Eine Handlung ist etwas, was man tut: eine derartige oeffentlich Erklaerung abzugeben, als dass A der Versand macht, ist doch eine Handlung - und damit eben konkludentes Handeln bzw. Vertrag angenommen.
Ich denke schon, dass das konkludente Handeln, das das Vertragsangebot rechtlich bindend annimmt, auf irgendeine Weise gegenüber dem Angebotsersteller erfolgen muss, so dass für diesen klar ist: Ja, das Angebot wurde angenommen. Sonst wäre der Angebotsersteller ja verpflichtet, sämtliche Youtube-, Facebook-, Instagramm- und sonstigen Kanäle des Empfängers zu verfolgen. Dass eine x-beliebige öffentliche Äußerung ausreicht, kann ich mir deshalb kaum vorstellen. Aber, wie sagt man so schön im Internet: IANAL. I am not a lawyer.