beantragen.

    Für den Fall, dass nach einem Widerspruch oder Einspruch ein streitiges Verfahren vor dem Richter durchzuführen ist, können weitere Gerichtskosten entstehen, die in der Regel letztlich von der unterlegenen Partei zu tragen sind.

    Auf der Gebühr sitzen bliebe man sonst nur, wenn der Schuldner komplett ausfällt -- dann hast Du aber immerhin 30 Jahre lang den Titel, kannst also theoretisch noch vollstrecken, wenn er irgendwann wieder zu Geld kommen sollte.

    Einmal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Nein, das stimmt so nicht. Die Kosten für das Mahnverfahren hat der Schuldner zu tragen, es sei denn es kommt zum Gerichtsverfahren und der Gläubiger unterliegt (weil zB der im Mahnverfahren berühmte Anspruch nicht bestand):

    Nun, er kann Widerspruch einlegen. Damit er die Kosten tragen muss, musst du vor Gericht ziehen und deinen Anspruch durchsetzen.

  • Nun, er kann Widerspruch einlegen. Damit er die Kosten tragen muss, musst du vor Gericht ziehen und deinen Anspruch durchsetzen.

    Das ist klar, aber dann drohte ihm ja eine streitige Verhandlung bei Gericht, die dürfte anders ausgehen als das Ermittlungsverfahren. Ich bezweifle, dass er sich darauf einlassen möchte, insbesondere wenn er unterliegt und sich das rumspricht. Insofern stehen m.E. die Chancen auch ganz gut, die Kosten für das Mahnverfahren erstattet zu bekommen...

    Einmal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Der Rest wartet bis 2024 weil er hat ja keinen Druck zu liefern. Auch das ist traurig aber wahr.


    Wenn das wirklich wahr ist, würde ich vielleicht sogar noch darauf warten.

    Aber ich befürchte, auch 2024 ist nicht sicher... dann müssen wir eben alle Mahnverfahren starten.

  • Ginge sowas nicht auch in einem "Sammel-Mahnbescheid" mehrerer Leute, deren Miniaturen und Printmaterialien er... ja inzwischen muss man es wohl so definieren... unterschlägt?

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  • Mahnverfahren ist aber hier geeigneter, weil man u.U. ohne Klage nen vollstreckbaren Titel bekommt und wenn er widersprucht, kann man immernoch Klagen.

    Außerdem musst du erst mal ne vorprozessuale Weigerung haben, weil du sonst in die Kostenfalle nach 93 ZPO rennen könntest.

    Also, ich sehe jetzt keine Vorteile direkt zu klagen...meinst du vielleicht ein anwaltliches Forderungsschreiben? Das könnte ggf. psychologisch mehr Druck machen, wobei es nicht mehr bringt :D Das Mahnverfahren hat ja schon Erfolge erzielt, wie schon mehrfach berichtet. Ich hab leider am 22. noch mündliches Examen und bis dahin keine Zeit. Danach leiere ich das auch mal an. Ggf. wird das auch noch mein erstes Forderungsschreiben unter eigenem anwaltlichen Briefkopf...kost dann ja nix :D

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  • Joa, kannst du machen. Ist immer bisschen schwierig mit dem Zustellungsbeweis, aber ich denke mal nicht, dass er es zu einem Rechtsstreit kommen lassen wird ;)

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  • Immer ohne Rückschein! Das reicht auch und falls er nicht angenommen wird hat man nur einen Beweis, das es nicht angekommen ist - welcher Versender will sowas provozieren?

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  • Ich brauche euch nicht zu erzählen wie frustrierend diese ganze Geschichte ist, doch nimmt mich die Situation ein aufs andere Mal mit und drückt die Stimmung dann doch recht deutlich.


    Es ist auch für mich eine Sache der Unmöglichkeit Informationen von Daniel zu erhalten. Auf Telegramm könnte er mich blockiert haben, sofern er nicht seit knapp zwei Monaten die App nicht mehr nutzt, und bei WhatsApp ignoriert er mich und meine Nachfragen zumindest. Am sechsten Dezember hatte ich aus dem Nichts Mal wieder eine Nachricht erhalten, in der er von einem Abschluss des Versands in 2022 geschrieben hatte. Daraus wurde bekanntlich nichts, genau wie wir es alle insgeheim vermutet hatten. Die Auslieferung bis Ende Februar, welche er in seiner neuesten Sammelbestellung angekündigt hat, halte ich auch für fraglich. Schön wäre es, aber das wäre es auch die 15 Mal zuvor schon gewesen.


    Als Christoph mir letztens vom Errata erzählt hat, da war ich schon sehr angefasst. Natürlich finde ich es klasse, dass es die Option gibt die Errata zu beziehen, aber wie ist ein Errata damit vereinbar, dass knapp die Hälfte der Teilnehmer, was dem Teil der Drucksachen den Daniel erhalten hat entspricht, noch gar nichts erhalten hat? Jetzt bietet Christoph ein neues Set Karten an und diejenigen, die in der ursprünglichen Bestellung ihre Sachen geordert haben, dürften effektiv nochmal den vollen Preis für etwas bezahlen, von dem sie gar nicht wissen ob sie es brauchen oder noch haben wollen.


    Ich für meinen Teil werde da verzichten und kein komplett neues Set bestellen. Entweder werde ich mir die Errata, welche verfügbar gemacht werden, auf Stickerpapier drucken und aufkleben lassen oder nur die betreffenden Materialien neu bestellen, sofern das noch eine Option wird. Hier muss aber auch klar gesagt werden, dass die Erweiterung ohne die Errata weit weg von der Unspielbarkeit ist. Die Necrons habe ich erst letztes ohne Errata gespielt und dabei nicht dass Gefühl, dass sie den Buff in Late Game zwingend benötigt hätten. Dieser Buff ist neben dem Fraktionstableaus der Tau, was aber auch problemlos spielbar ist in der aktuellen Form, der Hauptinhalt.


    Wenn ich die Sammelbestellung im gesamten betrachte, dann ist es einfach sehr schade, dass man menschlich so getäuscht werden kann und sich eine gut gemeinte Sache durch einen einzelnen, sein Handeln und seine Einstellung vom Positiven ins Negative verkehrt.


    Persönlich werde ich weiterhin offen durchs Leben gehen und anderen mit einer positiven Grundeinstellung begegnen, da das schlicht mein Naturell ist und ich lieber das Positive im Menschen sehen möchte als ständig Misstrauen in mir zu tragen, aber eine derartige Aktion wie hier werde ich definitiv nicht mehr federführend übernehmen. Das hatte ich schon meiner Freundin versprechen müssen, nachdem ich noch sehr regelmäßig dazu am schreiben und dadurch oft enttäuscht bin.

    Die Twilight Kodizes waren nochmal eine Ausnahme, da ich sie selbst noch nicht hatte und in einem kompletten Angebot aus Regeln und Spielmaterial (was es bisher ja noch nicht komplett auf deutsch zu bestellen gab) eine tolle Option sah.


    An der nächsten größeren Erweiterung zu Verbotene Welten werde ich gemeinsam mit Christoph eventuell mitwirken, aber dann nur noch an der Übersetzung und nicht dem Druck selbst. Nach den Erfahrungen hier werde ich, sobald dann endlich jeder alles erhalten hat, damit abschließen können - genau wie ihr.


    Auch die ganzen Posts in der Zwischenzeit lese ich. Ich kann dazu selbst nicht viel beitragen, weswegen ichnichts antworte, aber ich verfolge es weiterhin ganz genau. In persönlichen Chats habe ich in der Zwischenzeit schon mit vielen geschrieben. Falls da jemand nochmals Informationen braucht, auch in dem Fall, dass es vor Gericht gehen sollte, werde ich meine Informationen und Absprachen mit Daniel aus den Chats und Mails teilen, sofern diese von Nutzen sind.


    Es tut mir wirklich sehr leid und ich wünschte vieles wäre anders gelaufen. Jetzt ist es dies nicht, aber ich hoffe, dass Daniel sich endlich Mal an seine Verpflichtung gegenüber all den Teilnehmern erinnert und die Sachen verschickt, auch wenn dies tatsächlich Nachtschichten bedeuten würde, von denen er ja allzu oft gesprochen hat. Wäre das, was er von sich gegeben hat, wahr gewesen, auch nur in Teilen, dann hätte jedoch mittlerweile wohl jeder die ihm zustehenden Materialien. Von daher kann man andere Personen tatsächlich nur warnen weiterhin bei ihm an Bestellungen teilzunehmen und ihm im Voraus Geld zu senden.

    Man kennt mich aus "Ein Absatz kommt selten allein" und "Hör mal wer da tippt". Die Rolle meines Lebens hatte ich wohl 1987 an der Seite von Michael Douglas in "Wall of Text".

    Einmal editiert, zuletzt von fjaellraeven () aus folgendem Grund: Kleiner Fehler