Entscheidungshilfe zu missglückter ebay Auktion

  • Folgende Geschichte: Ich habe letztens wieder etwas entrümpelt und neben einigen Brettspielen auch meinen alten mp3 Player, den ich anno 2004 von meinem ersten Sold als Gebirgsjäger (Horrido!) erworben hatte, auf ebay eingestellt. Vor allem in den ersten 8 Jahren wurde das Teil ausgiebigst benutzt und hat mir immer gute Dienste geleistet. Die letzten Jahre der Backstein aufgrund seiner Größe nur noch in einer Schublade rum. Bevor ich das Teil für einen (in meinen Augen) Mondpreis bei ebay eingestellt hatte, habe ich zur rudimentären Funktionsprüfung die Festplatte formatiert, ein paar Lieder wieder draufgespielt und kurz geguckt, ob diese auch noch korrekt abgespielt werden (das war der Fall).


    Eingestellt hatte ich den Artikel am Abend des 1. Novembers, in der Nacht vom 2. auf den 3. November wurde der Artikel zu meiner Überraschung schon gekauft. Ich hatte von Anfang an aber schon ein komisches Gefühl bei dem Deal. Der Käufer ist seit etwas über 2 Jahren angemeldet und hat bis dato lediglich 2 Bewertungen vorzuweisen. Auch den Alias geog6689-bo3xj1o fand ich eher ungewöhnlich. Egal, das Geld ging zeitnah ein und am 10. November wurde der Player beim Käufer zugestellt. Jetzt, kam gestern, fast einen Monat später, folgende Mail bei mir an (Klarnamen natürlich erstetzt):


    Zitat

    Lieber MANBEARPIG,

    bevor ich eine Bewertung abgebe, wollte ich Ihnen mitteilen, dass die Festplatte des Players erhebliche Macken hat und daher so nicht verwendbar ist. Einzig die Dockingstation ist brauchbar. Ich nehme an, dass Ihnen dies schon vor dem Verkauf bekannt war und dies nicht in der Beschreibung erwähnt haben. Ich bin mir bewusst, dass in der Artikelbeschreibung stand, dass keine Rücknahme erfolgt etc. Trotzdem finde ich es nicht fair, den erheblichen Mangel, der sich schon beim ersten Einschalten zeigte, in der Verkaufsoffer nicht anzugeben. Möchten Sie bitte dazu Stellung nehmen? Vielen Dank schon mal. Beste Grüße geog6689-bo3xj1o


    Ich bin aktuell etwas ratlos, wie ich jetzt weiter vorgehen soll. Wäre die Mail zeitnah zum Lieferdatum verschickt worden, einfach mit dem Hinweis, dass das Teil nicht funktioniert - ich hätte es sofort zurück genommen. Die Wortwahl des Käufers ist zwar höflich, aber der Betrugsvorwurf geht mir ehrlich gesagt ziemlich gegen den Strich. Ich bin ein grundehrlicher und korrekter Mensch, seit über 15 Jahren bei ebay und habe mehr als 1100 positive Transaktionsbewertungen und 0 negative.


    Wie gesagt, ich finde die ganzen Zeitfenster dieses Geschäfts etwas seltsam. Mir geht es jetzt weniger um die 115 € (100 für den Artikel, 5 für den Rückversand und 10 die ebay Gebühren), als darum in der Sache nicht beschissen (und ungerechtfertigt beschuldigt) zu werden. In den letzten 4 Wochen wäre es sicherlich (? keine Ahnung, bin kein Elektrotechniker) ein leichtes gewesen die Festplatte gegen eine bereits vorhandene, defekte auszutauschen - aber würde sich diese Arbeit überhaupt lohnen? Gibt es aktuell irgendwelche andere Betrugsmaschen, auf die diese Geschichte zutreffen würde? Oder ist es einfach blöd gelaufen und der Artikel ist tatsächlich defekt beim Käufer angekommen?


    Für andere Meinungen wäre ich dankbar.

    Half Man, half Bear, half Pig!

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    Nett formuliert ist das Eine, aber ich finde die versteckte Erpressung ("Bevor ich eine Bewertung abgebe...") in Verbindung mit der Unterstellung ("Ich nehme an, dass Ihnen das schon vor...") ziemlich dreist.

    Trotzdem würde ich höflich antworten und darauf verweisen, dass Du den Artikel vor Absendung geprüft hast, so weit es ging, beim ersten Einschalten sicherlich kein Mangel bestanden hat (wenn Du Dir da sicher bist) und man anhand Deiner Bewertungen ja sehen kannst, dass Du keinen Schrott verkaufst, vor allem nicht absichtlich.
    Auch die Verzögerung bei der Reklamation würde ich erwähnen - und dann ganz ehrlich auch dazu schreiben, dass Du zwar dafür gerade stehst, dass das Teil bei Verkauf funktioniert, aber nach mehreren Wochen Benutzung keine Gewährleistung übernehmen kannst, weil Du ja auch keinen Einblick darin haben kannst, ob das Gerät sachgemäß benutzt wurde.

    Da sich die ganze Geschichte für mich aber auch nicht "koscher" anhört, würde ich leider auch in Betracht ziehen, dass es dem Käufer lediglich darum geht, hier einen wie auch immer gearteten Vorteil aus der Sache zu ziehen...

  • Die Ausdrucksweise ist zwar gut, da habe ich auch schon ganz andere Nachrichten bekommen, aber die Kombination aus Androhung einer negativen Bewertung in Kombination mit dem Vorwurf der arglistigen Täuschung empfinde ich nun wirklich alles andere als höflich. Bei mir würde er ab diesem Punkt direkt auf Widerstand stoßen, ich reagiere da ziemlich allergisch, während ich bei anderer Formulierung kulanter wäre (unahängig von der rechtlichen Lage).

  • Die Email des Käufers ist keinesfalls freundlich. Sie beinhaltet die Drohung dich schlecht zu bewerten, falls du ihm nicht entgegen kommst. Das ist ganz schlechter Stil, zumindest in der ersten Kontaktaufnahme.


    Trotzdem kann man nie ausschließen, das auf dem Transportweg etwas beschädigt wurde.


    Mein Tipp wäre, dem Käufer höflich eine Rückabwicklung anzubieten. Sprich, er kann das Gerät zurückschicken und du erstattest ihm den Verkaufspreis. Das setzt natürlich voraus, dass du dein Gerät im original Zustand zurück erhältst. Das erspart Zeit und Nerven, auch wenn du letztlich drauf zahlst.


    Leider ist es bei ebay eine gängige Masche, Kaufpreise mit vorgetäuschten Mängel runter zu handeln. Darauf sollte man sich in keinem Falle einlassen.


    Es lohnt sich auch, sollte der Käufer unverschämt werden, ebay einzuschalten. ebay ist zwar grundsätzlich auf Seiten der Käufer, Erpressungsversuche verstoßen aber gegen die Grundsätze und werden nicht toleriert.

  • Mein Tipp wäre, dem Käufer höflich eine Rückabwicklung anzubieten. Sprich, er kann das Gerät zurückschicken und du erstattest ihm den Verkaufspreis. Das setzt natürlich voraus, dass du dein Gerät im original Zustand zurück erhältst. Das erspart Zeit und Nerven, auch wenn du letztlich drauf zahlst.

    Das hilft zwar, wenn er einfach nur nachträglich den Kaufpreis drücken wollte (worüber Du Dir sicher sein kannst, wenn er auf dieses Angebot nicht eingeht, denn bei einem wirklich unbrauchbaren Player nützt ihm ja auch eine Minderung nichts).
    Wenn es ihm aber tatsächlich nur darum ging, dass er eine defekte Festplatte in seinem Gerät gegen eine funktionierende in Deinem Gerät tauschen wollte, ist er damit am Ziel angekommen. Und bei einem 20 (?) Jahre alten MP3-Player halte ich das, je nachdem, was dafür für Liebhaberwerte aufgerufen werden, für nicht ganz abwegig.
    Da nützt es Dir dann vermutlich auch nichts mehr, wenn Du bei Wieder-Entgegennahme des Geräts dann feststellst, dass die Festplatte ausgebaut wurde.

    Frag ihn doch vielleicht einfach mal nett und höflich, wie er in Deiner Situation reagieren würde (Gerät vor Verkauf überprüft, Reklamation erst einen Monat später zusammen mit Androhungen und Unterstellungen) oder frag ihn zumindest mal, warum - wenn sich der Mangel doch beim ersten Einschalten zeigen soll, die Reklamation erst einen Monat später folgt...

  • Als erstes würde ich eine genaue Fehlerbeschreibung anfordern. Wann der Fehler das erste mal aufgetreten ist usw.

    Davon würde ich absehen, Diskussionen bringen in der Regel keinen Erfolg. Kannst du ausschließen, ob bei dem Zustelldienst das Paket nicht mehrfach vom Förderband gefallen ist?


    Grundsätzlich ist Kundenzufriedenheit das oberste Gebot bei ebay. Ich für meinen Teil biete Artikel grundsätzlich schlechter an, als sie sind, so kann ich sicher sei, das ich die Erwartungshaltung des Kunden nicht enttäusche. Damit entgeht mir zwar der eine oder andere Euro, aber ich erspare mir viel Streß und Ärger. Einen alten MP3 Player hätte ich vermutlich als defekt und Bastlergerät angeboten.

  • Als erstes würde ich eine genaue Fehlerbeschreibung anfordern. Wann der Fehler das erste mal aufgetreten ist usw.

    Genau das. Ich würde vorerst gar nicht erwähnen, das / was du getestet hast und den Spieß umdrehen. Wenn er dir dann etwas erzählt, was überhaupt nicht mit deinen Tests zusammen passt, würde ich ihm klar den Ablauf des Ganzen erklären (gebraucht, war funktionsfähig, keine Rückgabe, viel zu spät gemeldet).


    Ich habe selbst in diversen Bereichen mehrere tausend Bewertungen, die allesamt positiv sind, weil ich mich wirklich um den Kram kümmere, aber ich bleibe auch durchaus sehr standhaft, wenn es unfair wird. In diesem Fall (wenn ich mir sicher bin, dass alles fuinktioniert hat) würde ich dem Käufer nicht entgegen kommen und keine Rücknahme mehr anbieten.


    Wenn dann eine unfaire Bewertung kommt, würde ich es an eBay weitergeben und abwarten. Falls die nichts machen, würde ich mich zwar ärgern, aber ganz sicher nicht schlecht fühlen. Abhaken, weitermachen.

  • Mein Tipp wäre, dem Käufer höflich eine Rückabwicklung anzubieten. Sprich, er kann das Gerät zurückschicken und du erstattest ihm den Verkaufspreis. Das setzt natürlich voraus, dass du dein Gerät im original Zustand zurück erhältst. Das erspart Zeit und Nerven, auch wenn du letztlich drauf zahlst.

    Das hilft zwar, wenn er einfach nur nachträglich den Kaufpreis drücken wollte (worüber Du Dir sicher sein kannst, wenn er auf dieses Angebot nicht eingeht, denn bei einem wirklich unbrauchbaren Player nützt ihm ja auch eine Minderung nichts).
    Wenn es ihm aber tatsächlich nur darum ging, dass er eine defekte Festplatte in seinem Gerät gegen eine funktionierende in Deinem Gerät tauschen wollte, ist er damit am Ziel angekommen. Und bei einem 20 (?) Jahre alten MP3-Player halte ich das, je nachdem, was dafür für Liebhaberwerte aufgerufen werden, für nicht ganz abwegig.
    Da nützt es Dir dann vermutlich auch nichts mehr, wenn Du bei Wieder-Entgegennahme des Geräts dann feststellst, dass die Festplatte ausgebaut wurde.

    Frag ihn doch vielleicht einfach mal nett und höflich, wie er in Deiner Situation reagieren würde (Gerät vor Verkauf überprüft, Reklamation erst einen Monat später zusammen mit Androhungen und Unterstellungen) oder frag ihn zumindest mal, warum - wenn sich der Mangel doch beim ersten Einschalten zeigen soll, die Reklamation erst einen Monat später folgt...

    Tatsächlich würde ihm in meinem Falle der Ausbau nichts bringen, da ich meine Geräte soweit möglich vorher öffne und fotografiere und dokumentiere. Ich habe da schon meine Erfahrungen gemacht.


    Würde er das probieren würde ich ihn tatsächlich wegen Betrugs anzeigen und den Fall ebay melden.


    Aber ich bin hier nicht das Thema. Es gibt tatsächlich keine optimale Lösung des Problems. Aus meiner Sicht ist eine negative Bewertung das größte Problem, weil es zukünftige Verkäufe schwieriger macht. Wenn das Gerät mit Paypal bezahlt wurde, kann der Käufer auch darüber Druck generieren.


    Die Tatsache, das der Käufer sich erst nach einem Monat gemeldet hat, ist mehr als verdächtig, aber ohne Fotodokumentation oder den Verkauf als defekt zu deklarieren, hat man die schlechtere Position. Manchmal muss man diese ungerechten Situationen hinnehmen und daraus lernen. Schadensbegrenzung ist für mich dann oberste Priorität, auch wenn es weh tut.

  • Da hier ja sogar auf den Bildern zu sehen ist, dass die Festplatte beim Einschalten funktioniert und das Gerät garantiert nicht unbrauchbar war, ist doch noch ein Argument für Dich.

    Transportschaden? Unwahrscheinlich, wenn der Artikel gut verpackt war, aber nach einem Monat nicht mehr nachzuvollziehen, die Verzögerung der Meldung liegt ja im Verantwortungsbereich des Käufers.

  • Ich habe den Eindruck, man muss mittlerweile echt ein Video aufnehmen, auf dem man nachweist, dass das Gerät am Tag des Versands funktionsfähig war. Das Problem mit den negativen Unterstellungen reizt mich nämlich auch immer (auch hier im Forum etwa).

    Ich kann zumindest verstehen, dass man da direkt dicht macht, wenn man eine solche Mail bekommt.

  • iRiver H340

    Irre! Das Ding kann ja nun mal deutlich weniger als jedes Smartphone. Warum sollte man sowas auch nur geschenkt nehmen?

    Ich trauere immer noch meinem RedWine Audio modded iPod hinterher. Der konnte zwar weniger als jedes Smartphone, klang aber besser als jedes Smartphone. Auch iRiver Geräte waren für ihren guten Klang bekannt.

  • Die Tatsache, das der Käufer sich erst nach einem Monat gemeldet hat, ist mehr als verdächtig, aber ohne Fotodokumentation oder den Verkauf als defekt zu deklarieren, hat man die schlechtere Position. Manchmal muss man diese ungerechten Situationen hinnehmen und daraus lernen. Schadensbegrenzung ist für mich dann oberste Priorität, auch wenn es weh tut.

    Das sehe ich - juristischer Laie - eben auf Grund der nicht erfolgten unverzüglichen Meldung des Schaden völlig anders. Der Käufer ist in diesem Fall in der Nachweispflicht, korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege.
    Der größte Schaden, der Dir hier entstehen kann, ist vermutlich eine negative Bewertung.

    Bitte nicht falsch verstehen: Wenn Du das Gefühl hast, dass Deine Ware evtl. wirklich defekt gewesen sein könnte (oder nicht sicher verpackt war), der Käufer sich (am besten höflich) darüber beschwert, gebietet der Anstand natürlich eine Rückabwicklung.
    Aber in diesem Fall? Da würde ich allein auf Grund der Unterstellung, Drohung und der verspäteten Meldung lieber die negative Bewertung (die Du ja noch so kommentieren kannst, dass jedem zukünftigen Käufer bei Dir - gerade in Zusammenhang mit Deinen und seinen (!) sonstigen Bewertungen - klar sein sollte, was hier schiefgelaufen ist) in Kauf nehmen und dann ganz vielleicht noch versuchen, dagegen vorzugehen.

  • Wir sind alle (sehr wahrscheinlich) juristische Laien und als solche in gewisser Weise unbrauchbar... Hast du eine Rechtschutzversicherung? Benutze sie! Vor einigen Jahren war das was du beschreibst eine gängige Masche auf solchen Portalen. Einen minderwertigen Artikel (also bei aller Nostalgie aber einen 16 Jahre alten MP3 Player kauft man für einen 5er aber niemals zu dem Preis :)) zu einem überhöhten Preis kaufen wenn in der Artikelbeschreibung juristische Schlupflöcher zu finden waren um dann eben finanziell einen Vorteil zu ergaunern. Aus meiner Erinnerung kann ich sagen, dass man erstmal verlangen sollte den Artikel zurück zuschicken um "nachzubessern", denn dieses Recht steht dir zu. Dabei sollte man unter Zeugen und Foto dokumentieren wie das Gerät zurück gekommen ist und dann überprüft man natürlich ob es manipuliert oder ausgetauscht wurde. Wenn das der Fall ist dann schaltet man eBay ein... Ich schaue mal ob ich den Artikel noch finden kann.

  • Den Artikel habe ich zwar nicht gefunden aber ich bin über diesen Artikel gestolpert KLICK

    Dort steht erstmal, dass du ihm kein Geld zurück geben musst oder ähnliches. Er muss von dir verlangen den Mangel nach zubessern. In diesem Zusammenhang würde ich das so kommunizieren... An der Stelle würde ich ihm nochmal deutlich darauf hinweisen, dass du das Gerät zuvor geprüft hast, dass das Jemand bezeugen kann und das du in der Lage bist deinen MP3 Player an Hand bestimmter Merkmale identifizieren kannst. Sollte er versuchen ein anderes Gerät als defekt zu deklarieren wirst du eBay einschalten und Strafanzeigen wegen Betrugs stellen. Sollte er dich verarschen wollen dann wird er wohl kuschen, desweiteren werden solche Leute wohl selten den Weg zu Anwalt gehen wegen eines 16 Jahre alten Gerätes.

  • Mal von einem jur. "Unlaien" (Zivilrecht ist aber nicht mein Altagsgeschäft).


    Man muss ja zwei Dinge unterscheiden:

    - Juristische Lage

    - Ebay-Umgang


    Die jur. Frage ist ja recht eindeutig bzw. einfach ein Thema der Beweisfrage. Er behauptet einen Mangel. Er ist beweis- und nachweispflichtig. Wenn du vorträgst, der MP3-Player war bei Versand i.O. dürfte das schwierig werden.


    Wenn du natürlich sagst, du hast nur ein paar Lieder draufgespielt hast, kann es aber doch tatsächlich sein, dass er die Festplatte vollgemacht hat und diese "Macken" erst auftreten, wenn eben mehr als ein "paar" Lieder drauf sind.


    Ganz ganz theoretisch: Geht es vor Gericht und er sagt, 75 % der Festplatte gehen nicht, du sagt du hast mit ein "paar" Liedern getestet - sieht es wohl eher für dich schlecht aus.


    Du kannst dich stur stellen: "Player war ok, beweisen Sie das Gegenteil"....dann hat er wohl Schwierigkeiten. Bei 100,00 Euro "Streitwert" würde sich da wohl kaum einer ein gerichtliches Verfahren antun.


    Die andere Frage ist, wie Ebay mit sowas umgeht. Gibt er eine neg. Bewertung ab und du erklärst gegenüber ebay, dass der Player ok war, dann müssten die die neg. Bewertung doch entfernen, oder?


    Und wozu Rechtschutzversicherung einschalten? Ist doch noch gar kein Anspruch geltend gemacht worden.

    Was da immer zu bedenken ist wie bei Auto-Versicherung: Wenn man keinen "Freibetrag" hat wird bei einem Streit von 100,00 Euro die jährliche Rückstufung in der RSV wohl höher werden.


    Könntest dich juristisch gesehen einfach auf stur stellen.


    Würde Folgendes vorschlagen, wenn du "nett" sein willst:

    - Darlegen, dass der Player bei dir in Ordnung war und das es nicht nachvollziehbar sei, warum er sich jetzt erst meldet.

    - Er soll dir den Player auf seine Kosten zurücksenden (dann zahlst du keinen Rückversand).

    - Du testest den Player

    - Wenn tatsächlich defekt, erstattest du ihm den Kaufpreis abzgl. deiner Versandkosten und abzgl. Ebay-Gebühren.

    Das ist m. E. noch sehr großzügig, da er eigentlich komplett beweispflichtig ist - er kriegt dann nahezu alles wieder

    - Du kannst den Player nochmal reinsetzen mit konkreter Beschreibung.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Ich würde da nichts zurücknehmen. Es ist ein gebrauchter privat verkaufter Artikel und du hast dir sogar die Mühe gemacht, den zu testen. Du hast sicherlich gewisse Pflichten, auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese in der Artikelbeschreibung aufzuführen - so steht es meiner Erinnerung nach in den Ebay-AGBs, aber denen bist du aus meiner Sicht nachgekommen.


    Wenn du jetzt anfängst, kulant zu sein, hast du am Ende den Ärger mit doppelten Versandkosten und Zeitaufwand und wenn du Pech hast, ist Ihm das Gerät beim Joggen runtergefallen und er schiebt dir jetzt nur den Defekt in die Schuhe oder er hat sich den Defekt nur ausgedacht, weil er jetzt den Kauf bereut oder oder oder.


    Ich würde ihm höflich den Sachverhalt aus deiner Sicht schildern und wenn er dann negativ bewertet, würde ich versuchen, diese Bewertung von Ebay entfernen zu lassen oder, falls die sich weigern, durch einen Kommentar deinerseits zu entschärfen.


    [Edit]: Dass er nach einem Monat erst reagiert, finde ich übrigens nicht ungewöhnlich oder verdächtig. Testet ihr denn alle gekauften Artikel noch am gleichen Tag auf Herz und Nieren?

    Einmal editiert, zuletzt von danom ()

  • iRiver H340

    Irre! Das Ding kann ja nun mal deutlich weniger als jedes Smartphone. Warum sollte man sowas auch nur geschenkt nehmen?

    In der Tat wundert es mich auch, dass solche Preise noch erzielt werden können, bedenkt man das Alter der Geräte, aber diese Player sind mit das Beste, was man in Verbindung mit guten Kopfhörern an sein Ohr bringen kann. Im Vergleich dazu kommt aus so ziemlich jedem Smartphone doch nur Geschepper raus. Ich halte meinen H320 (nicht der erste) in Ehren. War nicht so klobig wie der H340 und in seinem Inneren lebt schon lange eine 64 GB SSD , das reicht für genug Musik.

    Die originale Festplatte (20 GB Toshiba) gab bei mir im Gebrauch nach wenigen Jahren auf und die ersatzweise beschaffte 40 GB Platte (kleinere gab es da nicht mehr) schien mir nach wenigen Jahren auch nicht mehr ganz koscher. Insofern würde ich Ausfallerscheinungen der Platte keinesfalls als unwahrscheinlich betrachten. Wie gesagt, gute Geräte, aber die Platten haben oft ausgedient, wenn dann eine SSD rein (wegen IDE Bus nicht viel Auswahl und teuer - CF-Speicherkarten mit Adapter gingen wohl auch). Insofern betrachte ich die vorgetragene Reklamation auch nicht unbedingt als unglaubwürdigen Schwindel. Die damit verbundenen Drohungen gehen aber auch nicht, nun ja, vielleicht ist er ja wirklich ein dummer Ebay-Anfänger und weiß nicht, was sich gehört - ich könnte jetzt auch Geschichten erzählen... der Asi-Anteil der Marktteilnehmer auf Ebay ist unerträglich geworden.

    Eine Zeitlang wurden von einem Händler auf Ebay gebrauchte defekte H320 angeboten - der hatte wohl den Lagerbestand der zentralen Werkstatt von iriver aufgekauft. Hab ihm 5 Stück für insgesamt 40 Euro abgenommen und daraus wieder 3 lauffähige Geräte gemacht - meiner war zu oft runtergefallen (Gehäuse hatte Bruchstellen), der Rest leistet gute Dienste in der Familie.

  • Hab ein wenig nach den Fotos suchen müssen... außerdem konnte man die iriver H320 mit ihren transparenten Gehäuseschalen wunderbar mit eigenen Motiven pimpen - hier mein Player im Gewand von 2009 und seit 2014 (was ich wohl gerne höre...)

     

  • [Edit]: Dass er nach einem Monat erst reagiert, finde ich übrigens nicht ungewöhnlich oder verdächtig. Testet ihr denn alle gekauften Artikel noch am gleichen Tag auf Herz und Nieren?


    Nein, bei mir ist das auch normal, dass angenommene Pakete erst mal im Keller verschwinden, und wenn ich Zeit hab, pack ich die in Ruhe aus. Das kann auch schon mal bis zu zwei Wochen dauern (gerade bei Spielebestellungen bei den Online-Fachhändlern meines Vertrauens, bei denen ich halt relativ sicher sein kann, dass genau das drin ist, was sollte).

    Wenn ich allerdings einen 20 Jahre MP3-Player gebraucht kaufe, probiere ich den doch nicht erst Wochen später aus. Und sollte der Versandkarton noch Anzeichen eines eventuellen Transportschadens zeigen, dann umso eher.

    Natürlich kann sich ein Fehler auch erst nach Wochen oder Monaten der Benutzung zeigen, aber der Käufer schreibt ja hier explizit von einem ...

    Zitat

    [...] erheblichen Mangel, der sich schon beim ersten Einschalten zeigte [...]


    Und der hätte vorher auffallen müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Bavarred ()

  • Da stolpert man hier so über den Thread und stellt dann fest dass man seiner Schwester weil ihr Player kaputt gegangen ist vorletztes Jahr einfach mal einen Rio Carbon geliehen hat. :)

    Da ist man ja versucht das Ding zu verhökern bei den Preisen. Aber ob man den eventuellen Ärger haben möchte? Eher nein.

    Klangqualität von den Dingern war aber auch echt super. Hab eben beim googeln gelesen, dass die sogar ausgeschlachtet wurden, weil der Player billiger war als die enthaltene HDD.

    Was mir in Erinnerung ist, die Entscheidung bei einem Gerät die einzige Auflagefläche aus poliertem Edelstahl zu machen ist sche.... :D

    2 Mal editiert, zuletzt von ET83 ()

  • Epica - guter Musikgeschmack. Schade, dass die Konzerte dieses Jahr ausfielen...

    ...auch, falsches Thema.


    Die Vorschläge hier sind doch super. Entweder kulant auf seine Versandkosten oder eben nicht. Und im Zweifel kassiert Du eine Negativbewertung auf die Du ja sogar öffentlich reagieren kannst. Da guckt doch keiner mehr drauf, ob jemand noch 100% hat. Wäre mir fast egal.


    Lass uns teilhaben, wie es weitergeht.


    Viel Erfolg!

    Mit Gewaltlosigkeit hat noch nie jemand etwas erreicht. (Montgomery Burns)

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. Präsident der EZB. (Das Känguru)


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  • MANBEARPIG Spar dir deine Energien lieber für deine nächste Niederlage beim gemeinsamen Brettspieleabend auf! :D


    Ich will ja nicht sagen, dass ebay grundsätzlich rechtsfreier Raum ist, aber unter den Onlineshops sicherlich der wilde Westen. Nach meinem Verständnis hast du als Verkäufer von Gebrauchtware deine Pflicht erfüllt.

  • So, abschließendes Update:


    Als Rückmeldung auf meine Nachfrage, was denn genau kaputt wäre, kam die Aussage, dass die Festplatte beschädigt sei. Sie würde laut klackern (das hatte sie schon immer gemacht), das Überspielen und Löschen großer Datenmengen würde nur nach mehrmaligen Probieren funktionieren und der Käufer ginge davon aus, dass sie bald gar nicht mehr funktionieren würde.

    Ich habe ihm dann angeboten, dass ich ihm 16,90€ rückerstatten würde, damit er sich eine neue Festplatte damit bestellen könne (nochmals vielen herzlichen Dank an Smuntz für die Hilfe bei der Auswahl!), was der Käufer akzeptiert hat.


    Letztens zu meiner Überraschung gesehen, dass ich sogar eine positive Bewertung bekommen habe. Mit dem Endergebnis kann ich dann ganz gut leben. Danke nochmal für die ganzen Rückmeldungen.

    Half Man, half Bear, half Pig!