Hallo,
es geht um das Nutzen der Grafschaftsfelder und der Gefolgsleute. Die Regel sieht vor, dass der Gefolgsmann vom eigenen Tableau oder aus einer anderen Grafschaft zu entnehmen wäre.
In den bisherigen Partien hatten wir wiederholt die Situation, dass man den in der Grafschaft vorhandenen Gefolgsmann nutzen möchte – ohne diesen zu bewegen.
Intuitiv sehe ich persönlich kein Problem darin, diesen Gefolgsmann vor Ort nochmals zu nutzen. Will die Spielregel diese Aktionsmöglichkeit wirklich verhindern? Oder interpretiere ich die Beschreibung der Bewegungsmöglichkeit als einschränkende Maßnahme falsch?
Meinen Dank vorab für eure Stellungnahme.
Liebe Grüße
Nils