Ein "eingetragener Verein" arbeitet nicht-wirtschaftlich. Er darf also keinen Gewinn erzielen. Die Jurymitglieder erhalten auch keine "Gehälter" oder "Boni". Sie erhalten Kostenerstattungen, zum Beispiel für ihre Reisetätigkeiten zu Spieleveranstaltungen etc. Ob sie darüber hinaus auch noch Aufwandsentschädigungen für bestimmte Tätigkeiten erhalten, weiß ich nicht. Aber wenn es so sein sollte, werden es überschaubare Beträge sein, da eingetragene Vereine behördlich überprüft werden. Und aufgrund dieser Überprüfbarkeit kannst du auch sicher sein, dass unten wieder rauskommt, was oben reinkommt.
Ich widerspreche dir ungern, und noch ungerner öffentlich. Aber das ist nicht richtig. Selbstverständlich darf und kann ein e.V. wirtschaftlich arbeiten. Man unterscheidet dann nur zwischen Satzungskonformen und fremden Ausgaben und das spielt auch bei der Steuer eine Rolle. Mehr aber auch nicht. Der SdJ ist glaub ich aber gemeinnützig - aber auch hier darf wirtschaftlich gearbeitet werden.
Ein schneller Google zu Gemeinnützigkeit:
In meinen früheren gemeinnützigen e.V.s durften wir zwar Gewinne erwirtschaften, duften diese aber nur im Sinne des Vereinszwecks ausgeben, und das schloss eine Auszahlung an Mitglieder aus.
Ohne die Satzung des Spiel des Jahres e.V.s zu kennen bedeutet das meines Erachtens: Sie dürfen das Geld ausgeben, um den öffentlichen Status von Brettspielen in der Gesellschaft zu fördern, was sie meines Wissens nach mit Projekten auch tun, sie dürfen es aber nicht einfach als Boni oder Gewinne oder undefinierte Aufwandsentschädigungen an ihre Mitglieder ausschütten.
Aufwandsentschädigungen und Erstattung von Fahrtkosten wären zwar grundsätzlich gültig, nur muss die Buchhaltung auf Anfrage nachweisen, dass die Entschädigungen und Erstattungen auch für Aktionen ausgegeben wurden, die dem Vereinszweck dienen. Wenn ein Mitglied Urlaub in der Karibik macht, wird das kaum anerkannt werden, die Kosten eines Besuchs der Spielemesse hingegen sind absolut gerechtfertigt, wenn sie aus den Vereinsgewinnen gezahlt werden.
Wobei ich hier nur die Lage von vor zehn Jahren wiedergebe, und die Regeln, an die ich mich seinerzeit halten musste.